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Anhörungsbogen da, was nun?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen da, was nun?
By corban (202.106.139.88) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 22:36:

Hallo,

bin vor kurzem auf der Landstraße erheblich zu schnell unterwegs gewesen. Nun ist der AB da. Wurde mit einem Laser erwischt (mitten auf den Landstraße), aber nicht angehalten. Die Halteaufforderung ein par Kurven später kam so spät, daß ich schon vorbei war (die hatten einfach zu viel zu tun). Aber das Nummernschlild konnten die noch feststellen. Ich weiß das ich viel zu schnell war, aber ist nun halt mal passiert. Werde auch meine Lehre für die Zukunft daraus ziehen.

Hier der Auszug aus dem AB:

"Sehr geehrter Herr .....,
dieses Schreiben ergeht daß Sie der Halter des PKW XY mit dem amtlichen Kennzeichen XY-X-ZZ sind. Dem Fahrer wird zur Last gelegt am xx.x.2002 um xx:xx in xxxx, B xx in Richtung XXXXX folgende
Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:
Sie überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz 178 Km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung
von 78 Km/h.
Beweismittel:Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, mobile Geschw. Zeuge Herr Sowieso (Der Messbeamte)

Wir bitten Sie uns den Verantwortlichen Fahrzeugführer innerhalb einer Woche zu benennen.
Sollten Sie nicht innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens den verantwortlichen Fahrzeugführer benennen, sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen. Im übrigen kann dem Halter eine Kfz gemäß §31a StVZO. die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit Ihr Fahrzeug geführt hat."

Was ist nun zu machen? Ein Foto gibt es nicht sondern nur die Aussage der Beamten. Und von denen hat mich garantiert keiner erkannt, da ich sehr dunkle Scheiben habe.
Muß ich im AB Angaben zu meiner Person machen, oder kann ich den AB einfach ignorieren? Desweiteren gibt es ja auch keinen Beweis, daß der Beamte sich das Kennzeichen korrekt gemerkt hat. Was also nun machen? Und wie sieht es mit dem Fahrtenbuch aus? Mich würde die Meinung hier im Forum interessieren was nun am besten zu tun ist.

By Landy (217.230.30.34) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 22:41:

@ Corban

Wie lange ist die Tat her? Mehr wie 14 Tage (wichtig wegen Fahrtenbuch).

Angaben zu deiner Person musst du machen, du darfst die Tat aber nicht zugeben. Du musst den AB auch zurückschicken, weil sonst davon ausgegangen wird, dass du der Fahrer bist.

Was du reinschreiben solltest, da bin ich mir nicht sicher, da warte ich lieber auf die Experten, die wissen da besser Bescheid.

Du hast aber gute Karten, da heil rauszukommen.

By corban (202.106.139.88) on Montag, den 30. September, 2002 - 12:58:

@ Landy
<Wie lange ist die Tat her? Mehr wie 14 Tage (wichtig wegen Fahrtenbuch).

Ist erst 10 Tage her.

Ist nun die Frage was ich sonst noch im AB reinschreiben soll, vor allen Dingen der Punkt:
a) Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugfüher?
b) Wird der Verstoß zugegeben?

Hier bei a.) und/oder b.) "nein" ankreuzen oder besser keine Aussage machen in der Hoffnung das daß Verfahren eh eingestellt wird?
Wie also am besten vorgehen? Laut der Informationen hier im Forum schätzte ich meine Chancen sehr gut ein, will aber keinen dummen Fehler machen.

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 21:30:

@landy: weil sonst davon ausgegangen wird, dass du der Fahrer bist.
ja und??
war es ein laser ohne videoaufzeichnung (also alles außer der leica xv2) so ist das völlig irrelevant!

@corban: wenn es kein foto gibt, ist das nciht reagieren auf den ab (und die folegende aussageverweigerung im falle weiterer nachforschungen) das beste!
dann gibt es nicht nur keine strafe, sondern auch kein fahrtenbuch!


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