Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Alberthomethode_letzte Phase

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Alberthomethode_letzte Phase
By dieda (53.122.34.115) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 09:32:

Alberthomethode_letztePhase

Zu meiner Vorgeschichte:
Auf der Autobahn bin ich zu schnell unterwegs gewesen. Nach langer Recherche hier im Forum hab ich die A-Methode angewendet.
Jetzt bin ich in der letzten Phase. Gute 3 Monate sind seit dem ersten AB (an mich) vergangen. Der Ersatzfahrer hat eine Ladung zum Gerichtstermin bekommen. Wie geht es jetzt weiter? Wir wollen vermeiden, dass er zum Termin muss. Welche Begründung muss er schreiben und welches Foto soll er einschicken (Passfoto oder Personalausweis)?
Wie wird die Sache eigentlich beendet?

By farendil (217.235.41.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 14:23:

@dieda: hat er denn schon daruaf hingewiesen, nicht der fahrer gewesen zu sein??

By dieda (53.122.34.116) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 14:35:

Nein, noch nicht.
Das wäre der nächste Schritt, denk ich.

By dieda (53.122.34.116) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 08:46:

Farendil, s.o.s.. Letzte Phase möchte ich noch unbeschadet überstehen,........s.o.s. ...bitte um Rat.

By Alberto (62.158.211.27) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 09:09:

Richtig... er muß nun sein vergrößertes Foto aus dem Ausweis anbieten, um dem Staat unnötige Verfahrenskosten zu ersparen. (und sich selbst auch)

Der zuständige Richter muß eigentlich das Beweismaterial sichten und dann das Verfahren einstellen.

Man kann auch mit dem Hinweis drohen, daß man ansonsten, wenn man unnötig zum Termin anreisen muß, eine Klage wegen Unbilligkeit anstreben wird.

Man ist schließlich unschuldig!!

Und.. der eindeutige Beweis dafür (das orig-Fotot) wird angetreten - vor dem verfahren!

By dieda (53.122.34.115) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 13:30:

Also ich will erreichen, dass der Ersatzfahrer nicht vor Gericht erscheinen muß. Sollte der Brief von einem Anwalt verfasst werden, oder reicht es wenn ich unprofessionell den Brief verfasse.
Entschuldigt, wenn ich blöd nachfrage aber bis jetzt war es auch besser alles zu erfahren, und ich freu mich so weit gekommen zu sein.

Nochmal: Im Brief steht dass er nicht gefahren sei an dem Tag (mit Alibi) deswegen möchte er nicht persönlich am Verfahren teilnehmen. Als Beweis Passfoto beilegen. Richtig?

By farendil (217.225.246.183) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 13:49:

@dieda:
1:warum hat er das denn ncith shcon vorher angegeben?
2: warum amchst du jedes mal einen neuen thread auf?

By dieda (53.122.34.116) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 14:01:

@farendil
1.was hat er nicht schon vorher angegeben? ...verstehe ich nicht
2.den alten thread find ich nicht mehr, ausserdem wer liest den ganzen quatsch von vorne.

By dieda (53.122.34.116) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 14:14:

Kann der Ersatzfahrer den Brief aufsetzen ( in dem er sein Passfoto beilegt ) oder sollte das ein Anwalt für ihn machen? Zumal er bei dem Einspruch bereits gesagt hatte, dass er einen Anwalt konsultieren möchte.

By farendil (217.225.255.11) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 14:40:

kann er selber tun

By dieda (53.122.34.116) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 14:54:

Danke
noch etwas: Sollte er darin auch ein Alibi angeben? Wenn ja, zur Not erfinden?

By Hitman (193.26.32.67) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 16:58:

Eins verstehe ich hier nicht:
der Anhöhrungsbogen ist an dieda gegangen, also müßte doch darauf stehen "Ihnen bzw. dem Fahrer des PKW wird vorgeworfen..usw". Nach alldem, was ich hier gelesen habe, ist es doch so, dass wenn der AB an den tatsächlichen Fahrer geschickt wurde, nicht die 3-, sonden die 6-monatige Verjährungsfrist greift. Oder täusche ich mich da?

By Hubert (134.91.150.7) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 18:10:

@Hitman
Du täuscht Dich ! Es gilt ab Datum im Anhörungsbogen die 3-Monatsfrist. Wird gegen jemanden ein BuGeBe ausgestellt, so gilt die 6-Monatsfrist. Dazu ist es aber bei dieda nie zu gekommen !!

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 16:52:

Soll er beantragen, dass er vom persönlichen Erscheinen entbunden wird oder dass das Verfahren eingestellt wird?
Alibi angeben (erfinden)?

By farendil (217.235.48.176) on Dienstag, den 22. Oktober, 2002 - 17:37:

@dieda: wozu einalibi erfinden, wenn das foto die unschuld beweist?

By dieda (53.122.34.116) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 09:35:

das stimmt farendil, ich hab das irgendwo aufgeschnappt......... danke

By dieda (53.122.34.116) on Montag, den 4. November, 2002 - 11:40:

Hallo Forum Freunde,

die Antwort auf den Brief ist jetzt da, mein Kumpel muß vor Gericht erscheinen. Er hat sein Passfoto doch beigelegt, und damit vorgeschlagen das Verfahren einzustellen.

Was kann man noch in diesem Fall machen?
Noch einen Brief aufsetzen, dass er gerne bereit wäre die Identifizierung beim hiesigen Amtsgericht vorzunehmen?
Ich bin ratlos......

By farendil (217.85.227.244) on Montag, den 4. November, 2002 - 12:44:

@dieda: schreiben und an die kosten für den steuerzahler erinnern...

By dieda (53.122.34.116) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:00:

Ja Farendil, soll ich mich also im Brief wiederholen, wird mir dadurch geholfen?

Wer hat denn schon Erfahrungen gemacht, wer kann mir weiterhelfen?
Alberto, du machst so was bestimmt nicht zum erstenmal durch....hehe.

By Fahrer (80.128.228.19) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:42:

Hallo dieda ,

ist das ganze gegen DICH verjährt?

By dieda (53.122.34.116) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:42:

ja

By Fahrer (80.128.228.19) on Montag, den 4. November, 2002 - 16:51:

dann schreibst DU jetzt an das Gericht und teilst denen mit dass DU gefahren bist.
Mit vergrössertem Passbild.

Und Dein Kumpel schreibt - mit Kopie Deines Geständnisses an das Gericht dass er um Einstellung gegen ihn bittet.

Vorsorglich stellt er den Antrag dass er bei Nichteinstellung freizusprechen sei.
Er beantragt Freispruch UND Ersatz seiner Auslagen
durch die Staatskasse.Ausserdem beantragt er
"Dieda" als Zeugen vorzuladen.

Der Richter sollte dann eigentlich einstellen weil er nun erkennt , dass ein Verfahren nichts bringt ausser Kosten für die Staatskasse.

Gibt es nun eine Hauptverhandlung bekommt Ihr beide Eure Kosten ersetzt weil Dein Kumpel aufgrund Deiner Aussage freigesprochen werden muss.

By Alberto (62.158.211.125) on Montag, den 4. November, 2002 - 18:45:

Ich würde es auch so machen...
habe gerade das selbe laufen mit Neu-Ulm...
malsehen, was der Richter sagt... am 8.11. soll eigentlich die HV sein - ich will aber nicht hingehen.

Dennoch - ich muß ihn vorher überzeugen, da ich sonst ein Versäumnisurteil kassiere.

Das allerdings habe ich ihm schon abgschminkt, weil ich mich aus beruflichen Gründen für alle Fälle schon mal für diesen termin entschuldigt habe.

Ich werde dennoch den Richter oder eben den rechtspfleger frech anrufen und ihm klarmachen, daß ich, wenn ich kommen muß - einen Freispruch 1.Klasse erstreiten werde, weil ich nun genug zur Aufklärung beigetragen habe...
die Presse würde ich dann auch gleich mitbringen, damit die mal sehen, wie Steuergelder verschwendet werden...
da heißt es dann immer "Die Gerichte sind überlastet" - ja logisch, wenn sie jeden Schmarrn verhandeln, der gar kein Fall mehr ist.

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 12:13:

Ich werde es genauso machen.
Was aber passiert, wenn wir trotzdem zur HV müssen? Wir können dann dort vor Ort nicht die Aussage verweigern, da wir schon im Brief Stellung bezogen haben, oder?

Und reiten uns womöglich bei unangenehmen Fragen in Widersprüche. Ist die Sache sauber, Jungs?

Kann man vor Gericht also die Aussage komplett verweigern (wenn es dazu kommt)und muss der Ersatzfahrer mich als Zeugen auf jeden Fall mitbringen (wenn er Antrag gestellt hat) ?

By Fahrer (80.128.227.127) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 13:25:

Wenn der Richter eine HV möchte , dann müsst Ihr beide dahin.

Dann versucht der Richter natürlich Euch in Widersprüche zu verwickeln.Das sollte ihm aber jetzt nicht gelingen.Ihr sollt dem Richter jetzt doch auch die Wahrheit sagen.
"Dieda" hatte sich getäuscht und im Datum geirrt.
Das Auto war an "Ersatzmann" ausgeliehen nur halt nicht am Tat-tag.
"Ersatzmann" hat dann Post von der Behörde bekommen und auch nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.Er bekam dann auch den BuGeBe.
Dann hat er nachgeforscht und schliesslich hat
er seinen Terminkalender nochmal kontrolliert -
siehe da - er ist nicht gefahren.
Das hat er der Behörde mitgeteilt.
Die haben aber nicht locker gelassen...
(Jetzt ein dezenter Hinweis auf die unsinnigen Kosten für den Steuerzahler).

Als er dann von der Gerichtsverhandlung gehört hat hat der "Dieda" davon erzählt.
"Dieda" ist erschüttert.
Wiso hat die Behörde nicht nochmal mal ihr nachgefragt?
Klar hätte sie sich auf dem Foto wiedererkannt.
Sie hat sofort ein Geständnis an das Gericht geschrieben um einen Justizirrtum zu verhindern.
Zur Tat selbst kann sie nichts mehr sagen , erinnert sich nicht , ist ja auch zulange her.
Auch an einzelheiten aus dem OWI Verfahren kann sie sich nicht erinnern.
Sie weiss nur noch dass sie davon fest überzeugt gewesen sein musste dass "Ersatzmann" das Auto an diesem Tage gehabt hätte.
Natürlich ist ihr die ganze Sache furchtbar peinlich - andererseits sollte die Behörde aber auch nicht so stur sein.Hätte man das Fahrerfoto
rechtzeitig verglichen wäre es gar nicht soweit gekommen.Das die Behörden so schlampig arbeiten
hätte DIEDA sich nie träumen lassen.

Einfach die Aussage so nochmal durchgehen und auf in den Kampf!Da kann nichts passieren weil der Ersatzmann ja nicht gefahren ist.

Möglicherweise wird versucht Euch einzuschüchtern , von wegen Täuschung der Behörde
blablabla falls es darauf hinauslaufen sollte,
knallhart kontra geben.
Ihr habt euch geirrt , basta!
Das Ihr das absichtlich gemacht habt kann Euch niemals bewiesen werden.

Ersatzmann muss natürlich folgendes sagen:
Ich bin freizusprechen , meine Unschuld ist bewiesen.Eine Einstellung des Verfahrens kommt für mich nicht in Betracht , da bin ich konsequent!Sollte kein Freispruch erfolgen nehme
ich mir (auf Staatskosten) einen Anwalt und lege Rechtsmittel ein.

Also Leute nur nicht schüchtern sein , schliesslich bezahlt Ihr Steuern und die Gerichte sind für euch da.PAssieren kann gar nichts , wenn ihr eben nochmal durchgeht was zu sagen ist.
Und glaubt mir , das ganze macht sogar noch spass!

By Fahrer (80.128.227.127) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 13:26:

PS:

Und schreibt unbedingt wie es ausgegangen ist.

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 13:51:

Alles klar Fahrer.
Nur noch eines:
du schreibst:
Ersatzmann muss natürlich folgendes sagen:
Ich bin freizusprechen , meine Unschuld ist bewiesen.Eine Einstellung des Verfahrens kommt für mich nicht in Betracht , da bin ich konsequent!Sollte kein Freispruch erfolgen nehme
ich mir (auf Staatskosten) einen Anwalt und lege Rechtsmittel ein.

Soll er das jetzt im Brief schon schreiben oder bei der Verhandlung sagen?

By Fahrer (80.128.226.195) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 15:14:

Im Brief:
"Ich bitte um Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung.

Falls das Gericht an einer Hauptverhandlung festhält , beantrage ich schon jetzt höchst vorsorglich
1.
für mich einen Freispruch und den Ersatz meiner sämtlichen Kosten und Auslagen für das Verfahren. 2."Dieda" als Zeuge zur Hauptverhandlung zu laden."

Das zusammen mit dem schriftlichen Geständnis von+
"Dieda" per Einschreiben an das Gericht.

Dann abwarten was kommt.

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 15:55:

OK Fahrer, so werd ich es machen, ich vertraue dir, schalte noch keinen Anwalt ein.
Ich denke auch über die erste Methode nach, dass nur der Ersatzfahrer den Brief aufsetzt, nochmal an die Kosten des Staates erinnert und vorschlägt, die Identifizierung beim hiesigen Amtsgericht vorzunehmen.
Vorteil: Ich werde in die Sache nicht reingezogen (muss womöglich nicht zur HV) und der Ersatzfahrer kann komplett die Aussage beim Amstgericht verweigern (idiotensicher für ihn).
Nachteil: Er muss höchstwahrscheinlich dann doch zum Gericht (Vorteil hier: man kann dann die von Fahrer vorgeschlagene Methode immer noch einsetzen....falls noch Zeit bleibt)

Wie auch immer, ich vertraue euch und tendiere auch eher zur Methode von Fahrer.
Ciao

By dieda (53.122.34.116) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 08:38:

Welche Methode soll ich bevorzugen?
Methode a): Fahreridentifizierung im Heimatort
oder Methode b): wie von "Fahrer" beschrieben?

Pro und Contra.
Alberto, was meinst du?

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 13:24:

test

By dieda (53.122.34.116) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 13:31:

ok, leute es hat funktioniert: die Albertomethode.
Der Ersatzmann musste vor Gericht, da war nichts zu machen. Er wollte mich sogar als Zeugen, aber darauf sind sie nicht eingegangen.
Also hat er die Reise angetreten, ist vor den Richter und siehe da: er war nicht auf dem Foto zu erkennen. Den Irrtum hat er dem Richter dargestellt und ist daraufhin (musste er ja) freigesprochen worden.
Allerdings musste er die Fahrtkosten selber zahlen, da trotz Freispruch es einen Paragraphen gibt, der besagt dass bei Mitschuld oder kleiner Mitschuld (Irrtum) die Kosten nicht vom Gericht ausgelegt werden. Paragraph zweihundertsowieso-

Ich danke allen die mir geholfen haben, insbesondere Alberto für die ausführlichen Erklärungen und natürlich Farendil, der immer zur Stelle war und einen nie im Stich gelassen hat. Immer konkrete knappe Antworten. Danke euch und allen, undauch denen die diese Methode durchziehen wollen wünsch ich viel Mut und Geduld.
Ciao

By Landy (217.81.146.192) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 18:49:

Gratulation und danke für die Rückmeldung!


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page