Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

80kmh zu schnell

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 80kmh zu schnell
By Katrin S. (217.225.207.163) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 22:55:

Hi

kurz und schmerzlos (bitte keine: du bist ja so eine dumme kuh weil du so schnell fährst-postings)

ich bin am Darmstädter Kreutz mit 180 in einer 100er zone geblitzt worden.

D.h 80 kmh zu schnell.

Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Also wird sie ja auch angeschrieben oder ? Wie geht man in einem solchen Fall vor ? (aber ich denke ich bin auf dem Bild gut zu erkennen). Ich wohne noch zuhause und fahre immer mit dem Auto (meine mamma hatnochn anderes)

ich kann es mir auf keinenfall erlauben den Führerschein abzugeben, weil ich jeden Tag beruflich unterwegs bin. Wielange kann ich die Sperre hinauszögern ? gibt es vielleicht schon Fälle wo am Darmstädter Kreuz falsche ergebnisse geliefert wurden ? kein plan

Was würdet ihr an meiner Stelle machen :) ?

grüße
Katrin

By Nukelodeon (80.133.9.14) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 00:13:

hmm, erstmal abwarten und tee trinken. (bis der AB kommt, vielleicht sind noch andere Autos drauf, und das Foto wird aussortiert, dann kriegste gar nix)

dann Alberto-Methode versuchen. Wird aber bei dieser Größenordnung schon recht schwierig, schätz ich mal.

Wenn du kein Glück hast, musst du den Führerschein für mind 3 Monate abgeben. kostet auch ne Menge Kohle :(

wie Koral immer sagt: such nach dem Beitrag Autobahn_zuschnell_leider :) da wird die Alberto-Methode beschrieben (hat bei mir auch n bisschen läger gedauert, bis ichs gefunden habe)

By waterman (62.104.204.83) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 13:21:

@katrin s.
Guten Flug...

By hui (213.157.1.101) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 15:42:

Hast du Punkte?
Hast du nette Nachbarn die dich verpfeifen, ich meine so 60+.

Wenn eines zutrifft hast du schon weniger Chancen....

By Katrin (80.129.119.186) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:04:

keine Punkte, keine Nachbarn.

Was mache ich, wenn das Bild gleich dabei ist und ich gut zu erkennen bin. Soll dann meine Mam einfach sagen: ne das bin ich nicht und ich habe auch keine Ahnung wer das sein könnte (was sagt man da ?)

By Nukelodeon (80.133.9.229) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:38:

/messages/4999/4137.html? <-- von anfang bist ende AUFMERKSAM durchlesen, dann dürfte dir einiges klar werden.

By Besorgter (63.209.5.8) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:47:

@Katrin

1) Falls das der Starenkasten auf der linken Autobahnseite auf der A5 Richtung Süden raus war, dann herzlichen Glückwunsch, gehört mit zu den fiesesten, aber auch bekanntesten Autobahnblitzern in Deutschland. Nützt Dir jetzt aber auch nix mehr. In Zukunft schaue doch unter radarfalle.de einfach mal nach, wo es welchen fest installierten Blitzer gibt, bevor Du fahrtechnisches Neuland betrittst. Hätte ich vor einigen Wochen in der Nähe von Fulda auch besser mal tun sollen (war aber nur im Verwarngeldbereich).

2) Bevor kein Anhörungsbogen kommt, gar nix machen, höchstens Deine Mutter schonmal darauf impfen, was Du ausgefressen hast, da kommst Du eh nicht drumrum und "mitspielen" muss sie sowieso, sonst hast Du keine Chance. Und hier im Forum wie oben bereits geschrieben nach der "Alberto" Methode suchen. Diese Methode stellt so ziemlich die einzige Möglichkeit dar, die Sache in die Verjährung zu treiben (nach 3 Monaten können sie Dir nix mehr). Wichtig ist, dass Du HAARGENAU nach dem Konzept der Methode vorgehen musst, sonst hast Du keinerlei Chance. Das wichtigste wird dabei sein, dass Dich die Rennleitung, die bei einem derart hohen Verstoß 100 prozentig mit dem Bild an der Tür aufkreuzen wird, Dich NIEMALS zu Gesicht bekommt, sonst hast Du verloren. Also immer Mama aufmachen lassen und am besten das Auto woanders parken und die letzten paar Meter nach Hause laufen, bis das Vierteljahr rum ist. Es gab schon Fälle, wo die lieben Herren in grün stundenlang in ihrem Auto vor der Tür rumsaßen, um auf den potentiellen "Täter" zu warten, um einen Bildabgleich vornehmen zu können. Aber es geht ja auch um was (nämlich im Extremfall um 3 Monate Fahrverbot, bei Tacho 180 eher 2 Monate, da Du meistens Minimum 5-6 km/h Tachovoreilung hast und dann nochmal 4 % abgezogen werden), also streng Dich an, die werden sich auf jeden Fall Mühe geben, den Verstoß zu ahnden! Eine Chance, das bei Gericht spürbar abzumildern hast du bei der Deftigkeit m.E. nicht, nicht mal bei einem punktefreien Konto. Sollte mich wundern. Wenn Du noch in der Probezeit bist, wirds nochmal komplizierter. Achja, zusätzlich zu Deiner Mum brauchst Du noch eine Freundin, die bei dem Spielchen mitmacht und sich als einstweilige "Täterin" zur Verfügung stellt (sollte Dir möglichst ähnlich sehen), ihr geschieht jedoch nichts, aber alles weitere in der Methode. Die kannst Du auch schonmal suchen gehen.

3) Zu Deiner Frage: Wenn eure Adressen unterschiedlich wären (und Du möglichst weit weg wohnen würdest) und ihr nicht verwandt wäret, wäre die Sache verdammt einfach, Deine Mutter würde einfach "keine Angaben" zum gesuchten Fahrer machen (da ja feststeht, dass sie es nicht war aufgrund des Fotos, muss der Fahrer neu ermittelt werden), und dann könnten die sich in der gesamten Bundesrepublik den Wolf nach dem Fahrer suchen; würden ihn jedoch nicht finden und damit hätte sich die ganze Sache erledigt. Da dem aber nicht so ist, Alberto suchen und anwenden!

Viel Erfolg & Toi Toi Toi!

PS: Denke doch in Zukunft mal über Deinen Fahrstil nach und lass Dir das eine Lehre sein, schließlich brauchst Du Deinen FS ja für den Beruf. Auch wenn man auf der A5 Darmstadt je nach Tageszeit locker 180 fahren kann, Gesetz ist halt Gesetz und die drücken das knallhart durch. Fahre in Zukunft immer max. +20 zu schnell und Du kommst gar nicht erst in den Punkte- und somit Problembereich.

By Katrin (80.129.119.186) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 23:40:

vielen vielen Dank @Besorgter. Es war ja noch ein Kumpel mit im Auto. Meine Mutter meint aber das mit den 3 Monaten ist nur solange kein Schriftverkehr herrscht.

Aber ads mit dem weiter weg parken ist schonmal gut zu wissen :)

sagen wir die Polizei würde vor meinem Haus stehn und mich anhalten und fragen ob ich das auf dem Foto bin. Was soll ich dann sagen ? äh das bin ich nicht ?

Also es ist noch ein Freund von mir mit im Auto - der sieht mir aber nicht ähnlich :)

Meine Mum meint, das mit den 3 Monaten bezieht sich auf 3 Monate zwischen dem Schriftverkehr.. also erstma 3 monate bis AB kommt, dann schicken wir zurükcun die 3 monate beginnen wieder von neu(?)

hoffe ich kann mich weiterhin an dich wenden :)

Katrin

By Nukelodeon (80.133.9.229) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 01:31:

wenn die inerhalb von 3 Monaten nicht auf deinen Namen nen AB ausstellen, hast du Glück gehabt (oder hast es einfach nur geschickt angestellt -> Alberto-Methode)

Ob die innerhalb von den 3 Monaten an eine oder an 20 Personen nen AB (oder gar nen BGB) verschicken, spielt keine Rolle. Die dürfen halt in der Zeit nicht auf dich kommen (am besten noch 14 Tage Postlaufzeit dazurechnen). Es ist halt nur ne Kunst, sich solange zu verstecken :) bzw den Sachbearbeiter im Dunkeln tappen zu lassen...

Viel Glück

By Katrin (141.6.8.22) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 09:44:

jetzt hat es sogar die Dumme Ische gerafft (mich damit mein *gg*).

Ich habe hier bestimmt schon einige Stunden investiert beim durchlesen von Tipps und Tricks. Ich bin 'eigentlich' keine die sofort blind losfragt ohne vorher mal Herrn google zu besuchen oder alte Foreneinträge zu lesen. Nur sind noch einige kleine Fragen offen :-)

Wenn im ersten AB an meine Mum (auf sie is das Fahrzeug zugelassen) schon ein Bild dabei ist, was dann ? dann hab ich quasi verloren oder ? weil sie kann ja dann nicht ausfüllen dass es mein Kumpel war, der gefahren ist - oder doch ?

Kann es sein, dass die Polizei echt an meiner Haustür klingelt ? oder auf mich wartet ? oder passiert dass erst nach dem ich den AB geschickt bekommen habe.. oder kann es sein dass die morgen vor meiner Haustür stehn.

Was ist, wenn ich heimkomme und sie mich vor meiner Tür abfangen und fragen: sind SIE das ?

Ich hab jetzt auf jedenfall schonmal meine Nachbarn eingeweiht, dass die mich net kennen :>

Ich hoffe ihr helft mir weiter... will alles richtig machen. Wenn alles klappt lad ich euch zu ein paar Kästen Bier ein *ggggg*

grüße
Katrin

By Alberto (62.158.213.54) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 10:34:

Ich versuchs mal...
Also - trotz des Fotos kann man doch eine Freundin haben, die dir möglicherweise "ähnlich" sieht.

Diese Freundin - der gar Schwester - oder Cousine - muß nur folgendes erfüllen..
Sie muß in einer anderen Stadt wohnen
Sie muß einen Führerschein haben
Sie sollte - wenn auch nachträglich - schon mal mit diesem Auto gefahren sein.
Sie muß ein bißchen Mut haben und keine Angst vor der Bedrohung, die gegen Sie dann läuft - aber niemals zu Konsequenzen führt, weil sie ja de facto nicht auf dem Foto ist.

Dann gibt man diesen namen im Anhörungsbogen an - ohne Geburtsdatum - nur die Anschrift.

Da in der Zwischenzeit diese Bögen zu "Zeugenfragebögen" umfunktioniert sind - sollte diese Freundin ihren namen und ihre Anschrift selbst hineinschreiben - und auch - unleserlich - unterschreiben...

besonders da, wo steht..."Ich versichere, daß diese Angaben alle der Wahrheit entsprechen"

Genau das ist ja der Fall... ihre Personalien sind absolut richtig.

Dann absenden und warten...

wenn alles gut geht, bekommt sie entweder einen neuen Anhörungsbogen oder gar einen Bußgeldbescheid.
Dann habt ihr gewonnen!

Rechtzeitig Einspruch einlegen mit der Begründung: "Ich möchte angesichts der Schwere des Vorwurfs erst mal einen Anwalt aufsuchen und um Rat fragen."

Damit gewinnt man Zeit - der Einspruch wirkt aber - und die Zeit läuft gut - für dich - also den wahren Täter.

Wenn für dich 3 Monate - nach der Tat rum sind (du hast ja nie einen AB zu Gesicht bekommen, denn der erste AB lief ja auf die Mutter - und dann weiter direkt zur Freundin - dann kann die Freundin nochmals schreiben, daß sie ihren Anwalt befragt hat - dabei den terminkalender durchgegangen ist und dabei feststellte, daß sie an diesem tage gar nicht unterwegs war. Es müsse sich also um einen Irrtum handeln.
Sie (die Freundin) sei gerne bereit, eine Kopie ihres Passbildes zur Behörde zu senden, um einen Fotovergleich zu ermöglichen, der ja wohl ihre Unschuld beweise.
Deshalb bitte sie darum, das Verfahren gegen sie einzustellen.

Mehr nicht.

By Hubert (80.130.113.64) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 10:48:

@Katrin
Wenn im ersten AB an meine Mum (auf sie is das Fahrzeug zugelassen) schon ein Bild dabei ist, was dann ? dann hab ich quasi verloren oder ? weil sie kann ja dann nicht ausfüllen dass es mein Kumpel war, der gefahren ist - oder doch ?

Also, da wird mit grosser Sicherheit schon ein Bild mit bei sein. Deine Mum kann sich aber trotzdem irren, und leider den falschen auf dem Bild erkannt haben. Im Zweifelsfall hat sie das Bild halt verloren. Allerdings muesst Ihr aufpassen, dass sie Euch die ganze Sache abnehmen. Wenn Du jetzt auf dem AB einen Kumpel (Mann) angibst, auf dem Foto aber eine Frau zu sehen ist, dann wird das mit Sicherheit nicht klappen. Am einfachsten wäre, Deine Mutter gibt die Tat zunächst zu. Legt dann in der Frist Einspruch ein, laesst über einen Anwalt die ganze Sache über Deine Verjährungsfrist durch Akteneinsicht ... verzögern und klärt dann anschliessend auf, dass sie sich auf dem AB vertan hat und Sie es gar nicht war. Damit Deine Mutter da aber auch wieder gut aus der Sache rauskommt, muss sie entweder ein Alibi haben, oder aber das Foto muss so gut sein, dass man sehen kann, dass sie es nicht gewesen ist !!! Wenn Du nicht bei Deiner Mutter wohnst und auch nicht in der gleichen Gemeinde oder Stadt gemeldet bist, stehen die Chancen recht gut, dass sie Dich nicht ermitteln. Spätestens wenn Deine Mutter Einspruch einlegt werden sie sich die Sache noch einmal etwas genauer anschauen.

Kann es sein, dass die Polizei echt an meiner Haustür klingelt ? oder auf mich wartet ? oder passiert dass erst nach dem ich den AB geschickt bekommen habe.. oder kann es sein dass die morgen vor meiner Haustür stehn.
Wenn Sie das Euch nicht abnehmen, stehen sie mit Sicherheit vor der Tür. Bei mir waren sie fünf mal (erfolglos :-) ) da. Ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass sie sogar dem "grossen Alberto" persönlich mal am letzten Tag der Verjährung aufgelauert haben. Das hängt also stark vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. In der Regel gleichen sie das Foto zuvor mit dem vom Einwohnermeldeamt ab. Wenn sie also bei Dir vor der Tür stehen, ist das prinzipiell schon mal ein gutes Zeichen. Es kann auch sein, dass sie Dich telefonisch oder schriftlich auf die Polizeiwache zwecks Zeugenbefragung zitieren. Dies sind, sofern sie nicht von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet sind bloss "Einladungen" und können getrost missachtet werden. Ausserdem werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erst bei Deiner Mutter vor der Tür stehen.

Was ist, wenn ich heimkomme und sie mich vor meiner Tür abfangen und fragen: sind SIE das ?
Freundlich bleiben und sagen das Du Dich auf dem gezeigten Foto nicht erkennen kannst. Sich auch nicht verplappern. Weniger ist hier meist mehr.

Ich hab jetzt auf jedenfall schonmal meine Nachbarn eingeweiht, dass die mich net kennen
Kennen dürfen die Dich schon, bloss sollten sie Dich auf dem gezeigten Foto nicht erkennen. Allerdings hilft das dem Sachbearbeiter auch bloss dahin gehend, dass es sich bei dem Fahrer um Deine Person handeln könnte. Ein Beweis ist das für Ihn bzw. für eine möglich Gerichtsverhandlung nicht. Ebenso muss er aber auch damit rechnen, dass ein besonders lieber Nachbar jemand erkennen will, der gar nicht auf dem Foto zu sehen ist.

Viel Glück

By Katrin (141.6.8.22) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 11:38:

das bringt mich auch schonmal weiter - danke. Ich bin froh dass mir jetzt auch der große Alberto geschrieben hat *g*.

Wenn ich dich (@Hubert) richtig verstehe kommt die Polizei aber nicht ALS ERSTES, sondern erst der Bogen, bzw erst etwas schriftliches bevor die Polizei anrückt. Wenn die Polizei auch sofort kommt (bevor überhaupt ein AB geschickt wurde etc.) wär es ja besser wenn ich ab jetzt nicht mehr mit dem geblitztem Wagen vor unsrer Haustür parke (ich wohn im selben haus wie mamma).

was bestimmt noch positiv hinzukommt (bitte lacht jetzt nicht :) )

ich hatte die Krawatte von dem Freund im Auto an (d.h ich könnt ja vielleicht sogar als Mann durchgen ;>

Ich hab in einem Jahr 40kg abgenommen und bin jetzt nicht mehr so fett wie auf den Fotos die bei Stadtverwaltung XY liegen.

Der Freund wohnt 200km weit weg. Seine Eltern wohnen 300km weit weg.

Der Freund ist erst vor 2 Wochen in die neue Stadt umgezogen.

Ich wurde in Darmstadt (großstadt mit gelangweilten beamten) geblitzt und der Freund wohnt in Hagen (noch größere Stadt mit noch mehr genervten Beamten)

@Alberto: spielt das eine Rolle ? ich denke ja die Fakten sind nicht schlecht.. :)

liebe grüße
Katrin

By Hubert (134.91.150.7) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 12:08:

In der Regel kommt als ERSTES der AB bevor die Hüter des Gesetzes Hausbesuche machen. Dabei, so war es zumindest bei mir, orientieren sie sich stark am Auto!! Bei mir haben sie immer nach dem Auto geguckt, kurz geschellt und sind dann unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Allerdings bist Du auch mal locker 80km/h zu schnell gefahren. Das ist dann schon ein anderes Kaliber. Kommt also auf den Sachbearbeiter an.

Das mit der Krawatte ist gar keine so schlechte Idee. Werde demnächst nur noch mit Damen-Langhaarperücke unterwegs sein. Kommt also aufs Foto drauf an. Wichtig ist nur, dass Du jeden Kontakt mit den Behörden vermeidest. Wenn Du auf dem Foto wirklich als Mann durchgehst, könnte es mit Deinem Freund vielleicht sogar klappen.

By Alberto (62.158.213.24) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 12:31:

Du wirst ja sehen, wie das Bild aussieht.
Ist es, wie manchmal schon üblich - nur klein mit vorne in s/w angedruckt - dann kann man nicht viel sehen... das würde dafür sprechen, daß deine Mutter alles zunächst selbst zugibt.

Doch Vorsicht!
Dann spielt sich das Ermittlungsgeschehen an euerem Wohnort ab!
Kommen die dahinter, daß da (sie selbst haben dann nämlich bessere und größere Bilder)daß es eine etwas jüngere Persona auf dem Foto ist, als in den daten der Mutter zu lesen ist, - dann nehmen die mal gleich an, daß es z.B. eine Tochter sein könnte - und suchen im EWMA danach, ob es eine Tochter gibt.

Das wäre schlecht, - denn die wissen auch, daß dies der beliebteste Trick ist.

Oftmals sind die Autos auf Eltern zugelassen(wg Vers-Rabatt) - und die Kinder fahren damit. Außerdem hätte die Mutter ein titales Aussageverweigerungsrecht. Also - sie werden sich ihren Täter schnell selbst suchen.

Hätte die Mutter jedoch einen zweiten Wohnsitz, den sie angibt (wo sie auch Post bekommt) - dann könnte dort ermittelt werden - das wäre günstiger (es sei denn, du bist da auch gemeldet)

Am besten ist es, wenn man eine gleichaltrige und gleichgeschlechtliche und ähnlich aussehende Person findet, die anders heißt und wo anders wohnt.

In diesem falle wird es zu 98% so verlaufen,. daß man dieser Person einen neuen AB schickt.
Wenn diese Person dann zunächst - auf dem AB - alles zugibt - und die Personalien (mit Geb-Dat und Geb-Ort usw. ) ausfüllt... dann werden sie wahrscheinlich "anbeißen" und irgendwann einen BuGeBe schicken... erst dann habt ihr gewonnen.

In diesem Fall brauchst du auch dein Auto nicht zu verstecken.

Schau dir mal erst den AB an - dann solltest du uns Bescheid geben.
ich bin zwar nächste Woche in Urlaub - aber ich bin sicher, der farendil wird dir dann auch weiter helfen.

By Katrin (141.6.8.22) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 13:05:

ok alles klar.. abwarten und Tee trinken. Wäre es also eher sinnvoller vielleicht eine komplett andere Person zu nennen die garnicht mit im Auto gesessen hat. Das geht ja acuh. Muss ja nicht der Freund sein sondern ich kann auch einfach eine Freundin aus Bremen angeben (als Beispiel). Werd mich mal umhören was da so klappt.

Ob die davon ausgehn dass es mein Auto ist glaub ich nicht. Da es eher ein Oberklasse Modell ist und jüngere wohl nicht mit dem Auto fahren. Wir haben noch ne A-Klasse. Wahrscheinlich gehn die da eher von aus, dass es mein Wagen is (gottseidank hab ich mein Wunschnummernschild nicht bekommen) - dann wärs ja noch eindeutiger :]

(ich wurde am Freitag am DA-Kreuz geblitzt.. wielange wird so ein AB dauern ? 2 Wochen ? 3 tage ?

-Katrin

By dutchie (141.12.207.27) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 14:08:

@katrin: Gestern wuerde er geleert....

By katrin (141.6.8.22) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 14:39:

woher weisst du das ? *erstauntbin* :>

By Katrin (141.6.8.22) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 14:41:

also is die möglichkeit den Kasten zu verbrennen schonmal verloren gegangen ;) *joke*

By dutchie (141.12.207.27) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 16:39:

@katrin: Weil ich in DA arbeite und da Gestern vorbei gefahren bin. Dann standen zwei Maenchen und wollten die AB ueberqueren um zum Kasten zu gelangen.

Ich habe schon oefter gesehen dass sie das Ding geleert haben (passiert angeblich immer Morgens).

By Katrin (80.129.112.58) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 17:16:

seh ich das so richtig:

meine Mutter bekommt AB, gibt alles zu (AB so spät wie möglich wieder zurückschicken). Dann bekommt sie (wieviel Tage später?) einen Bußgeldbescheid und sagt:

"hey sorry aber das überleg ich mir nochmal bei so einer harten Strafe ob ich das bin und ich hol mir Anwalt"

Das verschafft ihr 6 Monate Zeit bis quasi der Richter ins Haus kommt. Nach 3 Monaten kann sie aber sagen: ok ich bin mit meinem Mann nochmal alles durchgegangen und wir haben gemerkt, dass ich an dem Abend ja auf einer Geburtstagsfeier mit X Zeugen gewesen bin.

Ich bin fein raus weil nach 3 Monaten und X Tagen können sie mir garnix mehr.

- so einfach ?

ab wann schaltet der zuständige Beamte jemanden hinzu ? von anfang an glaube ich nicht, weil er ja denkt: cool die gibts einfach zu. Ich denke wenn sie sagt: das überlege ich mir ob ich das bin: dann wird die Polizei an der Haustür klingeln oder ?

Wenn meine kleine Schwester (15) aufmacht wird sie sagen: klärn sie das bitte mit meinen Eltern

wenn mein Vater die Tür aufmacht: ähm keine Ahnung wer das ist, das ist das Auto meiner Frau, müssen sie die Fragen

ich mach net auf :>

aber was ist wenn meine Mutter aufmacht, was soll die sagen ? "hmm ich bin noch am klären mit Anwalt ?"

Sorry dass ich ejdes Detail wissen will, aber ich sitz hier mit der totalen Panik meinen Führerschein für 2 Monate zu verlieren.

grüße
Katrin

By Cosmo (217.224.164.247) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:07:

Also:
Du hast oben zweimal eine exakte Beschreibung von Alberto bekommen (übrigens sehr selten hier,hm), ohne groß danach suchen zu müssen, dann machs doch bitte EXAKT so!
Mit obigem Wortlaut und genau nach Beschreibung.

Die Fristen, die Du einzuhalten hast, stehen außerdem auf dem AB der bald kommt.

Und meine Meinung: Vergiß das mit Deiner Mutter, da kommen sie viel leichter drauf als auf eine Freundin bspw. in Bremen.

Wart einfach ab, und schreib wenn der AB da ist hier wieder was rein.

By Cosmo (217.224.164.247) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:12:

Ach ja: Wieso solltet Ihr der Polizei überhaupt öffnen?
Mach das mit Deiner Freundin, und die Chancen stehen gut, das keiner vor der Tür steht, und wenn doch, auf keinen Fall der Polizei öffnen. Ohne Durchsuchungsbefehl kann Euch keiner zwingen die Tür zu öffnen.

By katrin (80.129.112.58) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:13:

eine klitzekleine Frage noch.

Gibt es die möglichkeit die Geldstrafe hochzusetzen und dafür den Führerscheinentzug zu umgehen ?

By bebu (217.199.68.39) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:23:

@hui
Was heißt nette Nachbarn 60+ ?
Meinst Du wir älteren Mitbürger (bin selber 62)
leben in einer senilen Traumwelt?
Katrin S. sollte sich vor jüngeren Nachbarn in Acht nehmen, denn die haben sich schnell mal "verquatscht".
Denk mal drüber nach. Bebu

By Koral (217.81.25.7) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 18:32:

@katrin

Gibt es die möglichkeit die Geldstrafe hochzusetzen und dafür den Führerscheinentzug zu umgehen ?
Die Möglichkeit gibt es. Aber bei 80kmh zu schnell wird das wohl etwas schwierig sei.

Siehe auch:

Absehen von Fahrverbot
Absehen von einem Fahrverbot trotz fahrlässiger erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit?
Kein Fahrverbot bei freier Straße
Richter hat bei Fahrverbotsverhängung einen Beurteilungsspielraum
Temposünder - wegen "Vergesslichkeit" kein Fahrverbot

By Katrin (80.129.112.58) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 21:05:

danke Koral.

Ich dachte vielleicht gibt es eine 'offizielle' Methode.. z.b: ich zahl das doppelte und darf dafür den Lappen behalten. Letztendlich hat der Staat ja nix davon meinen Führerhschein zu behalten. ZUmindest nicht soviel wie von dem Geld ;)

trotzdem danke. Ich hoffe ja immernoch dass es nicht so weit kommt.

grüße

By bebu (217.199.69.99) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 09:26:

@katrin
Wenn es eine "offizielle" Methode geben würde,
hätten Leute mit Geld,oder einer Lobby Deine Probleme nicht.

By Koral (217.81.25.70) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 12:42:

@katrin

ich zahl das doppelte und darf dafür den Lappen behalten

Wenn die Behörde oder der Richter wegen besonderer Gründe vom Fahrverbot absehen, mußt Du in der Regel immer das Doppelte bezahlen. Das bedeutet aber nicht, daß es ohne Gründe geht.

Siehe auch, was farendil im Thread Fahrverbot umgehen geschrieben hat:

@marcus: was koral geschrieben hat, sind in normalfall einzelurteile.

was GRUNDSÄTZLICH möglich ist, ist folgendes:
-du bist ersttäter zumindest beim fahrverbot (besser an sich 0 punkte)
UND
-du kannst nachweisen, das das fahrverbot eine außergewöhnliche härte darstellt.

letzteres dürfen keine unannehmlichkeiten sein, hier mußt du handfeste, ernsthafte nachteile beweisbar vorbringen.

By Alberto (62.224.97.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 17:21:

Immerhin waren es +80!!! Das sind 3 Monate FV!
Ich glaube nicht, daß man das mit Geld wegbügeln kann!
Außerdem kostet es sowieso einfach schon ein erhebliches Bußgeld (ca. 350 Euro).

Ich kann hier nur die ganz normale "Verjährung" - via weit entfernt wohnender Freundin - empfehlen!

By farendil (217.235.41.201) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 20:27:

@alberto: völlig richtig! 3 monate gegen bußgelderhöhung dürften nur in den allerseltensten fällen gut gehen! maximal eine verkürzung der zeit auf vielleich 2 monate gegen eine saftige erhöhung.


apropos erhöhung: es ist im gesetz immer nur von einer "angemessenen erhöhung" die rede. dies heißt in der regel: MINDESTENS AUF das doppelte, manchmal auch noch ne ganze menge mehr.

By Katrin (217.82.32.122) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 19:51:

hi Jungs,

bis jetzt ist noch nichts gekommen. Lassen die sich immer soviel Zeit am Darmstädter Kreuz ?

die Nervzicke is immernoch da *ggg* :)

By Katrin (80.129.113.197) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 14:18:

Aua !

heute morgen kam der AB.

Das Foto ist gleich auf der Titelseite mit drauf. Ich finde man kann mich net wirklich erkennen, aber das Foto hat auch eine total schlechte Qualitit und ich weiss nicht ob die das in 'besserer' Qualität vorliegen haben, oder ob die es einfach nur größer haben.

Was soll ich nun machen :-((((( ?

Meine Mum wurd angeschrieben und sie soll jetzt binnen 8 Tagen das Ding zurückschicken.

Soll sie die Tat zugeben und nach dem Bußgeldbescheid sagen: ich wars doch nicht ? ist das nicht Strafbar ?

Andererseits wärs mir lieber ich bezahl für meine Mum xxx Euro wegen Falschaussage und muss mein Führerschein dann keine 3 Monate abgeben.

Bin übrigens 77kmh zu schnell, 2kmh über der Maximalgrenze soweit ich weiss %"%§&"&!$&%!§$% *aufreg*

bitte um weitere Mithilfe (wenn ihr das mit der "ich rate hier keinem öffentlich zur Falschaussage" oder so ernst meint, könnt ihr mir auch eine Email schicken -> katrinschmidt82@gmx.de)

grüße
-Michael

By farendil (217.235.63.34) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 14:45:

@katrin:m du hast ALLE möglichen hinweise schon erhalten!

lieber ich bezahl für meine Mum xxx Euro wegen Falschaussage
falschaussage ist nicht eine tat zuzugeben, die man nicht begangen hat.
falschaussagen kann man nur als zeuge machen.
ansonsten steht eine wissentliche beshculdigung unschuldiger im raum.
das wären beides straftaten, die nciht mit ein paar euro gegessen sind.

könnt ihr mir auch eine Email schicken
das dürfte mit dem rechtsberatungsgesetz kollidieren.

grüße
-Michael

wie jetzt? geschlechtsumwandlung gemacht?
oder wolltest du heir ein trollposting ablassen und freust dich, daß alle drauf hereingefallen sind??

By Katrin (80.129.113.197) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 15:00:

ich hab die nachricht für Katrin hier rein geschrieben. Ich bin auch derjenige der Nebendranngesessen hat.

Deswegen auch der Hinweis mit der emailadresse.

Ein Trollposting ist es sicherlich nicht ! Bis auf das grüße -Michael

(Sie hat es auch noch an andere Leute geschickt und ich dachte ich paste es hier mitrein, weil bisher habt ihr ihr ja auch geholfen

grüße
-Michael

By Katrin (80.129.113.197) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 15:12:

Du sagst hier wären alle sachen beschrieben worden. Bisher ging es immer nur darum:

Kein Bild dabei / Bild dabei.

In unserem Falle ist aber ein Bild dabei und man kann sie auch erkennen (zumindest erkennt man dass es ne Frau is ;))

Sie könnte ja jetzt eine Freundin aus Bremen mit einbeziehen. Aber diese Freundin hat ja nicht mit im Auto gesessen und ich seh ihr auch net wirklich ähnlich (ich war ja der Beifahrer)

Sorry dass wir hier so nerven, aber ihr würdet bestimmt auch versuchen andere Leute zu Rate zu ziehen bei so ner Situation.

Grüße
-Michael

By Fahrer (145.253.2.28) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 17:09:

@Katrin

hier die Antwort auf Deine Fragen:

Das Bild ist nicht so gut - also einfach "Alberto"
durchziehen , aber mit jemand der das Auto auch wirklich an diesem Tag gehabt haben könnte.
Und : idealerweise hat der Ersatzmann ein Alibi, bei einer solchen Grössenordnung wie bei Dir da geht die Behörde möglicherweise vor Gericht.

By Katrin (80.129.113.197) on Samstag, den 26. Oktober, 2002 - 19:49:

Danke Fahrer,

das ham wir so weit auch verstanden und wollen wir auch so machen.

ihre Mutter soll einfach zugeben sie wars. Bußgeldbescheid kommt irgendwann, sie sagt:

"ich hol erstma Anwalt, weil das Bild ist nicht so gut und ich bin mir nicht sicher was an dem Datum genau war ... und da es ja doch eine hohe Strafe ist schalte ich Anwalt ein. Der Anwalt wird sich bei Ihnen Melden mit Anforderung der Daten."

Das zieht sich dann auf jedenfall alles länger hin, als dass Katrin bis dahin noch für haftbar gemacht werden kann. Right ?

Die Frage war jetzt nur ob ihre Mutter für den Verwechslungsfehler haftbar gemacht werden kann.

uund :)

Fängt der staat nachdem "ich schalte Anwalt ein"-Brief an zu recherieren ? oder warten die erst ab bis sich herausgestellt hat, dass sie es nicht ist.

By Cosmo (80.128.127.83) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 00:09:

Gratuliere Euch! Das ist mit Abstand der sicherste Weg, um auf die Schnauze zu fallen.
Oder denkt Ihr wirklich, die sind so blöd und denken sich nichts bei einem offensichtlichen Altersunterschied?!
Die schauen sofort beim Einwohnermeldeamt nach, noch dazu wo Du noch zuhause wohnst.

Da könnt Ihr auch gleich den richtigen Fahrer reinschreiben, kommt auf das Gleiche raus...

Warum fragt Ihr überhaupt hier, wenns Euch eh egal ist, was wir hier empfehlen?

kopfschüttelnd ab...

By Fahrer (80.128.230.44) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 14:09:

@Katrin

1. Der "Ersatzmann " muss geeignet sein.
Cosmo hat vollkommen recht , mach das mit der Freundin - nicht mit der Mutter.

2. Der "Ersatzmann" muss das ganze erstmal verzögern!Also keinesfalls zu früh sagen "Ich war es nicht", das macht die sofort misstrauisch -
und bei so einer Grössenordnung wollen die Ihren Kunden drankriegen!
Also erstmal abwarten bis der BuGeBe an den Ersatzmann kommt.
Dann gegen Ende der Einspruchsfrist Einspruch ohne Begründung und das Messprotokoll anfordern und Zeit gewinnen, später sagen ,
"ich möchte einen Anwalt konsultieren" um nochmal Zeit zu gewinnen.Für die Behörde muss das ganze Spiel so aussehen ,als ob sie den richtigen
am Wickel haben.Der versucht halt sich zu wehren aber ohne Erfolgschancen.

Erst dann wenn die Verjährung für Dich ganz sicher eingetreten ist sagt der "Ersatzmann" :

"Ätschi , Bätschi, Colätschi - ich war es nicht "

Lies Dir alle Beiträge zum Thema Verjährung und "Alberto" durch , bei Dir geht es um 3 Monate Fahrverbot.


Der Mutter passiert gar nichts , es ist unmöglich ihr zu beweisen dass sie sich absichtlich irrt!


PS:
Gut dass Du nachfragst - lass Dich durch den Ton der Beiträge nicht entmutigen , die meisten hier
wollen Dir helfen.

By Katrin S. (80.129.126.142) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 19:04:

Danke Fahrer,

ich habe noch eine Frage zum AB:

Ich habe nun meine Freundin, die springt auch für mich ein und versucht zu Verzögern.

Aber wo trage ich sie jetzt ein ?

im Oberen Abschnitt unter Angaben des Fahrers ? und unten kreutze ich dann "Ja" an ?

oder trage ich oben die Daten meiner Mutter an und schreibe unten "NEIN" und in das Textfeld dann die Daten zu meiner Freundin (Ohne BdayDatum) mit Unterschrift der Freundin ?

Fragen über Fragen :/

grüße
-Katrin

By Koral (217.228.3.194) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 10:23:

@Katrin

Aber wo trage ich sie jetzt ein ?

im Oberen Abschnitt unter Angaben des Fahrers ? und unten kreutze ich dann "Ja" an ?

oder trage ich oben die Daten meiner Mutter an und schreibe unten "NEIN" und in das Textfeld dann die Daten zu meiner Freundin (Ohne BdayDatum) mit Unterschrift der Freundin ?


Auf AB's, die ich kenne, ist kein Feld Angaben des Fahrers, sondern da steht folgendes:

1. Pflichtangaben zur Person
Hier trägt derjenige seine persönlichen Daten ein, der den AB erhalten hat. In dem Fall Deine Mutter.

2. Angaben zum gesetzlichen Vertreter
Angaben entfallen

3. Angaben zur Sache. Sind Sie der verantwortliche Fahrer des Fahrzeuges? O ja O nein
nein ankreuzen

Geben Sie den Verstoß zu? O ja O nein
nein ankreuzen

wenn nein, aus welchen Gründen:
weil ich nicht gefahren bin, sondern....
Daten Deiner Freundin (Ohne BdayDatum). Keine Unterschrift der Freundin! Sie unterschreibt ihren eigenen AB, wenn sie ihn erhalten hat.

Den vorliegenden AB muß derjenige unterschreiben, der den AB erhalten hat. In dem Fall Deine Mutter.

Bemerkung: Wenn Du so unsicher bist beim Ausfüllen dieses AB, sehe ich schwarz für Dich. Wie willst Du dann den weiteren Verlauf richtig gestalten? Vielleicht liest Du noch ein bißchen im Forum, z. B. Autobahn_zuschnell_leider.

By Fahrer (80.128.225.196) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 14:09:

Koral hat es schon beantwortet , falls noch etwas unklar frage nochmal nach.

Ansonsten:
"Gebetsmühle an"

Forum lesen , Forum lesen Forum lesen !+

"Gebetsmühle aus"

By Katrin S. (217.225.196.171) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 23:09:

Danke Koral/Fahrer.

Ich hab das heute nochmal mit meiner Freundin alles durchgesprochen.

Der Grund ist ganz einfach, dass ich in der Momentanen Situation nix falsch machen will. Gerade jetzt am Anfang überleg ich lieber jeden Schritt 2 mal und frag halt lieber nochmal nach - auch wenn ihr jetzt alle glaubt ich sei doof :-)

das Autobahn_zuschnell_leider habe ich mir schon oft durchgelesen und es sogar an meine Freundin gefaxt (war nicht gerade wenig).

Morgen füllt meine Mutter den AB aus und schickt ihn per Einschreiben am Donnerstag zurück (kam letzten Samstag - diesen Samstag wäre die Frist abgelaufen). Right ?

Da mich meine Freundin sowieso besuchen kommt, wird sie einfach die lokalen fahrten hier mit meinem Auto machen, dann ist sie zumindest mal damit gefahren.

@Fahrer - die Gebetsmühle mahlen bei mir und meinem Freund täglich :-)

Soweit hab ich nun wirklich alles gerafft (war auch beim Anwalt (Guter Kumpel meines Daddies), der hat mir auch noch Tipps gegeben. Das einzigste wo der bisschen Angst davor hat ist, dass meine Freundin halt schlappmacht wenn erstmal die Pozelei vor der Tür steht (aber ich bin da zuversichtlich - und er denkt auch dass man evtl meiner Freundin an den Karren fahren kann weil sie "lügt". Aber da sie sich ja nur Irrt und denkt sie sei gefahren, weil sie Auto ausgeliehen hatte etc.pp kann da nix passieren (zumindest laut autobahn_zunschnell_leider).

Wünsch euch was
-Katrin

By farendil (217.225.251.89) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 00:37:

@katrin: die Gebetsmühle mahlen bei mir und meinem Freund täglich
nur leider scheint es nix zu helfen!

und schickt ihn per Einschreiben am Donnerstag zurück
wieso per einschreiben????

By Fahrer (80.128.226.105) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 09:45:

Liebe Katrin ,

ich denke ganz und gar nicht dass Du doof bist!
Im Gegenteil Du hast den meisten hier im Forum eines vorraus - Du schreibst erst und handelst dann.Weiter so!

Die Frist steht ja auf dem AB drauf also einfach termingerecht absenden.
Einschreiben ist schlecht, normaler Brief ist besser.
Warum? Das Ding soll in der Masse untergehen.
Da kommt eine Auskunft , einer tut seine lästige Pflicht alles ganz normal.

Auch Fax ist m.E.nicht gut , am Ende ermöglicht den Behörden das eine schnellere Kommunikation das schadet dem "Spiel auf Zeit"

Die Tipps vom Anwalt:

V O R S I C H T !

Die meisten Anwälte sind für Vehkehrs-Owis nicht zu gebrauchen , zu selten beschäftigen sich die meisten Anwälte mit diesem Thema.
Anwalt ist ratsam, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, wenn Akteneinsicht gebraucht wird oder wenn Fristen geprüft werden müssen
, das was Du versuchst, dürfen sie ihren Mandanten eh nicht empfehlen
Also die Tipps keinesfalls ungeprüft und blauäugig anwenden.

Die Freundin:
Warum sollte die Behörde bei Ihr ermitteln?
Sie bekennt sich schuldig und bekommt den BuGeBe.
Alles ganz normal für die Behörde.Reine Routine.
Und wenn sie dann zum RICHTIGEN ZEITPUNKT denen sagt was Sache ist dann kann ihr ja auch nichts mehr passieren.Das jemand sich vorsätzlich irrt ist niemals zu beweisen.
Falls die Grünen bei Euch/der Freundin auftauchen
müsst ihr halt wissen was Ihr denen sagt.
Nämlich jeder stereotyp diesen Satz:
"Ich mache von meinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch.Auch Fotos werde ich mir keine ansehen.Auf Wiedersehen"
Die "Feinde" dürfen natürlich weder Dich noch Deine Freundin jemals zu gesicht bekommen.


Das mit der Gebetsmühle versteh ich jetzt nicht.
Das hat doch nichts mit Sex zu tun.

By Katrin S. (141.6.8.22) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 15:37:

wir beten halt, dass keine strafe auf mich zukommt ;)

Wieso dürfen die meine Freundin nicht zu Gesicht bekommen ? Kann sie nicht auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen ? Wenn die Beamten auf meine Freundin vor der Haustür warten muss sie ja irgendwas sagen ;)

grüße
katrin

By Fahrer (80.128.224.98) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 16:06:

Die dürfen die Freundin nicht sehen, weil
sie dann ja wüssten dass sie nicht gefahren ist.
Die Behörde würde dann natürlich ausgehend von Deiner Mutter(Halter) den Fahrer ermitteln.
Von da ist der Schritt zu Dir nicht mehr weit.
(Wer ist da noch gemeldet , wie sieht die Tochter aus - Passbildvergleich vom Einwohnermeldeamt und dann Game Over)

Die Freundin hat natürlich ein Recht auf Aussageverweigerung weil
man gegen sie als Beschuldigte ermittelt.
Grundsätzlich kann sie von diesem Recht gebrauch machen aber:
Das Ziel ist ja die Behörde auf eine falsche Fährte zu locken.Da ist kategorisches Schweigen
natürlich nicht unbedingt angezeigt.

-----------------------------------------------

Aber jetzt nochmal zur Sache selbst:
Wenn der Ab von Deiner Mutter richtig ausgefüllt wird dann erhält die Freundin den zweiten AB.
Auf diesem wird fristgerecht die Tat zugegeben.
Das schläfert die Behörde ein.
Warum sollten die jetzt anfangen zu ermitteln?
Die haben Ihren (vermeintlichen) Täter (=Freundin)
und sind erstmal zufrieden.
Sie bekommt den BuGeBe und fängt an zu verzögern , lässt die Behörde aber weiterhin glauben, sie sei gefahren.Dann wenn alles gegen Dich verjährt ist "platzt die Bombe"

Das wars Du hast dann gewonnen und nur noch eines zu tun: Hier nochmal Efolgsmeldung damit wir Dir gratulieren können **GG**

By Koral (217.228.7.97) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 18:36:

@Katrin

Das, was Fahrer sagt, kann ich nur unterstreichen. Es scheint ja alles richtig zu laufen. Du bist als Fahrer nicht gleichzeitig Halter und Du hast einen "Ersatztäter". Das sind die besten Voraussetzungen, daß die Verjährungsmethode klappt.

Deine Freundin ("Ersatztäter") muß sich nur lange genug einreden, daß sie selber gefahren ist, bis sie es fast selber glaubt. Dann wird es auch die Behörde glauben. Wenn Deine Freundin am Ende feststellt, daß sie sich geirrt hat, wird auch das die Behörde glauben müssen. Ein bißchen Psychologie ist nötig und nicht die Nerven verlieren. Es muß für die Behörde alles nachvollziehbar sein, d. h. so aussehen, als ob es tatsächlich so passiert wäre.

Das einzigste wo der bisschen Angst davor hat ist, dass meine Freundin halt schlappmacht wenn erstmal die Polizei vor der Tür steht ...

Soweit wird es doch gar nicht kommen. Bei Gericht sagt man: Das Geständnis ist die Perle des Beweises. Warum sollte der Beamte Deine Freundin schonen? Er hat einen Täter und der muß bestraft werden. Der Beamte ist nicht verpflichtet, mißtrauisch zu sein. So würde ich die Beamtenseele einschätzen.

Und wenn er doch mißtrauisch ist, würde er dann die Polizei zu Deiner Freundin schicken, oder würde er ein Fotoabgleich im Einwohnermeldeamt machen? Also ich weiß nicht, ob er sich die Arbeit macht, wo er doch einen Täter hat.

Im Thread AB da! 28km/h zu schnell +probezeit! kannst Du lesen, daß für den jungen Fahrer FabiW der 40 Jahre ältere Vater die Strafe übernommen hatte, natürlich dann ohne Nachschulung. Der Beamte ist offenbar nicht stutzig geworden, was für ein junger Fahrer auf dem Blitzfoto zu sehen war. Warum sollte er es dann bei Deiner Freundin werden, die doch genauso jung aussieht wie Du?

By Katrin S. (80.129.122.118) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 23:00:

kommt halt immer auf den Sachbearbeiter an denke ich UND auf die schwere des vergehens...

AB ist ausgefüllt und hingeschickt. Mal schaun wie es nun weitergeht.

Vielleicht kommen mir ja noch die Feiertage und der allgemeine Weihnachtstrouble zugute :)

danke für eure Hilfe - ich halte euch auf jedenfall auf dem laufendenen :] (Notfalls über meinen Freund ;))

Doof wäre nur wenn ein Sachbearbeiter hier im Forum ist und jetzt grad lächelnd auf den Schrieb wartet. Haben ja bestimmt nicht sooo viele Bremerinnen in DA geblitzt ;-)

grüße
Katrin


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