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Darf von einem Privatgrundstück geblitzt werden.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Darf von einem Privatgrundstück geblitzt werden.
By Voodoo (217.225.125.106) on Montag, den 30. September, 2002 - 13:26:

Hallo Leidensgenossen,

Kann mir jemand weiter helfen ?

ich soll mit einer Videoaufzeichnung ( LeicaXV2 ) in einer Ortschaft mit 38 km/h zu viel erwischt worden sein. Wenn das so ist standen die Kollegen auf einem Privatgrundstück. Ist das zulässig ?
Lässt sich vor Gericht daraus ein Verfahrensfehler ableiten?

Desweiteren wurde mir per Einschreiben gleich ein Bußgeldbescheid zugeschickt. AB mit Foto fehlt.
Gegen den Bescheid habe ich Einspruch eingelegt, geht jetzt gerade zum Amtsgericht. Kann man aus dem fehlenden AB einen Verfahrensfehler ableiten ?

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 13:42:

Es ist grundsätzlich zulässig, von Privatgrundstücken zu messen, wenn vorher der Besitzer eine Genehmigung dazu gegeben hat. Daraus läßt sich kein Verfahrensfehler ableiten. Ein Einspruch ist nur dann sinnvoll, wenn man die Chance hat, einen Messfehler nachzuweisen, und die ist in Deinem Fall sehr gering, zumal eine Leica verwendet wurde, die wiederum als äußerst zuverlässig gilt. Wenn Du einen Anwalt einschaltest, könntest Du Dir das Video ansehen. Eine generelle Pflicht, den Bogen zuzusenden, besteht meines Wissens nicht. Da ich aber hier nicht ganz sicher bin, frag daher hier noch mal andere.
Insgesamt schätze ich Deine Erfolgschancen eher gering ein.

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 17:36:

@tmx: Eine generelle Pflicht, den Bogen zuzusenden, besteht meines Wissens nicht.
nein, es besteht aber eine pflicht, dem betroffenen vorher die GELEGENHEIT zur äußerung zu geben.
WIE das geschieht, ist egal.

nur macht ein (eventueller) fehler hierbei das verfahren nciht ungültig.


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