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Begründung angeben !?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Begründung angeben !?
By Mike (80.143.233.135) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 23:00:

hi ihr

war am 20. august 28kmh innerorts zu schnell gefahren. bin bis 13. oktober in der probezeit. meine mutter (auf die das auto zugelassen ist) und ich haben uns entschieden nicht zu lügen, sondenr mich als fahrer anzugeben.

habe jetzt ne brief bekommen (son grünen) wo ich nochmal zugestehen muss dass ich der fahrer bin.
dabei muss ich auch eine begründung abgeben...was schreib ich am besten da rein !?

gruß
mike

By faraday (217.225.220.135) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 05:43:

keine begründung. einfach deine personalien wahrheits gemäß angeben und bei "ich gebe den verstoß zu" ein kreuzchen machen. das wars .

By farendil (217.85.224.214) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 18:52:

meine mutter und ich haben uns entschieden nicht zu lügen, sondenr mich als fahrer anzugeben.
klasse entscheidung!
üb immer treu und redlichkeit...

was schreib ich am besten da rein !?
also wenn du wusstest, daß du etwas zu schnell warst, mußt du das natürlich auch UNBEDINGT mit reinschreiben. das kostet dann zwar das doppelte, aber NUR SO bleibst du ehrlich.

bin bis 13. oktober in der probezeit
...und zwar des jahres 2004.

By mike (80.143.231.162) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 17:32:

@farendil

um leute zu veräppeln würd ich mirn anderes forum suchen und net so eins wo es um ernste themen geht...*kopfschüttel*

mike

By dagegen (217.5.19.34) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 19:08:

@mike: Der Farendil veräppelt dich nicht! Preise im Bußgeldkatalog sind für Fahrlässigkeit, für Vorsatz wird in der Regel verdoppelt.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, Nachschulung kommt auch dazu!
Und jetzt verstehst du die Ironie von Farendil ("Klasse entscheidung!") vielleicht besser ...

By Fahrer (80.128.232.51) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 13:49:

das Posting war ein Aufschrei der Verzweiflung
um Dich wachzukriegen.

Hast Du denn gar keinen Kampfgeist?

Mach Dich hier schlau und dann zeig es der Behörde!Oder hast Du Lust auf Abzocke und Nachschulung?

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 14:01:

@mike: Versuche wenigstens die Rechtskraft des Bußgeldbescheides bis nach dem 13.10. zu verzögern!
Dann fallen Nachschulung und Probezeitverlängerung nämlich weg!!

Wenn ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen wird, fordere Eichunterlagen, dann Meßprotokoll usw. an. Das dauert und du kommst um NS und PZ-verlängerung rum!

So ganz einfach muß man es den Abzockern ja nicht machen!

Wenn du wirklich so schnell wie möglich deine Tat sühnen möchtest, dann mach es so wie Farendil beschrieben hat....

Grobi

By farendil (217.235.60.156) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 23:57:

@grobi: nein! für die probezeit ist das TATDATUM maßgeblich!

By mike (80.143.213.117) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 00:09:

ich werde wohl am donnerstag den anhörungsbogen ausgefüllt zurückschicken...d.h. ich werde den bußgeldbescheid dann nach dem 13.10. kriegen...naja vieleicht bringts ja was man wird sehn.

gruß
mike

By mike (80.143.248.32) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 00:11:

kämpfen würd ich auf jedenfall, da meine mutter aber die halterin des wagens ist, ists ihre entscheidung was sie macht...und sie hatte keine lust das auf ihre kappe etc zu nehmen. da kann ich nix machen.

mike

By Hubert (217.85.171.24) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 00:45:

@mike
Ob Du den Bogen jetzt sofort, oder erst am Donnerstag zurückschickst, bringt Dir recht wenig. Für eine Nachschulung innerhalb der Probezeit ist das Tatdatum (wie oben bereits beschrieben) ausschlaggebend. Du wirst auch erst mit separater Post auf eine notwendige Nachschulung und eine verlängerte Probezeit hingewiesen. Also nicht zu früh freuen! Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn man nicht mehr in der Probezeit ist. Hier kann es durchaus Sinn machen, neue Punkte erst (künstlich) verzögert eintragen zu lassen, damit zuvor alte noch erlöschen.

Deine einzige Chance besteht darin die Verjährung (drei Monate ab Tat) für Dich zu erreichen. Dies geht aber nur dann, wenn die Behörde solange mit Deiner Mutter beschäftigt ist. Es geht hier nicht darum, dass Deine Mutter das auf Ihre Kappe nehmen soll und die Strafe für Dich abbüssen soll.
Am cleversten wäre, Deine Mutter gibt die Tat vorerst einmal zu oder (wenn sie das überhaupt nicht will) schickt Ihn nur mit Personalien ausgefüllt und ohne anzukreuzen (ich will / ich will nicht) zurück. Sie bekommt nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen ein Bussgelbescheid zugeschickt. Hierauf legt sie am Ende der Einspruchfrist formlos und ohne Begründung Einspruch ein (ist ja auch ihr gutes Recht, schliesslich ist sie es ja auch nicht gewesen. Sie hat sich halt auf dem AB vertan. bzw. sie ist nicht verpflichtet bei den Ermittlungen zu helfen). Wenn dann die Verjährungsfrist gegen Dich verstrichen ist, klärt Deine Mutter die Sache auf. Ausserdem ist Deine Mutter durch ihr Verwandtschaftsverhältnis zu Dir nicht verpflichtet Auskunft zu geben. Wenn sie dass aber als Begründung angibt, suchen sie sofort nach weiteren Familienangehörigen. Du hast bereits die hälfte der Zeit um. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht. Deine Alternative sind die Strafe + die hohen Kosten für die Nachschulung zu bezahlen. Willst Du das wirklich? Vor allen Dingen, warum will Deine Mutter das von Dir ?????

By mike (80.143.252.191) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 20:13:

naja...jetzt bringts ja eh nix mehr da meine mutter schon angegeben hatte dass ich der fahrer war..muss jetzt hier die anhörung zur ordnungswidrigkeitenanzeige ausfüllen und dann abschicken morgen...

mike

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 09:21:

@farendil: Uuuuups... Hatte mich an der Vorgehensweise bei Punkten orientiert, da zählt ja die Rechtskraft.
Sry

Grobi

By sneggsche (80.131.204.67) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 02:10:

würde meiner mutter den kragen rumdrehen

gruss sneggsche

By rennfahrer (80.140.59.128) on Samstag, den 12. Oktober, 2002 - 04:59:

@mike

muss jetzt hier die anhörung zur ordnungswidrigkeitenanzeige ausfüllen und dann abschicken morgen...

Musst du nicht, antworte einfach nicht auf die Anhörung, den BuGeBe kriegst du trotzdem, warum das wertvolle Porto verschwenden ?!


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