Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zu schnell auf 2 +1

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell auf 2 +1
By eis_kugel (80.228.34.19) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:05:

hat jemand einen schimmer wie schnell man auf einer kraftfahrstrasse - 2 spuren in die eine richtung - 1 spur in die andere und das im wechsel alle ca 3 km fahren darf - die fahrtrichtungen sind durch eine doppelte durchgezogene linie getrennt - keine geschwindigkeitsbegrenzung

By chiko (195.243.22.35) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:10:

Solange kein Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtung die Fahrtrichtung voneinander trennt, gilt ohne anderst lautendes Verkehrszeichen 100 km/h, nicht Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

By volkmann (212.185.253.129) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:11:

100 km/h

By indy (139.20.162.128) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:12:

100 km/h - sofern nichts anderes angegeben.

By indy (139.20.162.128) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:13:

*lol* - "drei Dumme, ein Gedanke!" :)
scnr

By eis_kugel (80.228.34.19) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:28:

dann erklärt mal was ein mittelstreifen ist - bauliche einrichtung ist klar - grünstreifen - leitplanken etc.
Habe schon überall nach einer genauen definition gesucht - nichts gefunden

By eis_kugel (80.228.34.19) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:41:

3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge: 50 km/h

2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse auch mit Gepäckanhänger: 80 km/h

b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen: 60 km/h

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t: 100 km/h

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(Avus)

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten
Umständen 50 km/h.

Auszug aus der Seite -http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Gesetze/StVO/StVO1.htm

wie ihr seht gibt es alle möglichen zeichen / linien eine erklärung - nur nicht für 2 durchgezogene linien und auch keine definition des wortes mittelstreifen

By chiko (195.243.22.35) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 11:56:

Nach VwV-StVO:
Zwei Fahrbahnen sind nur dann vorhanden, wenn die Fahrstreifen für beide Fahrtrichtung durch Mittelstreifen, Trenninseln, abgegrenzte Gleiskörper, Leitplanken oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind,

also dürften damit alle nicht-überfahrbaren Abtrennungen gemeint sein.

By eis_kugel (80.228.3.167) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 14:25:

bei den oben geschilderten verhältnissen - 2 durchgezogene linien in der mitte - trennt meines erachtens eindeutig die fahrtrichtungen.

ich finde nirgends eine genaue definnition für den mittelstreifen oder sonstige bauliche einrichtungen - alles ist genau definiert - nur diese beider aussagen nicht.

geht um 30 km/H -> 3P + 50 €
+ alberto oder ähnliches kommt nicht in frage *gg* - kann meinen kollegen - bin bei der selben behörde - nur beweisen das er sich irrt - sprich das sie da garnicht messen dürfen - weil eben richtgeschwindigkeit gilt

"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung (100 km/h) gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind." - aus stvo

witziges am rande - habe die grünen angerufen und gefragt - wie schnell darf ich da fahren - antwort war richtgeschwindigkeit *lach*

By Goose (217.225.231.81) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 14:46:

Also, nach der Schilderung im Ursprungsposting darfst du, wenn dort keine Beschilderung steht, max. 100 km/h fahren, denn hier gilt der §3(3) Punkt 2c Satz 3 StVO
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Gruß
Goose

By eis_kugel (80.228.3.167) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 15:13:

bin nicht deiner meinung - 100 gilt eben nicht !!!! oder ????

haben den ganzen §3 oben gepostet - da steht eben 100 gilt + dann eben auf autobahmen +++ nicht

ich habe schon eine gerichtsentscheid gefunden wo von überfahren des mittelstreifens gesprochen wird - frage: wann kann mann einen mittelstreifen überfahren - doch nur dann wenn er nicht bebaut etc ist.
http://www.fahrtipps.de/urteile/wenden-kraftfahrstrasse.php

oder eine andere frage - wo kann ich solche definitionen finden - hat einer ne idee oder ne ahnung - diverse suchmaschinen geben nicht viel her

+ ich denke das jeder 2. auf einer 2 + 1 strasse schneller als 100 fährt wenn die 2. spur aufgemacht wird - sonst macht sie ja auch kaum sinn - die brummies fahren schon fast 100 und die masse will vorbei

By Goose (217.225.231.81) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:05:

@Eis Kugel:bin nicht deiner meinung - 100 gilt eben nicht !!!! oder ????
Warum fragst du dann noch?
Mir ist der § 3 StVO durchaus bekannt.
Nach deiner Schilderung handelte es sich um eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in die eine und einen Fahrstreifen in die andere Richtung, eine bauliche Trennung bestand nicht.

In diesem Fall liegt eindeutig der § 3(3) Punkt 2c Satz 3 StVO vor.
Satz 2 spricht von einem Mittelstreifen oder einer sonstigen baulichen Trennung
Mit dem Mittelstreifen ist aber keinesfalls eine Leitlinie (Zeichen 295) oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 340) gemeint, sondern eine bauliche Maßnahme (z.B. ein Grünstreifen, auf welchem sich jedoch nicht zwangsläufig Bewuchs oder eine Leitplanke befinden muß.)

Gruß
Goose

By Bluey (217.225.20.140) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:20:

@Goose

Gibst Du mir noch mal Deine E-Mail-Adresse? Hätte mal eine Frage!

By Goose (217.225.231.81) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:23:

goose-nrw@gmx.de

By Goose (217.225.231.81) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 21:10:

Ich habe mich wohl etwas wirr ausgedrückt. Natürlich liegt der § 3(3)2c Satz 3 nicht vor. (sonst dürfte man ja über 100 km/h fahren).
Sorry für die Verwirrung.

Gruß
Goose

By eis_kugel (213.170.179.213) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 15:41:

verwirrung total *gg*

@ goose
1. ein mittelstreifen ist in der stvo nicht beschrieben
2. jede linie gestrichelt oder durchgezogen etc ist in der stvo beschrieben und mit einer nr ausgewiesen

- habe zumindest nichts gefunden

wenn nun also die möglichkeit besteht nachzuweisen das 2 durchgezogene linien einem mittelstreifen entsprechen – dann würde richtgeschwindigkeit zählen

ausserdem stinkt es mir das die da inzwischen 3mal die woche stehen + die versuchen ihre leeren kassen zu füllen. Möchte nicht wissen wie schnell da ein 4hunderter film voll ist.

wenn selbst die grünen da richtgeschwindigkeit annehmen – die sollten eigentlich die stvo gut kennen – dann denke ich das da ein wenig unklarheit in der auslegung besteht.

By indy (139.20.162.128) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 15:53:

die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
Ich interpretiere es so, daß der Mittelstreifen hier auch als bauliche Einrichtung gesehen wird (wegen des Wortes "sonstige") und somit eine doppelte durchgezogene Linie nicht ausreichend ist, falls es sich um eine 2+1-Straße handelt. Also genauso wie Goose.

By eis_kugel (213.170.178.48) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 16:19:

@ indy

ok da könntest du recht haben - 2 durchgezogene linien ist keine "bauliche einrichtung" - aber meine auslegung geht in richtung mittelstreifen - was ist ein mittelstreifen - das muss doch irgendwo definiert sein - in der stvo ist alles andere definiert nur nicht der mittelstreifen - zumindest finde ich nichts - deswegen mein hilferuf
wenn ich suchmaschinen in anspruch nehme finde ich alles möglich was mittelstreifen sein können - das scheint mir nirgends klar definiert

gruss eis

By farendil (217.225.254.207) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 18:05:

unter die definition "mittelstreifen oder sonstige bauliche trennungen" fallen alle arten der abgrenzungen der beiden fahrtrichtungen außer:
-einfacher weißer linie
-doppelter weißer linie

(den fall daß gar keine linie ist, nehmen wir mal nicht an)

ein "mittelstreifen" ist nun mal nciht genau definiert. er ist in der regel eine bauliche trennung.

By eis_kugel (213.170.178.48) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 18:24:

@ farendil

kannst du mir auch eine quelle für deine aussage:
"... außer:
-einfacher weißer linie
-doppelter weißer linie "

nennen - dank im voraus - gruss eis

By ein_moench (213.170.180.119) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 02:20:

@ eis_kugel

ist das etwa zwischen hesel + cloppenburg

By Mark (213.7.215.8) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 05:27:

Wo ich hier lese "einfache/doppelte bauliche Trennung":

Bei Kraftfahrstraßen hat dies ja nun eine gewisse Bewandtnis: Ich bin mir sehr sicher, dass einer meiner Fahrlehrer auf dem Busführerschein-Lehrgang mitteilte, man habe eine schriftliche Auskunft beim Bundesverkehrsministerium eingeholt, laut derer eine doppelt durchgezogene Linie als bauliche Trennung zu gelten habe (=> d.h. LKWs dürften dort 80 fahren, PKWs unbegrenzt, soweit kein anderes Schild dort steht). Diese Aussage (ca. 1993) habe ich leider nie selbst überprüft.

By Bluey (80.130.189.73) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 09:49:

=> d.h. LKWs dürften dort 80 fahren, PKWs unbegrenzt, soweit kein anderes Schild dort steht
Sofern für jede FR mind. zwei Fahrstreifen vorhanden sind!

By eis_kugel (80.228.77.142) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 15:10:

@ mark

dank für den tipp - werde mal das bundesverkehrministerium durchwühlen


@ goose

habe auf einer page gelesen das es da so einen kommentar (auslegungsrichtlinien etc) oder sowas zur stvo geben soll - hast du da vielleicht zugang oder weisst was das genau ist

danke im voraus

By Goose (80.135.106.246) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 21:55:

sorry, aber die einschlägigen Kommentare im Bereich Verkehrsrecht habe ich nicht zur Hand(schau mal im Buchhandel, die Beck'schen sind da führend)

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.189.73) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 22:50:

@eiskugel

Ich habe etwas gefunden, was Dir vielleicht weiterhelfen könnte.

VWV-StVO zu § 2

I. Zwei Fahrbahnen sind nur dann vorhanden, wenn die Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen durch Mittelstreifen, Trenninseln, abgegrenzte Gleiskörper, Leitplanken oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind.
...

Dies müßte eigentlich belegen, daß es sich bei einem Mittelstreifen um eine bauliche Einrichtung handeln muß. Insofern bin ich auch der Meinung, daß es sich dabei z.B. um einen Grünstreifen oder ähnliches handeln muß.

By eis_kugel (80.228.3.254) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 01:04:

hi leute

habe da ein urteil gefunden !

http://www.burhoff.de/rspr/texte/u_00030.htm

wenn ich das richtig lese (beherrsche leider das amtsdeutsch nicht so gut) - ist der richter der meinung das auf einer 2+1 kraftfahrstrasse ein schild stehen muss damit da auch 100 ist - sonst richtgeschwindigkeit

können ja mal die spezies sich zu gemüte führen + ihre meinung dazu mitteilen

danke im voraus

gruss an alle - eis

By eis_kugel (80.228.3.254) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 01:08:

@ mark

hat deine fahrschule zufälliger weise eine homepage oder email-adresse - danke fürs mitteilen im vorraus

gruss eis

By Bluey (217.225.16.113) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 22:18:

@eis kugel

hab mir gerade mal dieses Urteil durchgelesen. Da steht aber nichts davon drin, daß der richter der meinung ist, daß auf einer 2+1 kraftfahrstrasse ein schild stehen muss, damit da auch 100 ist - sonst richtgeschwindigkeit
Dahingehend hast Du das Urteil völlig falsch verstanden. Es besagt lediglich (in aller Kürze),daß das zuständige Amtsgericht nicht sauber gearbeitet hat (bzgl. Feststellung des Vorsatzes, der gemessenen Geschw. (hier: Art und Weise etc.) usw.).

Bzgl. Deiner Ursprungsfrage ist dieses Urteil wertlos.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page