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Direktes Einkassieren vom Führerschein bei Geschwindigeitskontrolle erlaubt?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Direktes Einkassieren vom Führerschein bei Geschwindigeitskontrolle erlaubt?
By vortex (218.5.135.228) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 08:46:

Hallo,
ist ein direktes Einkassieren (Beamtendeutsch: sicherstellen) des Führerscheins bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt (üblich)? Beispielsweise bei einer Laserkontrolle wird ein + von mehr als 70 km/h festgestellt. Sonst kein weiters Vergehen wie z.B. Alkohol oder Gefährdung oder Fahrzeug nicht nach StVo. Denn immerhin wird bei diesem Vergehen ein 3 monatiges Fahrverbot verhängt. Können also die Polizeibeamte bereits mit der Vollstreckung dieses Verbotes beginnen?
Mich würde da eure Meinung bzw. Erfahrung hier im Forum interesieren.

By Goose (80.135.105.69) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 09:04:

Eine Sicherstellung / Beschlagnahme des FS vor Ort ist nach einem reinen StVO-Verstoß nicht vorgesehen, sondern wird nur angewendet, wenn eine Verkehrsstraftat (§§ 142, 315b, 315c, 316 StGB etc.) vorliegt.

Gruß
Goose

By Multa (172.178.69.63) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 18:00:

War es denn innerorts? Es gibt ein Urteil, das besagt, dass bei 100km/h (50 erlaub) im Ort der Führerschein sofort sichergestellt werden kann.

By Goose (217.225.237.197) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 18:39:

@Multa: Was ist das für ein Urteil? Davon habe ich noch nie etwas gehört.

Gruß
Goose

By farendil (217.85.224.150) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 19:32:

@vortex: Sonst kein weiters Vergehen wie z.B. Alkohol oder Gefährdung
nun, es gibt durchaus die möglichkeit, +70 auch als gefährdung anzusehen...

@goose: reagier doch gar nicht auf unseren tretrollerfahrer...
ja, es gab mal ein urteil, da ging es aber um die von dir angesprochene gefährdung. die wurde bei gut 100 i.g.O. AN DIESER STELLE von den beamten unterstellt.
genau so haben sie mal in einer reportage einem der mit 180 auf der bab baustelle durchs 80er limit flog den fs vor ort weggenommen.
letzteres war aber wohl eher wegen der kamera.

@multa: bestes beispiel, wie man eigentlichr ichtige fakten so zusammenfügt, daß etwas völlig falsches rauskommt...
gratulation!

By Goose (217.225.237.197) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 22:27:

@farendil: die wurde bei gut 100 i.g.O. AN DIESER STELLE von den beamten unterstellt
Hm, auch dieses Urteil würde mich interessieren, denn der § 315c StGB bedarf einer konkreten Gefährdung. Diese kann man nicht einfach für einen Ort unterstellen, es muß tatsächlich in dieser Situation eine Gefährdung für einen anderen (oder eine fremde Sache von bed. Wert) vorgelegen haben.

Der Führerschein wird vor Ort nur als vorbeteitende Maßnahme für den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sichergestellt/ beschlagnahmt, jedoch nicht, wenn lediglich ein Fahrverbot droht.

Gruß
Goose

By farendil (217.85.224.150) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 02:28:

@goose: wie gesagt, ich hab damals auch das urteil nicht genau gelesen. wird schon einegefährdung oder vielleciht acuh zweifel an der fahreignung gewesen sein.

viel merkwürdger fand ich das in der reportage. da ist der bereffende zwar ordentlich geheizt, jedoch war da für mich kein grund für eine beschlagnahme des fs zu sehen...


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