Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geblitzt in der Schweiz - Teil II

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in der Schweiz - Teil II
By Olli (193.159.7.153) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 21:11:

Hallo,

vor ein paar Monaten schrieb ich folgenden Beitrag: /messages/4999/4435.html?1028806361

Eigentlich dachte ich, dass alles erledigt sei... doch heute:

Mein Freund bekam einen Brief aus der Schweiz mit der Aufforderung den Fahrer zu nennen.

Würde er nicht innerhalb von, jetzt noch 6 Tagen, antworten, würde der Strafbefehl an ihn raus gehen.

Bei dem Schreiben lagen 3 Fotos:

1. weit weg, Nummernschild erkennbar
2. beide Insassen erkennbar, er beim nach unten guggen (er denkt, er sei gut zu erkennen) und ich (auch gut zu erkennen)
3. genaue Aufnahme des Nummernschildes.

Die Geschwindigkeit war ca. 120 km/h.

Was können wir jetzt noch tun???

Gruss

Olli

By farendil (217.85.239.252) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 23:23:

@olli: die aussage verweigern. alle verfahren, die eröffent werden, weil der halter die aussage verweigert, sind in deutschland nciht das papier wert, auf dem sie stehen...

By Olli (80.138.247.110) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 07:50:

Hallo Farendil,

das heisst, er soll jetzt gar nicht auf das Schreiben reagieren?

Oder soll er zurückschreiben, er verweigert die Aussage?

Was wäre, wenn er sagt, dass ein Anhalter gefahren ist, den er nur mit Vornamen kennt und der aus *grübel* der Ukraine kommt?

Lieben Gruss

Olli

By farendil (217.85.229.236) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:00:

@olli: das heisst, er soll jetzt gar nicht auf das Schreiben reagieren?
wenns kein einschreiben war: ja.

Oder soll er zurückschreiben, er verweigert die Aussage?
kann er auch machen.

Was wäre, wenn er sagt, dass ein Anhalter gefahren ist, den er nur mit Vornamen kennt und der aus *grübel* der Ukraine kommt?
hört doch mal bitte auf, immer etwas dazuzudiochten, zu verändern oder anderweitig immer so "tolle" vorschläge zu machen!

By Olli (80.138.247.110) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:20:

Hallo Farendil,

*g* ok... kein Mann aus der Ukraine....

Das Schreiben war kein Einschreiben, mein Freund hat aber ein sehr zartes Gemüt und die Androhung vom Strafverfahren macht ihm Panik...

Wenn jetzt die Frist abläuft und das Strafverfahren wird eingeleitet, was passiert dann?

Lieben Gruss

Olli

By Fahrer (80.128.225.97) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:48:

ist Dein Freund deutscher Staatsbürger mit wohnsitz in Deutschland?

Sollen die ihn doch in der Schweitz verknacken egal.Ausser er will da nochmal hin , dann könnte es ärger geben.

By Olli (80.138.247.110) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 09:53:

@ fahrer:

ja, iss er beides....

Aber: die deutschen Behörden vollstrecken doch für die Schweiz.....oder?

Ausserdem habe ich Zugriff auf ein billiges Ferienhaus in der Schweiz...*jammer*

Was können die deutschen Behörden ausrichten, wenn er verknackt wird?

Kann es sein, dass er vor Gericht muss? Das steht er nicht durch...

Lieben Gruss

Olli

By Olli (80.138.247.110) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 11:35:

Hallo,

ich habe gerade mit einem Freund telefoniert, der sich in der Gegend gut auskennt. Er meinte, es sei ein Limit von 100 in dem Gebiet.

Er gab mir jetzt den Tip, dass mein Freund zurück schreiben soll, er sei nicht der Fahrer und eine Kopie seines Ausweises beilegt.

Darüber hinausgehende Aussagen würde er nicht machen.

Wäre das ein Weg?

Lieben Gruss

Olli

By Fahrer (80.128.229.95) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 12:24:

@Olli

Ruhig Blut für den Kumpel.
Sag zu Ihm :"Kumpel Relax , Relax, Relax!"

1.Die vollstrecken nicht , da ein schweitzer Urteil oder ein Strafbefehl aus der Schweitz
gegen den Halter nichtig ist.
Das Urteil kommt deswegen zu Stande weil Dein Freund von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.In Deutschland brauchen sie den Fahrer.Den aber kennen sie nicht.Und wenn Dein Kumpel alles richtig macht bleibt das auch so.


2.Das Ferienhaus:
Da kannst Du doch noch hin , gegen Dich haben die
Eidgenossen ja nichts.Fahr aber nicht unbedingt
mit dem Tatfahrzeug da wieder hin.


3.die deutschen Behörden machen gar nichts.

4.Gegenfrage:
Wie sollen die Schweitzer ihn dazu zwingen?
Er ist doch in Deutschland.

Was also tun?
Das hat farendil schon gesagt.
Alles was nicht per Einschreiben kommt ignorieren.

Auf ein Einschreiben einfach so antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren !
Offensichtlich wurde mit einem auf mich zugelassenen deutschen Fahrzeug (pol.Kennzeichen)
in der Schweitz eine Orndungswidrigkeit begangen.
Nach deutschem Recht muss ich mich nicht zu dem Tatvorwurf äussern.
Von diesem Recht mache ich hiermit Gebrauch.
Jede Anordung , jedes Urteil oder sonstige Massnahme die darauf zielt mir dieses Recht zu verweigern ist nach deutschen Rechtsnormen unzulässig und in Deutschland nichtig !

Falls die Schweitz das Verfahren gegen mich nicht einstellen will ziehe ich es vor Ihr Land nicht mehr zu betreten.
Zahlungen werde ich keine leisten . egal wie
sie die Schweitz begründet.
Selbstverständlich werde ich auch nicht vor irgendeinem schweitzer Gericht
zur Verhandlung anwesend sein.
Ein Urteil das aufgrund unzulässiger Rechtsnormen erfolgt ist für mich bedeutungslos.
Es tut mir aufrichtig leid , Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können.


Mit freundlichen Grüssen aus Deutschland

L.Maa *G*

By Olli (80.138.247.110) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 13:15:

@ Fahrer: vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich warte mal ab, was jetzt passiert, vielleicht hat ja jemand anderes noch ne andere Idee.

Ich halte euch aber auf dem Laufenden, was passiert.

Lieben Gruss

Olli

By Olli (62.224.31.105) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 17:58:

Hallo,

ich habe noch eine Frage:

in D wäre das ganze doch verjährt gewesen, oder?

wie sieht das in der Schweiz aus? Ich habe rein gar nix über diese Fristen in der Schweiz gefunden.

Lieben Gruss

Olli

By Brian (62.227.203.53) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 23:50:

1. Übertretungen können ein Jahr lang verfolgt werden (Verfolgungsverjährung).
2. Die Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahren (Vollstreckungsverjährung).
3. Es gibt keine Halterhaftung bei Verkehrsvergehen (Info von einem Schweizer) , nur bei Schäden die durch das Kraftfahrzeug verursacht werden existiert in der Schweiz eine Halterhaftung.

Weitere Infos:
/messages/4999/5200.html?

By rennfahrer (80.140.59.128) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 00:11:

@Fahrer

Schweitz??

By Olli (193.159.8.58) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 15:53:

@brian: das würde bedeuten, dass wenn die meinen freund verknacken, er zwei jahre einen bogen um die schweiz machen müssen und dann ist es erledigt?

hhhm... das doofe ist, dass wir nicht wissen, wie teuer der spass wird, auf dem bild steht 117 km/h.

wenn es ja im rahmen liegen würde, dann zahle ich es wohl lieber.

aber mir wurden schon summen von 1000 sfr genannt und die will ich sicher nicht abdrücken.

lieben gruss

olli

By andi (80.128.238.126) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 16:06:

Hallo Olli,

habe gerade eine "Urlaubserinnerung" auf dem Tisch liegen - Rechtshilfeersuchen aus der Schweiz ... 17 Km/h zu schnell auf ner Autobahn.

Da ich in meinem Wagen am Steuer saß wird es entsprechend auch ein eindeutiges Foto geben. Wie teuer wars bei Dir ?

Gruß
Andi

By Fahrer (80.128.226.75) on Montag, den 21. Oktober, 2002 - 16:59:

@Rennfahrer Schweiz lol

By Erik (80.141.83.14) on Montag, den 4. November, 2002 - 10:59:

ich kann dir sagen, was die von mir haben wollen.

ich komme leider komischerweise nicht mehr an den alten thread 'ran, also poste ich hier weiter, weil das der aktuellste mit ähnlichem inhalt ist.

ich bin auch als deutscher in der schweiz geblitzt worden. leider hatte ich nicht besonders viel einfluss auf den verlauf der geschichte, weil das auto auf jemanden zugelassen ist, den ich persönlich erst 1 mal gesehen habe. dieser halter hat leider ohne zu zögern meine daten rausgegeben, wodurch ich nun heute eine 'zahlungsaufforderung' über 260sfr hier liegen habe.
das entspricht nach dem angelegten kurs 174,92€
ganz schön happig für +23km/h auf der autobahn.

ich meine in einem anderen thread gelesen zu haben, dass mich die schweiz nur soweit belasten darf, wie das auch in deutschland der fall wäre. (oder hab ich das falsch im kopf?!)
und das wären soweit ich weiss WEIT weniger als 175€.

kann mir einer sagen, ob/ und wenn ja wie ich an der summe noch was drehen kann? an irgendeiner zahlung werd ich ja wohl nicht mehr vorbei kommen.

gruss + thx
Erik

By Erik (80.141.101.225) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 16:32:

kein tipp?


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page