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Wer kann schnell Auskunft geben...dringend !

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wer kann schnell Auskunft geben...dringend !
By weihnachtsmann (217.235.48.148) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:43:

Wer kennt sich aus mit der Verjährungsfrist...

Schilderung zum Vorfall:

Am 14.07.2002 bin ich geblitzt worden...51 km/h ausserorts, daraufhin erhielt ich einen Anhörungsbogen am 26.08.2002, denn ich nicht beantwortete...am 07.10.02 sprich gestern, kam ein normaler Brief mit einer Vorladung bei dem Ordnungsamt zwegs einer Zeugenbefragung.

Nach meinem Wissen wäre dieses Verfahren am 14.10.02 verjährt (plus zwei Wochen zustellfrist), was passiert mir wenn ich nicht zu dieser Zeugenbefragung gehe (da angenommen beide normalen Briefe nicht den Weg vom Absender zum Empfänger gefunden haben) kann mir jemand schnell Auskunft geben danke.........

By faraday (217.81.230.134) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:50:

kam ein normaler Brief mit einer Vorladung bei dem Ordnungsamt zwegs einer Zeugenbefragung.

zu der du nicht hingehen musst !!! bzw. du auch nicht hingehen solltest wenn du die verjährung hinkriegen willst. man ist ja nicht verpflichtet sich selber ein grab zu schaufeln ;-)
die ´wollen natürlich das foto mit dir vergleichen. wenn du dich nicht meldest, werden in den nächsten tagen die grünen wahrscheinlich an deiner tür klingeln und dich "sprechen" wollen. meist erzählen die dann nen haufen mist, nur um dich vor die linse zu kriegen. also nicht einschüchtern lassen und alle bei dir im haus informiereren das sie die klappe halten sollen . egal was erzählt wird !
bei der gelegenheit werden die auch das foto in der nachbarschaft rumreiche und fragen ob dich jemand erkennt. also auch hier vorher alle informieren.

du hast nicht mehr lange !

und wenn du alles richtig machst kannstes schaffen.

generell muss du nur der einladung eines richters oder staatswanwaltes folgen. männer in grün oder sachbearbeiter vom o-amt brauchst du nicht zu beachten

By faraday (217.81.230.134) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 21:55:

es gibt hier die tollsten geschichten über eifrige polizeibeamte die es einwenig zu ernst nehmen und zb. morgens um halb sechs vor deine haustüre hocken um dich aufm weg zur arbeit abzufangen. den fallen die tollsten dinge ein !
wichtig ist : egal was kommt, niemand darf sich einschüchtern lassen!

es gibt familienmitglieder die schnell bange kriegen wenn sie Grün sehen und alles brav erzählen oder sich verplappern. am besten jeden kontakt vermeiden.

du kannst natürlich auch beim o-amt anrufen und denen sagen daß du bis zum 13.11 aufs geschäftsreise bist und du danach bei denen vorbei schaust. am besten gleich nen termin für den 14.11 machen ;-)

By weihnachtsmann (217.235.48.148) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:01:

dann sind die 500 Euro Strtafe bei nicht Erscheinung nur Einschuechterung, denn wer kann mir nachweiszen das; ich denn Brief bekommen habe...mfg weihnachtsmann

By faraday (217.81.235.191) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 22:37:

richtig !

da die einladung als normaler brief kam, können die nicht beweisen dass du den auch wirklich erhalten hast ;-)
wo steht was von 500 € ? bitte zitier mal ...
die sache mit dem einschüchtern können die gut. wahrscheinlich haben die einmal pro quartal einen workshop " psychotricks für anfänger"

By farendil (217.235.60.156) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 23:47:

@weinachtsmann: vorsicht! bitte poste uns den GENAUEN UND KOMPLETTEN wortlaut des schreibens.
grundsätzlich hat fara recht, aber ich hab da einen ganz dummen verdacht...

By faraday (217.81.237.52) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 06:18:

... einen verdacht @ farendil ?

es könnte natürlich sein das sie wegen der verjährung torschußpanik kriegen und den weihnachtsman direkt zum Sta schicken. das wiederrum wäre ärgerlich.

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 07:35:

Er ist als zeuge vorgeladen, richtig ?
Im gegensatz wohl zu seinem anhörungsbogen wo er noch als betroffener sich äußerm sollte ?
Komisch, komisch !
Die 500 Euro sind das Ordnungsgeld für Zeugen, die ohne ausreichenden Entschuldigung nicht bei der Bußgeldstelle erscheinen. das ist jedoch der oberste Rahmen. Da das Ladungsschreiben jedoch nicht zugestellt wurde, steht zumindest das spätere Ordnungsgeld auf wackeligen Beinen.
Sollte er zu dem genannten Termin nicht erscheinen, wird evt. auch richterliche Ladung beantragt.
Was ich nicht verstehe ist, warum sie erst nen AB rausschicken und ihn dann doch als Zeugen laden - außer natürlich dem, daß nem Betroffenen eben kein Ordnungsgeld angedroht werden kann.
Denn der AB hat definitiv erstmal die Verjährung bis zum ??? unterbrochen (erlaßdatum + 3 monate).

By Steffen (80.137.178.60) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 11:08:

Seit wann darf denn ein Ordnungsamt ein Erscheinen anordnen und auch noch mit Ordnungsgeld bei Nichterscheinen drohen? Das ist ja wohl Sache der Justiz, oder irre ich mich hier?

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 11:37:

Nein, Bußgeldstellen sind eine "kleine Staatsanwaltschaft", da hier über OWiG und StPO entsprechende Befugnisse eingeräumt wurden - eingeschränkt, aber meist ausreichend.
Einen Zeugen kann ich zum Beispiel lediglich nicht vorführen lassen. Wenn er zu mir net kommt, gibt ein Ordnungsgeld + richterliche Ladung und wenn er dann zum Richter net kommt, kann der ihn vorführen lassen.
Die Polizei(Vollzugsdienst) darf nur einladen - die Bußgeldstelle darf laden! Mit fast allen Folgen!

By weihnachtsmann (141.56.15.3) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:17:

den genauen Wortlaut des Schreibens kann ich erst heute abend zitieren...aber kann den Ordnugsgeld bei nichterscheinen verhaengt werden, wenn diese Einladung nicht per Einschreiben sondern mit einem normalen Brief zugestellt wurde...es ist doch nicht gewaehrleistet das der Empfaenger diesen ueberhaupt bekommen hat...

@farady
du kannst natrlich auch beim Ordnungsamt anrufen.......

Ich hatte noch keinen nachweisslichen Kontakt zu den Behoerden in diesem Fall(keine Antwort auf Anhoerungsbogen welcher am 26.08 kam) ...wenn ich jetzt da anrufe und einen Termin vereinbare, beginnt die Verjaerungsfrist nicht von neuem? Den ich melde mich ja quasi das erste Mal in dieser Angelegenheit bei den Behoerden...

By BlackGoat (195.37.16.230) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 12:24:

Verbrenn den Brief und bleib cool... Wenn niemend belegen kann daß Du den Brief bekommen hast kann Dich auch niemend belangen.

AUSNAHME ist wenn das Ding nicht mit der Post gekommen ist sondern persönlich von einem Ordnungsamtsmitarbeiter eingeworfen wurde. Dann haben die nen Zeugen und Du ein Problem.

By Steffen (80.137.178.60) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 13:30:

Wenn das Ordnungsamt "einladen" darf, heißt das ja wohl, daß ich als Beschuldigter "mithelfen" muß? Das widerspricht doch ziemlich unseren bestehenden Gesetzen. Und falls das "nur" für Zeugen gilt, wie ist es dann in obigem Fall, wenn ich hier gleichzeitig als Zeuge vernommen werden soll und - in selbigem Fall - aber auch Verdächtigter bin?

Aus alter eigener Erfahrung weiß ich, daß die Polizei ggf. recht viel unternimmt, um den möglichen "Schwerverbrecher", der nachts auf der leeren Autobahn etwas zu schnell gefahren ist, zu identifizieren. Sie haben zwar eingeladen und angerufen wie die gestörten, aber erst als sie nach der Verjährung bei mir persönlich aufgetaucht sind und ich sie höflich auf die Verjährung hingewiesen habe, war ich sie los. Von wegen Ordnungsgeld wegen nicht erscheinen,... war nie die Rede - obwohl ich als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen werden sollte. *grübel*

By Hubert (134.91.150.7) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 16:36:

@weihnachtsmann
Ruf da bloss nicht an. Sonst konfrontieren sie Dich am Telefon mit der Tat und es ist vorbei mit der Verjährung. Also auch nicht ans Telefon gehen. Anscheinend hat da jemand besonderen Ehrgeiz Dich zu erwischen. Ich wäre an Deiner Stelle ganz vorsichtig. Mach doch mal ein paar Tage Urlaub!

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 08:46:

@steffen
das ordnungsamt darf "laden", nicht nur einladen wie der polizeivollzugsdienst!
rein rechtlich mußt du dieser LADUNG - egal ob als betroffener oder als Zeuge Folge leisten.
das problem ist nur, wenn dus nicht tust, gibts lediglich beim Zeugen die Möglichkeit des Ordnungsgeldes (meine Ladungen gehen z.B. immer per PZU raus). Gegen einen Betroffenen kann ich erst mal direkt sonst nix tun. Denn Staatsanwaltschaft bin ich nicht!
Erscheint derjenige nicht - egal ob zeuge oder betroffener -, kann ich ihn nur noch richterlich laden lassen, dort MUSS er dann erscheinen, tut ers nicht, kann er durch den richter polizeilich vorgeführt werden.

@weihnachtsm....

aber kann den Ordnugsgeld bei nichterscheinen verhaengt werden, wenn diese Einladung nicht per Einschreiben sondern mit einem normalen Brief zugestellt wurde...es ist doch nicht gewaehrleistet das der Empfaenger diesen ueberhaupt bekommen hat
deshalb meinte ich ja schon das orndungsgeld steht auf wackeligen füßen, weil der zugang nicht nahgewiesen werden kann. gegen das orndungsgeld gibts schließlich auch rechtsmittel (gerichtl. Entscheidung), denn das wird zugestellt!

By soistes (62.227.194.48) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 09:50:

man muß schon in deutschland jurist sein um diese
sachen zu verstehen.gesetze das die heide wackelt in unserem aufgeblähten behördenapperat.
dafür das die uns das leben schwer machen leben die recht gut. tolle versorgung aber nie was in die kassen gezahlt. bürger erster klasse. wenn eine firma zu macht gehts zum aa. und dann zum sozialamt.bei unseren lebenserschwerenden verwaltungen sieht das dann leider anders aus.
ist eine stadt pleite oder es fehlt geld in der kasse suchten die sich neue opfer aus´erfinden neue gesetze und leben weiter wie die made im speck.

By Hubert (217.85.175.171) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 10:19:

Habe Dein erstes Posting vorhin nochmal durchgelesen! Gegen Dich (Im AB muss stehen Ihnen wird zur Last gelegt) wurde am 26.08. ein AB ausgestellt. Damit beginnt gegen Dich die Verjährungsfrist neu zu laufen !!! Ob Du Ihn jetzt beantwortet hast oder nicht. Ausschlaggebend ist der Vermerk des Sachbearbeiters in der Akte. Deine Tat verjährt also erst am 26.11. !!!! und nicht am 14.10 !!!! Trotzdem, solange Du nicht hingehen musst (Ladung mit normaler Post) tue es auch nicht.

By Goose (80.135.109.3) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 10:45:

dafür das die uns das leben schwer machen leben die recht gut. tolle versorgung aber nie was in die kassen gezahlt. bürger erster klasse. wenn eine firma zu macht gehts zum aa. und dann zum sozialamt.bei unseren lebenserschwerenden verwaltungen sieht das dann leider anders aus.

Zunächst einmal, ich beschwere mich nicht, ich habe mir den Job selber ausgesucht, ich bin froh um die Sicherheit, die er mir gibt und nehme dafür auch gerne gewisse Nachteile in Kauf.
Natürlich sieht man als Außenstehender gerne die Vorteile

-keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge
-keine Rentenversicherungsbeiträge
-keine Krankenversicherungsbeiträge
-Beamter auf Lebenszeit ( BaL mit 27) (besonders das weiß ich bei der momentanen Arbeitsmarktlage zu schätzen)

Aber nun betrachten wir die Sache doch mal realistisch.
-Schichtdienst
-Überstunden
-für die fehlenden Sozialabgaben fällt unser Brutto auch entsprechend geringer aus
-mit absoluter Sicherheit würde ich in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen (natürlich dann unter Einbüßung des BaL)

Wie ich bereits sagte, ich habe mir den Beruf selber ausgesucht. Ohne einen gewissen Idealismus kann man ihn aber bestimmt nicht erfüllen, denn der Beruf ist mehr als eine Geldquelle, er beeinflusst mein Leben erheblich.
Jedem steht der Weg zunächst offen, die "Vorteile" des Beamtenseins zu nutzen. Aber spätestens, wenn man es ist, sieht man nicht mehr nur die Vorteile.

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.253.153) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 11:33:

Vor allem wenn man bedenkt, wie wir uns unseren BaL erarbeiten müssen.
Da muss man eine recht aufwendige Untersuchung beim Polizeiarzt über sich ergehen lassen, bei der wirklich alles gecheckt wird. Finden die was, das ihnen nicht passt, fliegt man raus.
Und fang mit 27 noch mal neu an, wenn du vielleicht schon 11 Jahre bei der Polizei warst...
Und das ist nicht die einzigste Untersuchung. Das ganze Prozedere muss man bei der Einstellung und zum Ablauf der Probezeit (ein Jahr nach Ausbildungsende) auch noch über sich ergehen lassen.

Letztens habe ich mit einem Standesbeamten gesprochen. Die werden einfach so BaL - ohne Untersuchung, Fitnesstest o.ä.
Da haben wir es echt beschissen.

Ansonsten kann ich goose nur voll zustimmen.

By Ghostrider (80.128.84.78) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 11:56:

Und fang mit 27 noch mal neu an

Mit 27 hab ich BWL studiert. Damals galt noch das Prinzip des "Rausprüfens" - wegen überfüllter Hochschulen. Die Klausuren waren sauschwer, hast du eine einzige zweimal nicht geschafft, wurdest du exmatrikuliert! Du warst auf der Straße und hattest NICHTS, keinen Abschluss, gar nichts. Und selbst wenn du alles geschafft hattest, hattest du noch lange keinen Job. Tut mir leid, da kann ich das Beamtenklagen hier nicht wirklich ernst nehmen. Und die Jahre vorher... da haben wir nix verdient (ausser in McJobs - nebenbei !!! zum Studium!).

Und die Argumentation, weil ihr armen Beamten keine Sozialbeiträge zahlen müßt, deswegen ist euer Brutto bedauernswerterweise niedriger, diese Argumentation ist ein solcher Unsinn, dass ich mir lieber einen weiterführenden Kommentar verkneife.

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 12:07:

@goose + polizist: Ich denke nicht, daß der Beamtenstatus eines Polizisten in Frage zu stellen ist. Ihr werdet mit Sicherheit keine Reichtümer nach Hause bringen.

Vielmehr stellt sich die Frage, ob jeder kleine Briefmarkenlecker in einer Behörde den BaL-Status haben muß; desgleichen gilt übrigens auch für Lehrer.

Ein Bekannter hatte während des Studiums bei einer Zulassungsstelle gearbeitet. In Folge eines hohen Krankenstands sollten alle MA in der Woche 15 Minuten länger arbeiten.
Prompt hingen überall Zettel mit der Überschrift "Kampfschrift - nicht mit uns" herum, in denen die Rede von Ausbeutung und Sklaverei war!!

Und da soll man positiv über den Beamtenstand denken??

Grobi

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 12:57:

@grobi
dann würd ich vorschlagen, du zählst mal statistisch durch wieviele der "Tätigen" in der "normalen" öffentlichen Verwaltung, also bei Gemeinden oder LRAs wirklich BaL sind und wieviele nämlich nur Angestellte im öD !

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:14:

@nicole: Nunja, die Übergänge sind sicherlich fließend. Durch besonderen Fleiß oder Kundenfreundlichkeit zeichnen sich beide Gruppen nicht aus.
So wie sich viele "Beschäftigte" in den Amtsstuben benehmen, muß man annehmen, daß sie sich in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis befinden...

Gleichwohl sollten dann die Beamten gegenüber den Angestellten im öD ein POSITIVES Vorbild sein, oder??

Grobi

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:53:

Das ist sicherlich richtig!
aber es gibt in JEDEM berufsbild solche und solche - egal ob verbeamtet oder net! Meiner erfahrung!

By Polizist (217.3.252.75) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:55:

@ghostrider: deswegen ist euer Brutto bedauernswerterweise niedriger

Naja, da musste ich auch schmunzeln. Ich weiß echt nicht, ob es so ist. Habe davon noch nie gehört und kann es mir auch nicht vorstellen.

Aber wenn wir schon bei den Nachteilen sind. Wir haben kein Streikrecht, was dazu führt, dass wir in BW z.B. wieder in der 40 Stundenwoche arbeiten, weil wir vom Land verarscht wurden. Weiterhin müssen wir froh sein, wenn die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst 1:1 für die Beamten übernommen werden.
Wir arbeiten Nachtschicht und an Wochenenden nicht für 125% oder mehr, sonder maximal 2 Euro pro Stunde, die z.T. noch versteuert werden. Die genaue Summe weiß ich nicht. Meine Schichtzulage beträgt 50 Euro im Monat (brutto).
Wenn die Politik mal wieder meint irgendwo bei uns kürzen zu müssen, sind wir weitestgehend wehrlos. Und Zulagen können problemlos gestrichen werden.
Beim Weihnachtsgeld wurden die Erhöhungen seit glaub ich 1995 oder so nicht mehr mitgemacht, so daß ich defakto kein 13. Gehalt habe, sondern nur noch im Bereich von 89%.
Urlaubstage habe ich 29.

Würdest du unter diesen sozialen Umständen arbeiten wollen?

Und wenn du mit 27 nach 11 Jahren bei der Polizei rausfliegst, was willst du denn dann machen? Nachtwächter beim Wach- und Schließdienst? Da ist ein Verkäufer beim Bäcker besser bezahlt. Vor allem hast du den Makel, dass du wegen gesundheitlicher Probleme bei der Polizei rausgeflogen bist. Komm da mal wo unter.

Ich bin jetzt 30. Habe 2,5 Jahre Grundausbildung hinter mir (einfache Fahrstrecke 100 km), ein Jahr Erwerb der FHR (auch 100 km) und 2,5 Jahre Studium (180km einfach).
Und ich musste unterschreiben, dass ich im ganzen Bundesland verwendet werden darf. Also theoretisch auch irgendwo auf der schwäbischen Alb.
Ich bin stellvertretender Schichtführer bei einem Revier im Streifendienst und arbeite dort im Schichtdienst. Dafür habe ich alles in allem am Ende des Monats ca. 1950 Euro netto.
Ich will mich nicht beklagen, aber ich denke angesichts der Verantwortung die ich trage (z.B. Einsatzleiter in der Erstphase eines großen Schadensereignisses wie Zugunglück, oder sowas in Überlingen, bei Geiselnahmen oder allen anderen Polizeilagen) noch dazu mit den Möglichkeiten des unmittelbaren Zwangs bis hin zum Schußwaffengebrauch gegenüber Personen, der danach rechtlich überprüft wird, halte ich mich für nicht überbezahlt.
Es gibt sicherlich 30-jährige in der freien Wirtschaft, die deutlich mehr haben als ich.

Und das BWL ein überlaufener Studiengang ist, ist ja nichts neues :)

By Alberto (62.158.218.180) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:46:

@Polizist
Deine Offenheit ehrt dich...
Ich bin persönlich auch der meinung, daß Polizisten wesentlich besser bezahlt werden müßten....

allerdings meine ich auch, daß sie dann so manche unsinnige Überwachungstätigkeit nicht mehr tun sollten.

Es ist schlichtweg lächerlich, wegen eines BuGeBe für 50 Euro den Halter aufzusuchen und einen Fahrer zu ermitteln, nur, weil dieser 21 kmh zu schnell gefahren ist...

Es gibt für euch ganz andere Probleme...

Keine gescheiten schußsicheren Westen
Falsche Munition - oder habt ihr endlich "Teilmantel"?
Im übrigen... eine HK 9mm ist eigentlich ein "Spielzeug".

Schlechte Autos... das wird mit Leasing jetzt zwar besser - aber... Diesel???
und dann noch... Automatic???

Dazu kommt der Frust... heute einen eingesackt - morgen läuft der wieder rum..

Es gäbe genug zu verbessern, hoffen wir, daß Ihr es bald schafft und daß der gräßliche VÜD langsam abgeschafft wird, - wegen Erfolglosigkeit.

By Polizist (217.3.254.3) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:51:

@Alberto: Es ist schlichtweg lächerlich, wegen eines BuGeBe für 50 Euro den Halter aufzusuchen und einen Fahrer zu ermitteln, nur, weil dieser 21 kmh zu schnell gefahren ist

Volle Zustimmung. Ich habs noch nicht ausgerechnet. Aber wenn ein Beamter in A9 und einer in A7 zusammen mit dem DC 220 CDI insgesamt sagen wir 20 km fahren müssen und dafür ungefähr 60 Minuten brauchen, dann rechnen sich die 50 € + Gebühren bestimmt nicht mehr.

Eine Möglichkeit wäre, dies die Bußgeldstellen selbst machen zu lassen. Aber ob es dann viel billiger wird?
Die andere wäre die Einführung der Halterhaftung auch bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen (und jetzt warte ich auf den lauten Aufschrei des Forums...)

Keine gescheiten schußsicheren Westen

Richtig! Aber was will man erwarten, wenn man bei der Ausschreibung auf den Preis und nicht auf die Qualität achtet. Und wenn die Westen von einer Firma kommen, die schon einmal in einen Korruptionsskandal verwickelt war. Bayern hat es, wieder einmal, vorgemacht und hat das beste vom besten. Da kostet ne Weste dann halt mal 1000€ und nicht 175 wie bei uns. Aber sie wird akzeptiert, weil leicht und bequem und ist deutlich besser als unsere.

Falsche Munition - oder habt ihr endlich "Teilmantel"?
Im übrigen... eine HK 9mm ist eigentlich ein "Spielzeug".


Die neue Munition haben wir inzwischen. Nennt sich PEP (PolizeiEinsatzPatrone). Ist keine Teilmantel, funktioniert aber so ähnlich. Ich hab noch keine Erfahrungsberichte gelesen, aber was man so hört, soll sie sehr gut sein.

Die HK 9mm die wir haben, ist die MP 5. Und die ist sehr gut. Du meinst wahrscheinlich unsere Pistole. Die ist von Walter, die P5.
Da läuft momentan, oder ist schon abgeschlossen, die Ausschreibung für eine neue Waffe, die Anfang nächsten Jahres kommen soll. Heiße Kandidaten sind die H&K P 2000 (hat NRW angeschafft), sowie die P99 von Walter. Eine Sig Sauer ist AFAIK auch noch dabei.

Über unsere Autos will ich nicht meckern. Sicher, sie könnten besser sein, insbesonder beim Kickdown kommt bei den C 220 anfänglich zu wenig, aber sie sind echt gut. Automatic möchte ich vor allem in der Stadt und bei Einsatzfahrten nicht missen. Ich sehe da kein Nachteil drinn.

Zusammengefasst kann man bei uns in BW nicht über die Ausrüstung meckern. Was aber bundesweit gleich ist, ist die eher schlechte Bezahlung und oben erwähnte Systemimmanente Nachteile des Beamtentums.

Und wie kommst du darauf, dass der VÜD erfolglos ist? Die Beiträge im Forum hier und die tägliche Erfahrung lehren mich etwas anderes.
Die Autofahrer sind vielleicht hartnäckig bei den Verstößen, der VÜD aber sicher nicht erfolglos (wenn man die Zahl der Verstöße sieht, nicht den erzieherischen Effekt bei den VT :) )

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:37:

Das Beamtenrecht gehört grundsätzlich überarbeitet, denn in naher Zukunft kann keiner die Kosten mehr bezahlen, aber nachdem der Bundestag voller Beamter sitzt, denn andere werden dafür ja nicht risikolos freigestellt, wird sich wohl nichts ändern.
Beamte brauchten nur Leute sein, die hoheitliche Aufgaben erfüllen. Warum muss ein Lehrer Beamter sein, fürs Unterschreiben des Jahreszeugnisses, reicht ein Urkundsbeamter des mittleren Dienstes pro Schule aus. POlizisten sollten Beamte sein, aber nicht in die bisherigen drei Laufbahnen eingekastelt (Bezahlung nach Dummheit Alter und Gewicht) meint nach Ausbildung zu Beginn der Laufbahn und Sozialen Gegebenheiten. Da gehört die Verantwortung runterdelegiert soweit es geht und das Vier-Augen-Prinzip abgeschafft und international gebräuchliche Management-Prinzipien eingeführt. Die Beförderung gehört nach Leistungskriterien organisiert. Da gehört erst mal eine neue Denke rein, nämlich, das die grüne Mannschaft ein Serviceunternehmen ist, das Sicherheit produziert und Beratungsleistung anbietet. Warum kann ein Team auf einer Inspektion nicht von sich aus entscheiden, z.B. in einem örtlichen Hotel ein Seminar über Einbruchsicherheit bei Wohnungen oder so was zu veranstalten -gegen Geld natürlich- weil dafür im Ort ein Markt (Bedarf) ist?? Anderer Themenvorschlag: "Fahrzeugtuning richtig gemacht"
Klingt alles ein bischen fantastisch, aber wir sind geistig noch viel zu sehr im Preussischen Beamtentum mit seinem kameralistischen Wirtschaftsprinzip verhaftet. Als das seinerzeit, im vorvergangenen Jahrhundert eingeführt wurde, war es auch mal revolutionär und ein Fortschritt!!

By dutchie (80.140.36.115) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 19:42:

@polizist: Im EDV Bereich (wo ich arbeite) ist die 40 Stunde Woche normal, sind Ueberstunden normal, wird der Weg zur Kunden ueblicherweise nicht bezahlt, werden Ueberstunden nicht ausbezahlt usw. usw.

Ein Betriebsrat gibt es ueblicherweise auch nicht. Ueber Streikrecht brauchen wir hier nicht zu reden. Das gibt es nur in Theorie!

Also, soooo schlecht habt ihr es auch nicht!

By Ghostrider (80.128.84.78) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 20:00:

Ich würde mir eine kritischere Polizei wünschen, eine mit mehr Selbstbewußtsein. Mehr politischem Einfluss. Nicht nur blind Büttel sein zu wollen der gerade herrschenden Nomenklatura.

...Castor-Transporte
...Startbahn-West
...Faschingszoll
...
...


Schaut mal unsere Regierung an: da sind einige Minister dabei, die habt ihr früher weggetragen.

Rückblickend stellt sich manche Initiative, die ihr niedergeknüppelt habt (es fällt mir grad kein besserer Begriff ein), als durchaus richtig und sinnvoll heraus.

Diese Kritikfähigkeit, die würde ich mir von Euch wünschen.

Denn vieles von dem, wofür ihr heute eintretet, wird eines Tages in den Geschichtsbüchern als falsch bewertet werden.

Die Jagd auf den Autofahrer, die Abzocke, der Faschingszoll, das gehört ganz sicher dazu.

Das wird Thema von Vorlesungen sein, die in vielleicht 10 Jahren gehalten werden.

By Losche (212.185.245.94) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 23:32:

@black goat

"Verbrenn den Brief und bleib cool... Wenn niemend belegen kann daß Du den Brief bekommen hast kann Dich auch niemend belangen.

AUSNAHME ist wenn das Ding nicht mit der Post gekommen ist sondern persönlich von einem Ordnungsamtsmitarbeiter eingeworfen wurde. Dann haben die nen Zeugen und Du ein Problem. "

Also diesen Ratschlag halt ich für sehr fragwürdig,
ich habe während einer sanierungsmasnahme mal über 4 Woche keinen Briefkasten gehabt, und somit keinerlei Post bekommen. Die so "nicht zugestellte" post wurde in sämtlichen fristsachen als zugestellt betrachtet. Denn der Nachweis der zustellung ist gegeben wenn im Postausgangsbuch der Behörde dein schreiben als Ausgang nachgewisen wird. Ob dich das ding wirklich erreicht ist völlig uninteresannt. Das einzige was du mit einenm guten anwalt erreichen kannst ist die wiedereinsetzung in das verfahren, was dir in Punkto Verjährung aber nicht weiterhilft. Also ist eine Ablenkungstaktik eindeutig vorzuziehen.


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