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Bitte eure meinungen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bitte eure meinungen
By dieter (217.83.133.144) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 16:43:

hallo,

muß erstmal sagen, tolles forum hier, hab gestern schon eine menge dazu gelernt, bin mir aber noch unsicher, wie ich aus meinem mißgeschick wirklich heil rauskomme.
hab mir die alberto-methode mehrfach durchgelesen, dazu erstmal fakten und meine fragen:

geblitzt am 15.10. mit wahrscheinlich mehr als 41 km/h zuviel außerorts.

fahrzeug ist firmenwagen einer gmbh, alles geht ausschließlich über meinen tisch, will sagen, ich hätte größtmögliche einflußnahme auch gegenüber unserem personal, wenn es zu besuchen der grünen kommt!

bin mir mit einem kumpel einig geworden über das ding, daß er die sache "vorerst" auf seine kappe nimmt (wir sehen uns ein wenig ähnlich, sind schonmal für brüder gehalten worden)

geblitzt worden bin ich ne ecke weg von hier, idealerweise nicht weit von seinem wohnsitz entfernt.

1. anhörungsbogen
der wird ja wohl nun kommen.
wie verhalten bei
1a) kein foto (ist eigentlich klar)
2a) schlechtes foto
3a) gutes foto

2. fake-adresse des kumpels
es ist möglich, eine andere adresse anzugeben als seine meldeadresse (natürlich ohne gebdatum, => foto ema)

3. hab ich eine ganz andere möglichkeit, mittels der gmbh zu tricksen?

4. das mit der verjährung habe ich nicht so richtig verstanden, v.a. wann und durch welche maßnahmen diese unterbrochen wird?

5. diese sache mit dem anwalt: ist es richtig, daß er dann nach elnlegung des einspruches bei dem bgb sagen kann, er will einen anwalt beauftragen, später ist der dann im urlaub, dann hat der kein interesse daran...

wann bin ich also nach den zu erwartenden möglichen ereignissen aus dem schneider?

ich danke euch im voraus.
greetz

By Alberto (62.224.97.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 17:58:

@Dieter
Erst mal.... wenn der AB an die GmbH kommt - und der Kumpel wohnt - hoffentlich nicht - im gleichen Gebiet, wie die GmbH - dann kann man schon seine richtige Adresse angeben.
Ist dies nicht der Fall... hat er sicher Eltern, die den gleichen Namen am Briefkasten haben.

Dann sollte man diese Adresse angeben... muß nicht dort gemeldet sein, Hauptsache, die Post kommt an - und wird auch angenommen.

So - nochmals zum AB...
Heutzutage sind die oftmals mit (leider) sehr guten Fotos.. Dennoch - man könnte dieses Foto weniger genau angeschaut haben.

Wichtig ist aber, daß es sich bei GmbH´s immer um einen "Zeugenfragebogen" handelt... und der hat seine Tücken!

Da will man meistens einen Namen eines Fahrers oder der Person, der das Auto überlassen wurde. Ferner will man gerne die Personalien des "Angebenden" (also die Daten der Person, die den Bogen ausgefüllt haben sollte).

Klug ist es nun, daß der "Kumpel" möglichst auch ein Mitarbeiter in der GmbH ist (oder eben ein freiberuflicher Berater o.ä.) (Das aber schreibt man nicht hinein (nur merken, falls es Probleme gibt).

Den Bogen selbst aber.... den füllt NUR der Kumpel selbst aus - und zwar nur die Spalte, wo nach der Person gefragt wird, der das Fahrzeug überlassen wurde.

Ankreuzen darf er auch nicht O als Fahrer - sondern bei O wurde das Fahrzeug überlassen.

Dann bitte auch kein geb-Datum o.ä. angeben, sondern nur Name und Anschrift!!!

Dann bitte - muß der Kumpel selbst - aber nicht, wie immer, sondern sehr "schludrig" unterschreiben.

(Da steht noch der Satz: Ich bestätige, daß die Angaben der Wahrheit entsprechen).
Jawohl, - das kann er ja bestätigen! Seine Personalien (Name und Adresse) stimmen.

Nun sieht es eben für die Behörde so aus, als ob jemand ganz schlampig nur den Namen des Mitarbeiters hineingeschrieben hat, dem das Fahrzeug überlassen wurde...
Das ist nicht sehr kooperativ, denn es fehlen einige erwartete Angaben (Name des Berichterstatters usw).

Aber, was werden sie tun?

Sie werden den "Spatz in der Hand" der "Taube auf dem Dach" vorziehen (schon x mal getestet) - und werden dem Kumpel einen AB schicken.
(Schließlich besteht eine Bußgeldstelle aus vielen schlecht bezahlten und etwas träge arbeitenden Beamten in der unteren Laufbahn - oftmals nur "Angestellte im öffentlichen Dienst).
Die wollen so einen Vorgang einfach "wegarbeiten"

Danach bekommt der Kumpel (hoffentlich) einen echten AB - da schreibt er dann alle Personalien hinein - also auch die FS-Daten und das Geb-Datum.
und kreuzt an.... ICH GEBE DEN VERSTOSS ZU !!

Da schlägt das Herz der behörde höher, denn nun haben sie ihn.... (glauben sie zumindest)..
Er bekommt einen BuGeBe usw... dann die Arie mit dem Anwalt - dann der Terminkalender - dann die Kopie des Passbildes... und OOOOOPPS - der ist ja gar nicht auf dem Foto! So ein Pech!
Weil... gegen den wahren Täter ist ja alles längst verjährt!

By dieter (217.225.98.4) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 18:42:

alberto, erst einmal vielen dank für die sehr umfassende antwort!

ich darf also mal zusammenfassen:

-keine angaben des berichterstattenden seites der gmbh über die eigenen personalien, es füllt quasi nur der kumpel den zeugefragebogen aus, um dann einen echten ab nach hause zu bekommen

-was hat das mit der schludrigen unterschrift auf sich?

-wie ist das mit der verjährung, wann bin ich definitiv raus?

greetz

By Alberto (62.158.211.27) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 09:13:

Die schludrige Unterschrift soll denen nicht ermöglichen, zu erkennen, daß der "Angebende" selbst unterschrieben hat.....

Damit glauben sie immer noch, ein "Zeuge" habe dieses angegeben. (Den könnte man später mal in die Mangel nehmen).

Du bist dann, wenn es so läuft, definitiv nach 3 Monaten (+ 14 Tage) ab Tattag! - heraus.

By dieter (217.83.139.236) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 21:02:

@alberto: vielen dank nochmals

könntest du aber bitte nocheinmal kurz erklären, in welchen fällen eine verjährung unterbrochen wird!
ist es grundsätzlich so, daß 3 monate + postlaufzeit von 14 tagen nach der tat ausreichen?
wie ist das bei dem zu erwartenden zeugenfragebogen und dem dann zu erwartenden anhörungsbogen für den kumpel?
bitte nicht böse sein, ich bin momentan echt am ende, wenn ich an das evtl. fahrverbot denke.

By farendil (217.225.246.62) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 10:01:

@dieter: die verjährung wird immer nur gegenüber dem betroffenen unterbrochen. das ist der, der einer tat beschuldigt wird.

By dieter (217.225.111.135) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 12:17:

@farendil: das heißt aber für mich, daß es erst zu einer beschuldigung kommen muß, damit eine verjährung beginnt, die dann unterbrochen werden kann.
ich habe es bislang so verstanden, daß innerhalb von drei monaten+postlaufzeit überhaupt erstmal ein schuldiger/einer, der das vergehen zugibt, gefunden werden muß.
kompliziert.
alberto sagte ja auch, daß ich nach 3 monaten+14 tagen raus sei, nach seiner vorgehensweise komme ich ja gar nicht erst als beschuldigter in frage.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 18. Oktober, 2002 - 12:35:

@dieter
...eben!
Nach 3 Monaten können sie nicht mehr gegen dich tätig werden, dann ist Verjährung eingetreten, weil si gegen dich bisher nicht unterbrochen wurde.
Wenn sie aber innerhalb der 3 Monate ab Tattag an deinen namen einen Anhörungsbogen raussenden würden, dann wäre die Verjährung unterbrochen und finge neu bei 0 das Laufen an. Der BG Bescheid hat eine Verjährung von 6 Monaten.
Wenn dein Kumpel dir ähnlich sieht, ist das gut, aber er muss auch belegen können, dass er am fraglichen Tag nicht gefahren ist, wenn es auf dem Bild nicht klar erkennbar ist

By dieter (80.134.255.174) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 00:44:

thema fahrtenbuch:

wenn man soetwas aufgedrückt bekommt, wie lange muß man das eigentlich führen?

thnx

By farendil (217.235.60.44) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 00:57:

@dieter: unterschiedlich. die dauer wird angeordnet und richtet sich nach dem delikt.

By Ghostrider (217.80.254.3) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 08:24:

@ dieter: das Fahrtenbuch ist aber fahrzeugbezogen. Verkaufst du das Fahrzeug, entfällt das FTB... :-) das gibt auch Raum für kreative Lösungen...

By farendil (217.225.255.11) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 11:39:

@ghostrider: das Fahrtenbuch ist aber fahrzeugbezogen.
ja, ABER:
die behörde kann es für das fahrzeug und jedes eventuell dafür angeschaffte ersatzfahrzeug auferlegen.

By dieter (80.134.255.107) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 00:11:

ok, nennt mir doch bitte einmal die range der dauer mit beispieldelikten, möchte das wirklich nur ungefähr wissen.

thnx

By farendil (217.225.251.61) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 00:24:

@dieter: das richtet sich nicht nur nach beispieldelikten sondern auch dannach ob es vielleicht schon mal ein gegen dich gabe etc.
weiterhin ist auch die REGINALE rechtssprechung des zuständigen AG und LG von bedeutung.

ganz gob wirds bei standardsachen wohl so zwischen nem halben und nem jahr liegen.

By dieter (217.225.106.209) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 11:34:

so ein dreck, da hat es mich doch eine woche später wieder erwischt, knapp 100 in einer 70er-zone außerorts.

man kann also nie genug kumpels haben, die einem sowas nach der alberto-methode abnehmen. ;-)

frage: das ist in einem anderen bundesland passiert. gibt es irgendwo, was die noch nicht geahndeten verstöße angeht, so etwas wie eine zentrale datenbank, aus der man nur anhand des fahrzeuges, mit dem verstöße begangen wurden, die anzahl der verstöße ersehen lann.

By farendil (217.85.233.195) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 11:55:

@dieter:
frage: ...
zum glück noch nicht.
bayern baut grad eine zentrale bußgeldstelle aus.
da wird sowas landesweit (bundesland!) möglich sein (und wohl auch genutzt werden)


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