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Mehrmals an der gleichen Stelle erwischt :-(

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mehrmals an der gleichen Stelle erwischt :-(
By Booster (217.17.202.254) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 14:21:

Hallo,

Mann hat mich innerhalb einer Woche zweimal an der gleichen Stelle geblitzt. Leider war vom Blitzlicht keine Spurt zu sehen :-(

D.h.: Ich habe dies erst nach einem Monat (erster Bussgeldbescheid (+13 km/h))erfahren. Kurz darauf bekam ich nun schon den nächsten Bussgeldbescheid (+9 km/h).

Leider weiss ich nicht genau ob man mich an dieser Stelle noch oefters erwischt hat :-( Diese Strecke
fahre ich jeden Tag und im Zeitraum von einem Monat kann man mich dort sehr oft erwicht haben.

Gibt es irgend eine Moeglichkeit dies anzufechten ?

Danke im Voraus,
Booster

By Ghostrider (217.80.240.160) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 14:55:

@ Booster: nein, anfechten kannst du das nicht. Mit welcher Begründung? Allerdings ist deine Geschwindigkeitsüberschreitung in beiden Fällen so marginal, dass du keine Punkte bekommst und auch das Bussgeld gering ausfällt. Also in Zukunft einfach an dieser Stelle besser aufpassen. Oder frag nach Mengenrabatt.

By Booster (217.17.202.254) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 15:08:

@Ghostrider: Damit hast Du sicherlich Recht, das ist eigentlich auch nicht unbedingt mein Anliegen.

Das Problem dabei ist das ich mir nicht sicher bin ob ich in diesem Monat vieleicht auch mal die
+21 km/h ueberschritten habe. Das waere in meinem Fall sehr unguenstig.

D.h. wenn ich jetzt fuer einen Monat lang jeden Tag einen Bussgeldbescheid bekomme wird das erstens teuer und zweitens macht es mir Angst wegen der +21 km/h.

By Booster (217.17.202.254) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 09:39:

Jetzt hab ich mir das Schreiben nochmals gruendlich durchgelesen und weiss jetzt auch warum ich keinen Blitz gesehen habe.

Es handelt sich um eine Videoaufzeichnung.

Ist das seit neusten auch erlaubt ?

By Ghostrider (217.228.232.181) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 09:39:

@ Booster: ich glaube nicht, dass die jeden Tag an der gleichen Stelle blitzen, und außerdem hättest du bestimmt den roten Blitz bemerken müssen. Einmal den Blitz übersehen, ok, kann passieren, aber niemals "täglich".

Keine Panik. Warte erstmal ab. Wahrscheinlich kommt da gar nichts mehr.

By Booster (217.17.202.254) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 09:47:

@Ghostrider: Da warst Du wohl etwas zu schnell Siehe oberer Thread :-)

Genaugenommen haben die sogar angegeben um was fuer ein Geraet es sich handelt:

"Videoaufzeichnung Leica XV2"

Seit wann machen die denn sowas ? Das habe ich bis jetzt nur von Abstandsmessungen gehoert.

By hans (217.224.21.202) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 10:46:

Du könntest sie bitten, auf ihrer Kamera eine
Warnleuchte zu montieren oder einfach die Messungen einzustellen.

By Booster (217.17.202.254) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 13:11:

@hans: Das hilft mir leider im nachhinein auch nicht mehr.

Denn erst jetzt weiss ich das es soetwas "Videoaufzeichnung" ohne Blitzgerät auch gibt.

Denn hätte man mich an dieser Stelle ganz normal geblitzt dann waere mir das Bewusst geworden und ich wuerde dann erst am Ortsausgangs-Schild Gas geben und nicht schon 200m eher.

Mir geht es nur darum das das reine Abzocke ist dort jeden Tag an der gleichen Stelle zu stehen und Autofahrer unbemerkt abzukassieren.

By Booster (217.17.202.254) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 13:25:

@ALL
Fuer mich stellet sich nur die Frage ob ich nun einfach die zwei Knoellchen zahlen soll.
Oder lieber,
in weisser Voraussich das ich moeglicherweise nochmals an dieser Stelle aufgenommen wurde,
einen Anwahlt einschalte und die Knoellchen noch nicht bezahle, da ich damit moeglicherweise das Vergehen zu gebe ?

By piranha (194.95.179.178) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 14:10:

@Booster:

Jetzt mal streng formal....

Beide Überschreitungen liegen im Verwarnungsbereich. Dafür erhälst Du zwei "Verwarnungsgeldangebote", d.h. Du hast freiwillig Gelegenheit die ausgesprochene Verwarnung durch fristgerechte Zahlung anzunehmen (Frist 1 Woche).

Zahlst Du nicht fristgerecht, droht folgendes:

Eröffnung von insgesamt zwei "förmlichen Bußgeldverfahren" mit zusätzlichen Kosten für Gebühren und Auslagen in Höhe von ca. +36 Euro.

Nur wenn Du wirklich bereit bist, das Verfahren bis zum Amtsgericht zu tragen, solltest Du eine Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes in Betracht ziehen.

Es bringt nichts, jetzt zu mauern, um dann später kleinlaut den Einspruch gegen die beiden Bußgeldbescheide unter Zahlung der zusätzl. Gebühren und Auslagen zurückzuziehen, weil man einsehen muss, dass die Chancen beim Amtsrichter gegen Null tendieren.

Zur Videoaufzeichnung:

Hiermit wird lediglich das Verkehrsvergehen dokumentiert. Zur Dokumentation ist der Videobeweis vor Gericht grundsätzlich als Beweismittel anerkannt. Offen ist die Frage, WIE gemessen wurde: stationär oder mobil? Je nachdem sind unterschiedliche Toleranzwerte vom Meßergebnis abzuziehen.

Sofern Du diese Fragen abklopfen willst, wird Dir dazu Gelegenheit gegeben. Dies allerdings nur im Rahmen des förmlichen Bußgeldverfahrens (mit Anhörung etc.), verbunden mit den genannten Kosten, sofern der jeweilige Bescheid rechtskräftig wird, wovon meist auszugehen ist.

By michael (80.138.186.183) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 14:07:

@piranha:

Hiermit wird lediglich das Verkehrsvergehen dokumentiert. Zur Dokumentation ist der Videobeweis vor Gericht grundsätzlich als Beweismittel anerkannt. Offen ist die Frage, WIE gemessen wurde: stationär oder mobil? Je nachdem sind unterschiedliche Toleranzwerte vom Meßergebnis abzuziehen

Blödsinn...
Lies mal oben: Videoaufzeichnung Leica XV2

Und dann guck mal unter http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/xv2.php

Ergebnis: Übliche Toleranz von 3 km/h bzw. 3% (bei Geschw. über 100 km/h); darüber hinaus ist das Meßverfahren sehr sicher.


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