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Geschafft oder nicht !?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geschafft oder nicht !?
By zerozar (80.228.33.246) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 00:58:

am 13.07.02 mit 46 km/h zu schnell - AB bekam nur meine mam - meine mam hat mich nicht verraten - ich habe die termine bei den grünen bisher erfolgreich verlegen können - neuer termin am 16.10.02. kann nu noch etwas passieren oder bin ich aus der sache raus ?

By Hubert (217.230.100.35) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 11:11:

Theoretisch schon. Zwischen den Zeilen lese ich, dass Du ja anscheinend mit denen selber gesprochen hast. Wenn Dich in einem Telefonat ein Polizist mit der Tat konfrontiert hat, so KANN die Verjährung eingetreten sein.

By zerozar (213.170.179.144) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 13:52:

konfrontiert nicht - also nichts zur sache gesagt - nur termin abgesprochen bzw verlegt(telefonisch)

By zerozar (213.170.180.120) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 22:47:

mag mir keiner helfen wie ich mich am mittwoch bei der befragung verhalten soll - ist es schon verjährt ? kann ich noch einen fehler machen ?

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 10:36:

sollten sie dich am mittwoch wirklich das erste mal mit der tat konfrontieren und sollte aktenkundig wirklich noch kein AB an dich verfügt worden sein und auch sonst keine andere unterbrechende maßnahme getätigt worden sein - dann bist du aus dem schneider !
aber warum hingehn?
du musst zur polizei nicht hin. das ist lediglich ne einladung, sozusagen, falls du nichts besseres vorhast.
mich wunderst ja eh schon, daß die sich auf nen termin NACH der verjährung eingelassen haben.
also ist das entweder denen zwischen den lappen durch oder die wissen mehr als du !

By Landy (217.230.17.239) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 16:51:

@zerozar

Mach dir jetzt bitte nichts kaputt und bleib am 16. daheim vor dem Fernseher und dreh Däumchen, oder irgendwas in der Art.

Auf keinen Fall da hin!

By zerozar (80.228.77.1) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:34:

was ist eine andere " Unterbrechende Maßnahme" ??

In der einladung steht natürlich der grund ! - reicht das als "unterbrechende maßnahme"

By Hubert (134.91.150.7) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 17:43:

Unterbrochen ist die Verjährung gegen Dich, wenn Du mit der Tat nachweislich konfrontiert worden bist. Dies kann zum Beispiel durch einen AB (hier muss drinn stehen: Ihnen wird zur Last gelegt ...) oder aber durch Telefonat oder einen schriftliche Einladung durch die Polizei erfolgen. Allerdings wäre es in Deinem Interesse das Beste, du würdest einfach mal nur alle Fakten posten. Anscheinend gibts es ja wohl eine schriftliche Einladung mit Grund. Das stand in Deinen anderen Beiträgen nich drin !? Ohne Fakten kann Dir auch keiner einen passenden Rat geben. Wenn da nur drinn steht, dass Du als Zeuge aussagen sollst, dann ist die Verjährung gegen Dich nicht unterbrochen. Es kommt also auf den genauen Wortlaut an !!! Poste mal die relavanten Passagen!!!

By Roli (213.6.203.254) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 18:12:

Wurde mit der Laserpistole auf der Landstrasse mit 137 erwischt, erlaubt 100. Ich wurde rausgewunken und mußte einen Wisch unterscheiben.
Nun kam das Schreiben vom Landratsamt. Darin steht, das ich an besagter Stelle erwischt wurde, als Fahrer des PKW Opel mit dem Kennzeichen xx- V xxx. Das Kennzeichen, das die aufgeschrieben haben weicht aber ab, ich habe xx-Y xxx. Reicht das um mich zu retten???
Danke

By roli (213.6.203.254) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 18:14:

Entschuldigt bitte habe mich falsch eingetragen

By zerozar (80.228.77.1) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 21:16:

also - mal details

am 13.07.02 geblitzt auf BAB mit 46 zu schnell

meine mom hatte den AB ignoriert - war ja auch der nachname falsch geschrieben

in ihrem urlaub kam dann der erste brief von den grünen (für meine mom) - dann der erste besuch - meine oma hat geöffnet - sie hat nichts gesagt ausser das ihre s.-tochter erst dann + dann aus dem urlaub zurück - meine ma konnte dann noch die "Erörterung" verschieben um eine woche - ging nicht anders - sie ist in ihrem laden immer zu erreichen (dorf eben)- sie hat dann nur ausgesagt das sie das nicht war
- dann am 4.10 der erste brief von den grünen

sehr geehrter herr .....
zur Erörterung wegen geschwindigkeitsüberschreitung mit ... am ... auf ...
bitte ich sie sich am 8.10.02 bei uns einzufinden

termin telefonisch auf freitag den 11.10.02 verlegt + ihn dann ausfallen lassen

- dann am 12.10.02 der zweite brief

Zur Erörterung wegen Geschwind... am 13.08.02 (datum ist schon richtig wiedergegeben - der hat sich vertippt hier) mit pkw ...
bitte ich sie am 16.10.02 zu uns
___________________

was nun sprach zeus - bin raus oder nicht ? Wer kann mir helfen - wie verhalte ich mich nu richtig - ist es verjährt und ich kann beruhigt hingehen oder bekommen sie mich noch am arsch ???

By Hubert (80.130.113.64) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 22:15:

Ich würde sagen, dass es verjährt ist (Bitte die Profis hier nochmal ihren Senf dazugeben). Bin mir da aber nicht sicher !!! Auf jeden Fall würde ich nicht hingehen und auch nicht mehr mit denen sprechen, geschweige denn den Termin verlegen lassen.

By zerozar (213.170.177.252) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 23:28:

meine mom sagte mir eben mal so ganz nebenbei - als sie von ihrem besuch bei den grünen erzählte - auf dem original wären 2 pkw's drauf - hat das was zu sagen - ist die blitzung dann nicht ungültig ??

By zerozar (213.170.176.167) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 19:38:

jetzt wird es kompliziert
mein dad hat heute die bullen angerufen + denen erzählt ich kann mittwoch nicht - mein chef lässt mich nicht - ist ja keine vorladund etc *gg* - dann fragte mein dad was das denn noch soll - verjährung müßte doch schon eingetreten sein + außerdem würde ich zur sache nichts sagen - weil ich ja nicht gefahren bin - daraufhin sagte der grüne - verjährung - die ist unterbrochen - mit dem brief vom 13.08 - nur der war an meine mom *gg* oh - sagte der grüne - da habe ich keine ahnung von - aber wenn ihr sohn nichts dazu sagen will dann kann ich ja gleich die unterlagen zurückschicken + er muss dann nicht mehr erscheinen.
was soll das nu - blicke nicht mehr durch - haben die aufgegeben oder haben die noch was auf der pfanne - was kommt nu ?
hat jemand von euch ne idee?

By Hubert (80.130.105.131) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 00:43:

Warum seit ihr eigentlich alle immer so ungeduldig ??? Machst Du eigentlich die Weihnachtsgeschenke auch schon am 2 Advent auf ? Also normalerweise kann Dir jetzt nichts mehr passieren. Es sei denn der zuständige Sachbearbeiter zaubert einen AB aus dem Hut, der schon vor dem 13.10 erlassen wurde oder es existiert ein Aktenvermerk, dass Dir ein Beamter in einem Gespräch zur Terminvereinbarung die Tat vorgeworfen hat. Auch dann bist Du fällig. Wenn also Dein Vater dem Polizisten heute schon gesagt hat, dass die Sache verjährt ist, dieser sich tierisch darüber ärgert, dass es jetzt einen gibt, den er in seinen 30 Dienstjahren nicht gekriegt hat, dann setzt er sich heute abend hin und überlegt, wie er es doch noch schafft. Dann schreibt er ins Protokoll, dass er Dir letzte Woche am Telefon gesagt hat, dass er Dich über den Tatvorwurf informiert hat (Nein, Aussage gegen Aussage stimmt nicht. Der Beamte hat keinen Grund zu Lügen, Du schon => Pech gehabt). Hätte Dein Vater nicht angerufen oder einfach nur gesagt, dass Du keine Angaben zur Sache machen wirst, hätte er einfach die Akte wieder zurückgeschickt. Vor allen Dingen wird dem Polizisten so ein Fehler sicher nicht ein zweites Mal vorkommen. Wenn also Dein Vater mal einen Verstoss begeht, dann braucht Ihr Euch keine "Sorgen" mehr machen, dass da was verjährt.

Absolute Deadline ist jetzt der 27.10. Bis dahin darf kein AB oder BuGeBe mit Ausstellungsdatum vor dem 13.10 gekommen sein oder ein Aktenvermerk existieren. Ich hoffe für Dich, dass Du nichts mehr bekommst, wenn aber doch, dann könnt ihr euch gegenseitig auf die Schulter klopfen.

By Nukelodeon (80.133.10.98) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 01:04:

> sagte der grüne - da habe ich keine ahnung von -
>aber wenn ihr sohn nichts dazu sagen will dann
>kann ich ja gleich die unterlagen zurückschicken +
>er muss dann nicht mehr erscheinen.

Ich würde sagen, dem Bullen war das scheiß egal, ob du hinkommst oder nicht :) Schließlich wurde er nur von nem anderen Sachbearbeiter um Amtshilfe gebeten worden. Der Schickt die Akten einfach zurück und basta...

Ich würde sagen: Glück gehabt.

By charly_todd (80.228.77.162) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 14:32:

das hört sich so an - als würde eine schriftliche einladung mit dem hinweis auf das vergehen jedesmal neu die verjährung aussetzen ?

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 15:55:

Die Verjährung wird unterbrochen, wenn dem tatsächlichen Fahrer schriftlich oder mündlich die Tat vorgeworfen wird.

Sehr geehrter Herr X, im Rahmen der Auffrischung unserer leeren Haushaltskassen werfen wir Ihnen folgenden Verstoss vor ...

Eine allgemein formulierte Einladung einer Behörde zur Aussage unterbricht hingegen nicht die Verjährung!

By charly_todd (80.228.77.162) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 16:09:

gilt das jedesmal wenn mann so eine duselige einladung - so wie oben - bekommt.
sprich immer wieder so ne einladung bekommt + dann immer wieder die verjährung neu.

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 16. Oktober, 2002 - 16:26:

Nein nur bei der ersten Konfrontation des tatsächlichen Fahrers mit der Tat, aber es gibt noch weitere verjährungsunterbrechende Massnahmen. Siehe

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Das kann man dann im Einzelfall nur der Akte entnehmen.


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