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AB zwei Tage nach Ende Verjährungsfrist ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: AB zwei Tage nach Ende Verjährungsfrist ?
By Susanne (149.225.146.101) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:04:

Hallo,

meine Mom und ich waren am 08. Juli mit meinem Firmenwagen auf der A3/A9 unterwegs und haben uns beim Fahren abgewechselt. Dabei hat jeder einmal Bekanntschaft mit den Video-Kameras der Polizei gemacht. Die Anhörungsbögen gingen am 02.08. bzw. 09.08. an meine Firma und wurden natürlich mir überreicht (wird auch jederzeit vom Furhparkmanager bestätigt). Meine Mom hat ihren Verstoß zugegeben (Abstand, BuGe ist rechtskräftig). Da ich mit meinem Bogen(21 km/h zu schnell) gar nichts gemacht habe, hat zwischenzeitlich die Polizei bei meiner Firma nachgeforscht und laut Fuhrparkleiter meine Adresse bekommen.

Jetzt hat allerdings meine Mom (!) mit Datum vom 09.10. einen Anhörungsbogen für meinen Verstoß bekommen (d.h. die Polizei hat nach dem Kennzeichen geforscht). Da sie vorher nicht mit der Tat konfrontiert wurde, müßte das ganze doch eigentlich zum 08.10. verjährt sein, oder? Kann es besondere Gründe geben, warum der Bogen trotzdem noch kommt?

Wie sollen wir am besten reagieren? Bogen ausfüllen, Tat zugeben, auf Verjährung hinweisen? Das hätte den dezenten Vorteil, das damit der Verstoß aus der Welt ist und mein Punktekonto etwas geschont wird (und die Polizei endlich bei meiner Firma Ruhe gibt).

Wenn meine Mom die Aussage zum Fahrer verweigert, besteht die Chance, daß ich auch einen Anhörungsbogen bekomme (Adresse soll ja bei der Polizei sein), der Verstoß wäre dank Anhörungsbogen / Zeuge Fuhrparkmanager noch nicht verjährt.

Danke im Voraus

Susanne

BTW: Frontfoto ist nicht vorhanden, nur zwei (?)Videos.

By KJK (194.138.37.41) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 21:32:

Tat zugeben ist schon mal keine schlechte Idee.
Zur 3-monatigen Verjährungsfrist kommt allerdings noch eine 14-tägige Postlaufzeit hinzu. Also vielleicht doch erst den BuGeBe abwarten und dann feststellen, daß es doch nicht Mami gewesen sein kann. Dann müßtet ihr ab dem Datum, an dem Dein Name zum letzten Mal ins Spiel kam, die berühmten 3 Monate + 2 Wochen überbrücken. Normalerweise lohnt sich das bei einem so "preiswerten" Vergehen nicht, aber ihr habt ja schon ein paar Tage geschafft.

By Alberto (62.224.97.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 17:26:

Jetzt ist doch die falsche Person schon mal im Visier der Behörden... das läuft doch prima.

Wenn ihr euch nicht irrt - und das Foto tatsächlich nicht die Mutter ausweist, - na dann könnt ihr auch die Verjährung - und zwar gegen dich - schaffen.

Mutter muß nur weiter mitspielen.. BuGeBe abwarten... Einspruch. (rechtzeitig) Begründung: Anwalt..usw..

Läuft doch gut so!

By Susanne (149.235.228.240) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 22:16:

Danke für die Tipps. Meine Mom spielt da gerne mit, sie hat von sich aus schon angeboten, erstmal den Verstoß auf sich zu nehmen und ist zu fast jeder Schandtat bereit.

Sollen wir trotzdem auf dem Anhörungsbogen auf die Verjährung hinweisen? Vielleicht wird das Verfahren dann ja auch eingestellt, was meint Ihr?

By Alberto (62.158.211.27) on Donnerstag, den 17. Oktober, 2002 - 09:10:

Nein!!!!!
Wenn ihr so kommt, werden die sofort mißtrauisch!


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