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Blitzerfoto

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Blitzerfoto
By pitta (194.113.59.80) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 14:01:

Wird beim Geschwindigkeitsverstoss mit Foto( meine Frau war Beifahrer)auch akzeptiert, wenn ich sie
als Fahrerin angebe? Sie würde es aus purer Liebe
für mich machen! ( so schön kann Liebe sein!) Mag sein,dass es Differenzen
bei den Fotos im Aussehen geben wird. Im Übrigen
waren beide Sonnenblenden runtergeklappt !
Mfg Pitta

By pitta (172.176.206.6) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 20:59:

Schade,keine Antwort! Wahrscheinlich muss man behördlicherseits richtig eins auf die Nuss bekommen, um hier in eine Konversation zu treten!
Dabei wollte ich mit guten Beispiel vorangehen,wie man auch in einer ehelichen Beziehung gewisse Verkehrsdelikte lösen kann ! Bis zum nächsten
Verkehrsdelikt -
Mfg Pitta

By farendil (217.235.49.247) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 21:06:

ohhh, das böse forum hat innerhalb von gut 6 stunden nicht reagiert.
du hast allen grund sauer zu sein!

weißt du was? geh zum anwalt und lass dich beraten. dort bekommst du eine information sofort, allerdings gegen geld!

By pitta (172.184.208.111) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 08:14:

@farendil: Soviel zu deinem hilfreichen Beitrag,
möglicherweise gibt es jemanden, der mir auch innerhalb von 12 Stunden antworten kann-und ich bin
dann bestimmt nicht sauer.Ja , es ist eben eine Kunst wesentliches von unwesentlichem zu unterscheiden und dies ist nicht jedermanns Sache!
Aber möglicherweise hast du ja aufgrund deiner
unbestrittenen Erfahrungen trotzdem ein Tipp für mich.Tschüssi pitta
PS: Gibt´s in diesem Forum nicht noch mehr Teilnehmer, die auch sachlich antworten koennen?

By klausk (80.142.83.34) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 18:09:

Hallo pitta,
schreib mal ein par Details: wieviel zu schnell, innerorts/außerorts, auf wen ist das Fahrzeug angemeldet, war ein Foto beim Anhörungsbogen???
Allgemein: wenn die Übertretung nicht allzu hoch war (keine Punkte) ist es den Behörden völlig egal wer zahlt, ansonsten darauf ankommenlassen.
Nebenbei, das Forum wird vom Betreiber und den Moderatoren in ihrer Freizeit betrieben, etwas Geduld schadet da nicht.

Grüße
Klaus

By pitta (172.177.115.47) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 19:44:

Hallo Klausk,
einen Anhörungsbgen habe ich noch nicht bekommen,also auch kein Foto.
Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen.Ich gehe einfachmal vom schlimmsten Fall aus, also Punkte nebst Fahrverbot!Meine Frau war Beifahrer und würde
sich im Ernstfall als Fahrer ausgeben.Interessiert das jemanden, wenn auf Grund eines eindeutigen Fotos ich identifizert werde oder reicht es den Gestzeshütern einfach nur, die entsprechende Strafe zu verhängen? Desweiteren habe ich einen 1-jährigen FS Entzug hinter mir und habe nach Neuerteilung des Führerscheins eine tadellose Probezeit hinter mir. Wird das bei der Bemessung der Strafe herangezogen,obwohl ich ja die (zurecht)verhangende Srafe verbüßt habe? (Stichwort MPU).Dankbar wäre ich über Antworten,die nicht "mal den AB abwarten" lauten!
Ansonsten, lieber farendil,sollte mein 2. Beitrag
mehr zum Schmunzeln sein;in diesem Sinne
der sich schämende pitta !!

By farendil (217.235.60.44) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 01:03:

@pitta: einen beitrag al la "mal den AB abwarten" ist aber IMHO die vernünftigste lösung.

Interessiert das jemanden, wenn auf Grund eines eindeutigen Fotos ich identifizert werde oder reicht es den Gestzeshütern einfach nur, die entsprechende Strafe zu verhängen?
tja, im normalfall werden die schon mißtrauisch, wenn das foto nicht zum angegebenen fahrer passt.

Wird das bei der Bemessung der Strafe herangezogen
wenn du 0 pinkte hast, solltest du auch den regelsatz bekommen.

und jetzt schreib mal was zum verstoß! wieviel etwa auf was für einer straße.

By pitta (172.176.4.77) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 10:08:

Da ich nicht weiß,ob 70-iger oder 50-iger Strecke
muss ich wohl oder übel den Ab abwarten und dann weitersehen.
Für mich war die Frage entscheidend, ob man eine verbüßte Strafe bei einer erneuten Verfehlung beachtet,wenn sie keine ,im strafrechtlichen Sinn,
Wiederholungstat war!
Vieln Dank pitta

By klausk (80.142.114.115) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 18:00:

Hallo pitta,
eine verbüßte Strafe kann noch solange herangezogen werden, wie du Punkte im VZR zu stehen hast. Auf dem Bußgeldbescheid steht dann sowas wie:" Wegen einschlägiger Eintragungen im VZR wird das Bußgeld angemessen erhöht." Dies kann auch eine Verdoppelung sein.

Grüße
Klaus


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