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Zu schnell auf der A1 bei Hamburg (Norder-Elbbrücken)

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell auf der A1 bei Hamburg (Norder-Elbbrücken)
By Loewe (62.158.53.110) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 23:49:

Bin in der Nacht zum 3.10. um 23:30 bei fast leerer Autobahn(gibts tatsächl. auch noch mal) durch ein Video Polizei-Fahrzeug angehalten worden. Man hätte durch Hinterherfahren eine Geschwindigkeit von bis zu 147 km/h statt erlaubter 80 km/h festgestellt. Wie lange man
hinter mir hergefahren ist, und wie lange ich
welche Geschwindigkeit gefahren bin, wollte man mir nicht näher erklären. Einzelheiten kämen schriftlich.
1. Frage: gibt es gesetzliche Regelungen , wie lange eine angebliche Geschwindigkeitsüber-schreitung gedauert haben muß, um geahndet werden zu können. Kurzfristige Überschreitungen können doch wohl kaum relevant sein.
2. Frage: Die Polizisten kamen aus Schleswig-Holstein (dunkler Audi A 3 / Kennzeichen: SE )
und haben mich auf Hamburger Autobahn-Gebiet gemessen, für das Sie i.d.R ja gar nicht zuständig sind.
Dazu gibt es ein Urteil vom AG Magdeburg , das
besagt, das ein Bußgeldbescheid unwirksam ist, wenn er durch eine Behörde, die örtlich nicht zuständig ist, ausgestellt wurde. Die Polizei sei für Verkehrsverstöße in einem fremden Bundesland
nicht zuständig, soweit zweifelsfrei erkennbar ist, das Sie sich nicht mehr innerhalb Ihrer eigenen Landesgrenzen aufhält.
Hat jemand mit diesem Urteil Erfahrungen ?

By klausk (80.142.105.50) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 05:30:

Hallo Loewe,
die Polizisten stammten vielleicht aus HH, das Kennzeichen ist nicht so wichtig. Außerdem könnte die Autobahn nicht zu HH gehören, sondern dem umliegenden Bundesland.
Genauere Angaben für die Meßstrecke findest Du auf radarfalle.de. Sie ist von mehreren Faktoren abhängig.

Grüße
Klaus

By fishmac (62.225.249.18) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 10:07:

du kannst sogar noch damit rechnen, das dir eine vorsätzliche geschwindigkeitsüberschreitung angelastetet wird. ich hatte den gleichen mist auch mal in der umgebung hamburg. damals hatten mit die cops aus neumünster angehalten und in hh-schnelsen gestoppt. ich glaube die grenze für vorsätzlich liegt bei 300 m oder 700 m mit durchweg überhöhter geschwindigkeit. dann hast du das problem, das du doppelt so viel geldstrafe zahlen mußt. war jedenfalls vor 3 jahren so bei mir.
zu der sache mit den bundesländern kann ich nicht viel sagen, allerdings tauschen und verleihen die ihre fahrzeuge gern. ist unauffälliger für die cops, wenn ein auswärtiges kennzeichen dran ist, oder nicht genug fahrzeuge im eigenen stall.
die ganze sache wird voraussichtlich ziemlich besch... für dich laufen.

auf jeden fall viel glück

By Bluey (80.130.178.166) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 14:11:

@klausk

Was die Überwachung der BAB / Bundesstraßen angeht, gibt es Abkommen zwischen den einzelnen Bundesländern (s.u.!), die das entspr. regeln.
D.h. selbst wenn der BAB-Abschnitt, wo kontrolliert wurde, z.B. zum Bundesland "B" gehört, ist es trotzdem möglich und rechtmäßig, wenn Pol.-Kräfte aus dem Bundesland "A" dort die Überwachung durchführen.


Quellen:

Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und dem Lande Nordrhein-Westfalen über die Erweiterung der Zuständigkeit ihrer Polizeibeamten

und insbes.
Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen und auf Bundesstraßen

Das Land Niedersachsen, vertreten durch . . . und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch . . . schließen folgende Vereinbarung:

§ 1

(1) Auf den Bundesautobahnen

- A 1 Bremen – Münster
zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen bei km 225,175 (Anschlußstelle Osnabrück-Hafen Richtungsfahrbahn Bremen) und bei km 227,403,
- A 2 Hannover – Dortmund
zwischen der Anschlußstelle Bad Eilsen bei km 279,15 und der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen bei km 283,7, A 30 Niederlande – Bad Oeynhausen zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen bei km 66,121 und der Anschlußstelle Hasbergen–Gaste bei km 67,086

ausschließlich der Ein- und Ausfahrtstrecken werden vollzugspolizeiliche Aufgaben von der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen.

(2) Vollzugspolizeiliche Aufgaben auf der Bundesstraße B 70 im Landkreis Emsland, Abschnitt 53, von km 0,000 bis 0,417, und auf der Bundesstraße B 482 im Landkreis Schaumburg, Abschnitt 10, von km 0,000 bis 0,270, werden ebenfalls von der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen.


usw. usw.

By klausk (80.142.115.190) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 18:53:

Hallo Bluey,
ich kenne solche Regelungen, häufig ist aber Bedingung, das das Delikt im eigentlichen Zuständigkeitsbereich begonnen/begangen wurde.
Ich wollte mit dem Posting eigentlich nur darstellen, das das Kennzeichen nichts zu sagen hat.

Grüße
Klaus

By Bluey (80.130.168.189) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 23:23:

War mir wohl klar. Aber wenn die Zuständigkeiten nach obigem Muster geklärt sind, muß das Delikt NICHT im eigentlichen Zuständigkeitsbereich begonnen/begangen worden sein. Denn wie oben zu sehen/lesen ist der Zuständigkeitsbereich genau definiert.
Wenn Du mal in die erste Quelle schaust wirst Du sehen, daß man Delikte auch dann verfolgen kann, wenn man sich im anderen Zuständigkeitsbereich befindet und das Delikt dort begangen/begonnen wurde.

Gruß
Bluey


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