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2x zu schnell innerhalb 11 Monate im Auto meiner Frau...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 2x zu schnell innerhalb 11 Monate im Auto meiner Frau...
By Patrick (217.227.65.134) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:19:

Hallo ! Bin im letzten November mit 42kmh zu schnell auf der Landstraße geblitzt worden (80 --> 122) . Heute wurde ich bei einer Autobahnauffahrt, wo wegen Baustelle 60 war nochmal mit ungefähr der selben Übertretung (60 --> 102) geblitzt worden. Jetzt meine Fragen : 1) Da ich 2x innerhalb eines Jahres geblitzt worden bin --> was blüht mir zusätzlich ? 2) Wenn meine Frau (auf die das Auto zugelassen ist) einfach den Verstoß zugibt, merken die denn Schwindel, da es von mir ja schon ein Photo gibt ? Forschen die weiter nach ? Vergleichen die das Photo mit meiner Frau ? 3) Kann man der Strafe so entkommen, indem man argumentiert, dass es völliger Schwachsinn/Lebensgefährlich wäre, auf der Auffahrt nur 60 zu fahren, wenn die LKW's auf der Autobahn mit 80/100 von hinten ankommen. Mein altes Auto beschleunigt nur langsam, so musste ich schon auf der Auffahrt Gas geben (So wahrs wirklich) ?!?!?! 1000 DANK SCHON EINMAL !!!

By Slappy (217.233.124.6) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:29:

Puhh, das sind ja jede Menge Fragen.

zu 1: das hatte ich auch. Zweimal in einem Jahr, das zweite war gar nicht wild, aber weil innerhalb eines Jahres: ein Monat Fahrverbot. Also rechnen die etwas dazu, sicher sogar.

zu 2:Den merken die, denn bevor ich Keks sagen konnte, sind die Herren in der Nachbarschaft zur Identifizierung gewesen, und einer der Nachbarn war so nett...

zu 3:Nein, denn das ist ein faules Argument (überleg doch mal!!) So langsam beschleunigt dein Auto ja offensichtlich nicht (102!!)

War zwar kein Tipp, aber ein paar Erfahrungswerte. Viel Glück.

By Goose (80.135.110.39) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:34:

Wird man innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als +25 erwischt, gibt es ein fahrverbot, auch wenn die Einzelverstöße das noch nicht vorsehen.
Bei zwei Mal + 42 kann man auch von einer beharrlichen Pflichtverletzung ausgehen, so daß das Fahrverbot, was verhängt wird, gewiss angemessen erhöht wird (bzw. wenn du vor Toleranzabzug +42 hattest, somit nach Abzug kein Fahrverbot verhängt wird, wirst du trotzdem eins bekommen)

Kann man der Strafe so entkommen, indem man argumentiert, dass es völliger Schwachsinn/Lebensgefährlich wäre, auf der Auffahrt nur 60 zu fahren, wenn die LKW's auf der Autobahn mit 80/100 von hinten ankommen.
Nun, ich habe sowohl hier als auch im Dienst schon eine Menge Ausreden gehört. Diese ist jedoch besonders gut. (nicht zuletzt, da durch diese Einlassung ja davon auszugehen ist, daß du die Geschwindigkeit vorsätzlich übertreten hast)
Diese Ausrede kann man bestimmt auch anbringen, wenn man in ein Stauende knallt (...ich habe mich geopfert, sonst hätte der böse LKW hinter mir mich ja reingeschoben.....)
Also, das ist nicht zu empfehlen.

Gruß
Goose

By Slappy (217.233.124.6) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:41:

@Goose:

Zu deinem Satz "Wird man innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als +25 erwischt, gibt es ein fahrverbot, auch wenn die Einzelverstöße das noch nicht vorsehen.":

Ich wurde damals beim ersten Mal (AO) mit 26+, beim zweiten Mal (AO) mit "nur" 12+ geblitzt, trotzdem 1 Monat Fahrverbot. Wenn ich nun deinen Beitrag richtig interpretiere, dann hätte ich gar nicht den FS abgeben müssen? Vielleicht noch zur Info: der Vorfall war 1999, seit dem fahre ich relativ anständig und ohne Punkte (*freu*). War das damals vielleicht anders?

By Goose (80.135.110.39) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:09:

@Slappy: Es gibt Regelfahrverbote. Diese bestehen grundsätzlich bei gewissen Verstößen (Rotlicht über 1 Sek, igO +31, agO +41 etc. dieses sind sog. grobe Pflichtverletzungen)
Weiterhin kann die Verwaltungsbehörde sowie das Gericht bei beharrlichen Pflichtverletzungen ein Fahrverbot verhängen. Eine solche beharrliche Pflichtverletzung liegt regelmäßig bei 2 Mal +25 in einem Jahr vor. Der Sachbearbeiter kann aber auch bei kleineren Verstößen bereits ein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängen, wenn er der Meinung ist, nur so den gewünschten Erziehungseffekt erreichen zu können (also bei völliger Uneinsichtigkeit)

Gruß
Goose

By Slappy (217.233.124.6) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:17:

@Goose: danke!! Nun bin ich wenigstens mal darüber informiert.

Wie gesagt, bei mir muss es den "gewünschten Erziehungseffekt" gehabt haben, denn ich mag heute gar nicht mehr in solche Situationen kommen und fahre dementsprechend defensiv!

Tipp für ein paar wenige (oder mehr) hier im Forum: habe das angemessene Fahren u.a. mit Hilfe eines Psychologen geschafft, den ich FREIWILLIG in einigen vielen Sitzungen konsuliert habe.

By Slappy (217.233.124.6) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:17:

@Goose: danke!! Nun bin ich wenigstens mal darüber informiert.

Wie gesagt, bei mir muss es den "gewünschten Erziehungseffekt" gehabt haben, denn ich mag heute gar nicht mehr in solche Situationen kommen und fahre dementsprechend defensiv!

Tipp für ein paar wenige (oder mehr) hier im Forum: habe das angemessene Fahren u.a. mit Hilfe eines Psychologen geschafft, den ich FREIWILLIG in einigen vielen Sitzungen konsultiert habe.

By Slappy (217.233.124.6) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:23:

Entschuldigung, Doppelposting war unbabsichtigt! :-(

Wollte nur schnell abbrechen, um einen Schreibfehler zu korrigieren.


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