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So, nach fünf Jahren "blitzfrei" direkt in die vollen mit 31 km/h i.g.O.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: So, nach fünf Jahren "blitzfrei" direkt in die vollen mit 31 km/h i.g.O.
By stifler (217.85.204.121) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 18:46:

Servus,

nachdem ich seit fünf Jahren blitzfrei durch die Gegend gedüst bin hat's mich am 19.09.02. (was ich gar nicht mitbekommen habe) innerorts mit 81 km/h abz. Toleranz erwischt. 31 km/h, zu schnell. Du Lappe weg :-(

Ich hab heute den ganzen Nachmittag hier rumgelesen von Methoden, Tips und Tricks, etc. dennoch schildere ich mal die Details und 2-3 Fragen im Bezug auf die "beste Handlungsweise".

Datum: 19.09.02
Geschwindigkeit abz. Toleranz: 81 km/h i.g.O.
AB datiert vom 11.10.02. zugestellt am 17.10.02
Halter des Fahrzeugs = mein Vater
Beweismittel: Lichtschrankenmessung + Frontfoto -> Das Foto ist nicht beigefügt.

Meine Frage die als erstes aufkommt: Soll ich den AB mit "der Verstoß wird zugegeben -> NEIN" ankreuzen? Oder soll ich noch das Foto einfordern? Schließlich will man ja wissen, ob ich da gut oder nicht so gut zu sehen bin. Oder garnicht AB zurück sondern BuGeB abwarten und dann diesen anfechten?

Wie würdet ihr vorgehen?

Thx-a-lot wie so ziemlich jeder hier hab ich auch meine Führerschein bitter nötig - muss immer fürs "vatersche Consultingbüro" Kurier- und Botenfahrten machen und da meine beiden Elternteile im Ausland arbeiten auch ab und zu (und das ist keine Lüge!) die 87-jährige Oma zum Doc., etc. fahren.


Gruss
stifler

By farendil (217.225.246.183) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 19:57:

Wie würdet ihr vorgehen? kommt drauf an, was du versuchen willst... (sprich was dein ziel ist)

By stifler (217.85.204.121) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 20:08:

Das Bußgeld wäre mir ja noch egal aber meinen Lappen brauch ich für die Arbeit in der väterlichen Firma. Nuja, wenn beides umgehbar wäre wäre es ja noch schöner, aber die Priorität liegt eindeutig beim Führerschein !

By Koral (80.133.31.144) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 17:46:

@stifler

Wie würdet ihr vorgehen?

Ich würde den Thread 80kmh zu schnell Lesen und entsprechend Handeln.

Ansonsten gibt es noch folgende Möglichkeiten, das Fahrverbot in ein mindestens doppelt so hohes Bußgeld umzuwandeln:

bei Existenzgefährdung, z. B. Verlust des Arbeitsplatzes

oder

wenn das Auto für die Betreuung eines schwerkranken Familienangehörigen benötigt wird

Beides wird für Dich meiner Meinung nach schwer zu beweisen sein. Inwieweit geht die Firma "vatersche Consultingbüro" unter, wenn Du keine Kurier- und Botenfahrten mehr machen kannst? Und inwieweit kann Deine 87-jährige Oma nicht auch mit dem Taxi zum Doc fahren?

Fünf Jahre "blitzfrei" ist allerding eine gute Voraussetzung, ohne die es sowieso nicht gehen würde.

By stifler (217.85.193.144) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 16:25:

Die Firma geht insofern unter, als dass ich der einzige Angestellte auf "deutscher Seite" bin, da das das Tochterunternehmen seiner ausländischen Firma ist dazu, d.h. ich fahre nicht nur die Post rum, sondern fahre auch zu Gesprächen bei deutschen Kunden, etc.

By Fahrer (80.128.230.172) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 16:31:

Stichwort Firma:

Wie ist die deutsche Rechtsform der Firma?
Auf wen ist das "Tatfahrzeug" zugelassen?

By stifler (217.227.234.144) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 17:14:

Einzelpersonenunternehmen - Consultingbüro
Tatfahrzeug ist auf den Vater = Firmeninhaber zugelassen.

By stifler (217.227.234.144) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 17:50:

Habs mir jetzt aber erstmal anders überlegt. Hab den AB erstmal "ignoriert". Habe hier in einem anderen Thread gelesen wie das mittels Verjährung zu meinen Gunsten rauszuzögern wäre. Korrigiert mich wenn ich falsch denke:

Also, eine Tat verjährt nach drei Monaten, solange nicht ein BuGeBe oder ein Anhörungsbogen gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen wurden. Ziel ist also, dass sie gegen Dich nicht bis zum 27.12 einen BuGeBe oder einen Anhörungsbogen (AB) "erlassen" haben. Dieser kann Dir bis zu 14 Tage später zugehen, er muss aber spätestens am 26.12 (unwahrscheinlich => 23.12) ausgestellt worden sein. Wenn nicht, bist Du aus der Sache raus !!! Für Dich geht es um alles oder gar nichts. Wenn Du einen BuGeBe bekommst, muss Du auch zu Nachschulung. Ausschlaggebend ist hier der Tattag. Ein rauszögern nur um 12 Wochen bringt Dir nichts !!

Meine Version, es geht auch anders:
Je nach Auslastung der Busgeldstelle geht dem Freund Deiner Mutter nach ca. vier Wochen ein AB zu, auf dem er die Tat entweder zugeben, oder den tatsächlichen Fahrer angeben soll.

Wir warten auf den BuGeBe gegen meinen Vater, danach schicke ich am 11. Tag einen formlosen Einspruch ein und teile darin mit (mein Vater macht das ja quasi) dass ich die Sache an meine Rechtsanwalt übergeben habe. Dieser fordert dann das Foto & andere Unterlagen an, etc. und versucht das ganze über den Verjährungszeitraum gegen mich, also den eigentlichen Fahrer rauszuzögern.

Ist das so richtig gedacht?

By Koral (217.228.3.194) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 19:41:

Hab den AB erstmal "ignoriert".

Wir warten auf den BuGeBe gegen meinen Vater, danach schicke ich am 11. Tag einen formlosen Einspruch ein und teile darin mit (mein Vater macht das ja quasi) dass ich die Sache an meine Rechtsanwalt übergeben habe. Dieser fordert dann das Foto & andere Unterlagen an, etc. und versucht das ganze über den Verjährungszeitraum gegen mich, also den eigentlichen Fahrer rauszuzögern.


Ich bin in Sachen Verjährung nur ein Anfanger, der auch noch lernen muß. Aber rein gefühlsmäßig muß ich Dir sagen, daß ich es nicht gut finde, daß Du den AB "ignoriert" hast. Damit überläßt Du es der Behörde, die Sache nach eigenem Ermessen weiter durchzuführen. Und das muß nicht zu Deinen Gunsten sein. Wenn die Behörde Deinem Vater den BuGeBe zuschickt, wäre es gut. Aber das muß durchaus nicht so laufen. Sie kann auch weiter nach dem Täter suchen, und das kann durchaus zu Dir hinführen.

Besser wäre es, meiner Meinung nach, der Behörde einen "Täter" vor die Füße zu werfen, damit sie anbeißt und beschäftigt ist. Nur dann sucht sie nicht nach Dir.

By stifler (217.85.205.101) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 20:06:

Ja warum lese ich das beinahe fast immer, dass der AB ignoriert werden soll und er BuGeBe abgewartet werden soll?

By Landy (217.81.145.227) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 20:25:

@stifler

Ja, der AB an den ERSATZMANN, der muss bestätigt werden, dass der BuGeBe an den ERSATZMANN geht.

Wenn die Behörden schon mal an dir (dem Fahrer) dran sind, dann musst du alles tun, um den Verdacht von dir zu lenken.

By stifler (217.85.205.101) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 20:30:

Ne, keine Alberto Methode. Ich bin ausserdem der Fahrer, aber mein Vater als Halter erhielt den AB.

By Landy (217.81.145.227) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 20:35:

@ stifler

Das ist doch wunderbar, und der soll - gegen Ende der Frist - antworten, dass er der Fahrer war.

Da dein Vater nicht antwortet, bekommt er hoffentlich trotzdem den BuGeBe - oder sie forschen nach, und da sind sie sehr schnell bei dir (dem Sohn).

Es kann auch klappen, aber du gibst den Behörden die Möglichkeit, zwischen mehreren Alternativen zu wählen, das ist nicht gut für dich, weil du jetzt nicht weißt, was die Behörden jetzt machen.

By Fahrer (80.128.230.42) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 14:38:

@stifler

Was willst Du denn genau machen?
Alberto nicht , Verjährung schon ?


dann wart mal schön...

Wenn Dein Vater das nicht auf dem AB zugibt
macht die Behörde einen Passbildvergleich.
Du bist bei Deinen Eltern gemeldet?
Na prima! Das wars.


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