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Sonntags morgens auf der Soester Boerde ...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Sonntags morgens auf der Soester Boerde ...
By Erbsenzähler (217.81.235.218) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 16:28:

... sollte man auf der hut sein, sonst wird man geblitzt !

da macht man sich gemütlich zum sonntagsausflug auf und schwimmt locker flockig, ohne streß, im verkehr mit und plötzlich ein rotes blitzlichtgewitter von rechts !

momentan wird auf dem abschnitt (Soest) der a44 eine baustelle vorbereitet und dazu der mittelstreifen schon mal "aufgemacht". daher stehen dort am linken fahrbahnrand (damit man nicht auf die gegenspur kommt) Warnbraken im abstand von einigen hundert metern. das wars an vorbereitung und hindernissen die da auf einsatz warten. da von diesen braken natürlich ne grosse gefahr ausgeht, wurde da kurzer hand 80 eingeführt. daran hat sich natürlich niemand gehalten und alle sind so 120 - 140 gefahren. ich leider auch. als es blitze überholte ich gerade nen anderen wagen der nur einen hauch langsamer war als ich (meine v= 130 -140), indem moment nam ich den blitz weiter vorne war und drückte auf die bremse. es hat mehrmals geblitzt und ich gehe davon aus daß erst die vor mir geblitzt wurden, dann ich und direkt danach der neben mir.
der blitzautomat muss heiß geworden sein bei den ganzen überschreitungen, wie gesagt; da ist niemand langsamer als 100 gefahren.

um die konsequenzen abzuwehren die da auf mich zukommen (den führerschein brauche ich beruflich, sonst wäre ich arbeitslos) habe ich einige fragen. leider kann ich nicht genau sagen wieviel ich zu schnell war, schätze so zwischen 40-60 km/h.

a) da ich bemerkte das die vor mir geblitzt wurden , veringerte ich die geschwindigkeit durchs bremsen um ca. 15-20 km/h. ist es möglich das durch diese differenz die messung ungültig wird ?

b) ich bin nicht halter, wohne aber unter der halteradresse. sollte ich mich direkt am montag ummelden (könnte bei nem freund "einziehen" ? und geht das so einfach bzw. was muss man dabei beachten ? wenn die dann beim einwohneramt fotos der personen anfordern die im halter-haushalt wohnen, wäre meins ja dann nicht mehr dabei ;-)

c) ich würde jetztes jahr im juli mit +35 auf der bahn erwischt und habe dieses jahr die punkte dafür gekriegt (nach verhandlung). sind die schon wieder gelöscht bzw. ist das nachteillig für mich ?

d) befinde mich wegen c) noch in der probezeit, seither ist nichts mehr passiert. ich gehe also davon aus das ich mir keinen weitern fehler mehr erlauben kann sonst muss ich zur mpu. Richtig ?

ich bedanke mich schon mal bei euch im vorraus !

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 20:50:

a: kommt auf die stärke der bemsung an. wie stark man bremsen muß sit von meßgerät zu meßgerät verschieden.

b: ummelden ist egal - der halter am tattag kann einfach ermitteltz werden.

c: 1:die punkte bleiben 2 jahre ab rechtskraft (also ab diesem jahr) bestehen. es sei denn, es kommen neue punkt ehinzu, da wird es länger
2: zwei mal mehr als +25 in einem jahr (gerechnet ab rechtskraft des ersten verstoßes) heißt ein monat fahrverbot.

d: wenn du schon zur nachschulung warst, sit das richtig. dann aber nicht nur mpu, sondern erst mal komplette einziehung des fs.

By Erbsenzähler (80.135.87.53) on Montag, den 30. September, 2002 - 22:16:

b: nicht der halter wechselt, sondern ich zieh beim halter aus. somit führt doch ein fotoabgleich der im halter-haushalt lebenden personen ins leere

c: rechtskräftig wurden die erst dieses jahr, wegen der verhandlung.

d:ja war ich, also wenn die mich kriegen habe ich den lappen so oder so weg. shit !

mir ist da aber noch eine andere idee gekommen;

ein kumpel von mir jat vor 2,5 jahren seinen führerschein gemacht, ist aber seit dem nie wieder auto gefahren und wird dies wohl auch anscheinend in naher zukunft nicht tun. der könnte doch das ganze übernehmen (halter gibt ihn an und er gesteht). das wäre wohl am einfachsten . die werden sich doch auch denken "so was heftiges wird wohl niemand freiwillig auf sich nehmen "

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 23:42:

@erbsenzähler:
b: da die meldebehörden mit dem abgleichen ihres datenstandes immer recht langsam sind, dürfte das so viel nciht bringen.
andererseits kann ein versuch nciht schaden (solange man sich über die recht geringen chancen im kalren ist)

zu der idee mit dem kumpel: zwei sachen möchte ich anmerken:
1: es ist nicht ausgeschlossen, daß die trotzdem das passbild vergleichen...
2: die wissentliche angabe eines definitiv unschuldigen ist strafbar (wenn man dir den vorsatz nachweisen kann)


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