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Geldbuße mehr als verdreifacht!!!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geldbuße mehr als verdreifacht!!!!
By Christoph (62.104.208.30) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 00:22:

Hallo,
wurde am 15.07. Nachts um 23.44 mit +45 km/h in Berlin gelasert. Das ganze passierte auf einer sehr langen, zweispurigen Allee entlang eines Waldstückes oder Parks, in einem Baustellenbereich (keine Nachtbaustelle, also arbeitende Menschen!!), der wohl auf 30 km/h begrenzt war. Außer mir befuhren noch zwei andere PKW diesen Abschnitt, mit wahrscheinlich ähnlicher Geschwindigkeit, von welchen einer auch gelasert wurde.
Die aufnehmenden Beamten vor Ort teilten mir anhand eines Bußgeldkataloges mit, was ich zu erwarten hätte: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 125,00 eur Bußgeld. Dies deckt sich auch mit meinen eigenen Recherchen via on-line Bußgeldkatalog
Nun kam am 26.09 der Bußgeldbescheid, welcher "nur" in dem Punkt Bußgeld davon abweicht:
Man möchte jetzt 500,00 eur (!!) von mir (bin Berufsanfänger). Keine weitere Begründung aufgeführt.
Nun riet mir ein Bekannter (hat gerade seinen Juraabschluß gemacht) Einspruch zu erheben, mit der Begründung, daß man mir vor Ort (u. Bußgeldkatalog) 125,00 eur mitgeteilt hatte. Außerdem müsse wohl eine Begründung mir mitgeteilt werden. Den Einspruch habe ich jetzt fristgemäß abgeschickt.
Abschliesend noch: Ich bin seit dem Besitz meines Führerscheins (14J.) auch nicht ein einziges Mal Straffällig geworden.
Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Würde mich bestimmt auch nicht mehr kosten.
Wie kann ich weiter gegen so eine Willkür vorgehen??
Grüße
Christoph

By farendil (217.85.239.61) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 02:11:

@christoph: einspruch ist richtig, die begründung falsch!

wenn das bg erhöht wird, so muß man dir den grund mitteilen.

gibt es keinen ansatz, warum dir vorsatz unterstellt werden könnte, so kommt eine erhöhung gar nicht in betracht.

By christoph (62.104.208.95) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 15:36:

Hallo farendil,
vielen dank schon mal.
fakt ist also, daß das Bußgeld erhöht wurde. Das siehst Du auch so? Oder hat sich der BG-katalog so geändert??
Ich wüßte auch nicht, welchen Ansatz es geben könnte. Was meinst Du damit? Ich hatte auch keinen Ärger mit den Beamten vor Ort, oder sowas. Sie haben mir ja noch die Auskunft gegeben.
Jedenfalls warte ich im Moment ja noch, was ich jetzt als Antwort/ Grund auf den Einspruch bekomme.
Wie geht`s dann weiter??

By diomega (217.159.1.68) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 15:50:

Ich hatte auch keinen Ärger mit den Beamten vor Ort

Vielleicht hast Du den Beamten in einem netten Plausch mitgeteilt, dass Du es eilig hattest?

Soweit ich das hier im Forum mitbekommen habe, kann einem so eine Äusserung den Vorwurf eines Vorsatzes einbringen.

(ohne Gewähr)

By christoph (62.104.208.95) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:12:

Hallo diomega,
auch das kann ich ausschließen. Und Überhaupt: Berechtigt ein Vorsatz eine Verdreifachung des BG?
Wenn das so sein sollte würde ich das als "moderne Wegelagerei" bezeichnen. Mir ist schon klar: Berlin ist pleite! Mal ehrlich, irgendwo müssten doch wirklich die Grenzen abgesteckt sein, sonst verliere ich wirklich den Glauben an die Gerechtigkeit. Man ist doch kein Schwerverbrecher.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:35:

Christoph

" ... verliere ich wirklich den Glauben an die Gerechtigkeit. Man ist doch kein Schwerverbrecher."

Willkommen im Club.

Der Bußgeldkatalog, also Deine 125 Euro, beruht darauf, daß die Ordnungswidrigkeit fahrlässig begangen wurde. Wenn Umstände die Annahme zulassen, z.B. Äußerungen von Dir bei der Kontrolle, daß Du die Geschwindigkeitsbegrenzung gewollt überschritten hast, kann Vorsatz angenommen werden. Vorsatz führt zu einer Erhöhung des BG, Vervierfachung ist mir allerdings auch neu.

By farendil (217.235.49.247) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 16:39:

@christoph: fakt ist also, daß das Bußgeld erhöht wurde
nein, noch ist das ncith fakt. noch darfst du davon ausgehen, daß es ein irrtum ist oder sonstwas.

eine erhöhung MUSS dir mitgeteilt werden samt dem grund für diese.

@christoph/diomega:
bei vorsatz wird nicht irgendwie erhöht, für vorsatz gibt es ebenfalls einen reglsatz!

der ist eindeutig und besagt: punkte und fahrverbot bleiben gleich, die geldstrafe wird verdoppelt.

By Alberto (62.158.211.165) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 17:28:

Mir haben sie vor vielen Jahren auch mal kräftig das Bußgelkd verdreifacht.. (vor etwa 20 Jahren)

Begründung: Ich hätte zu viele einschlägige Punkte in FL (das waren 3 x 3 wg. Schnellfahrens - ok ) Aber das zeigt (es war auch in Bayern auf der A9 bei Hormersdorf) - daß die manhcmal nicht zimperlich sind.

Deshalb achte ich sehr darauf, keine Punkte zu haben...wehret den Anfängen!


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