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Mit Motorrad mit gut 70 zuviel gelasert und vorbei

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit Motorrad mit gut 70 zuviel gelasert und vorbei
By crulaz (172.185.72.34) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 13:52:

Hallo,

ich habe schon mehrere Stunden das Forum durchforstet und trotzdem noch ein paar Fragen.

Als ich gelasert wurde sprang ein Polizist auf die Straße und wollte mich rauswinken. Naja, was soll ich sagen, ich war viel zu schnell. Bis ich dass realisiert hatte und zum bremsen bereit, war ich auch schon vorbei. Ich habe hin und her überlegt. Anhalten, zurückfahren, ich wusste selbst nicht was ich tun sollte. Letztendlich war ich während meiner Überlegungen schon so weit weg, daß es mir auch irgendwie lächerlich vorkam jetzt wieder zurückzufahren.
Ich sah noch im Rückspiegel, wie mir einer der Polizisten hinterherschaute. Also muß ich davon ausgehen, daß mein Kennzeichen vermerkt wurde.

Gut, mittlerweile bin ich soweit informiert, daß ich weiß relativ gute Karten zu haben.

Ich muß also damit rechnen einen AB zu erhalten.
Nach Gesprächen mit Bekannten und aus Threads aus dem Forum ergeben sich für mich mehrere Möglichkeiten mich zu äußern:

1: "Als Beschuldigter verweigere ich die Aussage"

2: "Ich verweigere die Aussage, da ich Verwandte ersten Grades nicht belasten möchte" (nicht mein Favorit, da ich ja somit den mögl. Täterkreis einschränke; soll aber schon funktioniert haben)

3: "Ich habe einen großen Bekanntenkreis, von denen viele als mögliche(r) Fahrer(in) in Betracht kommen. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern wer zu diesem Zeitpunkt Zugriff auf mein Fahrzeug hatte." (in einem Beitrag las ich von etwaigen 2 Wochen, nach denen man sich nicht mehr erinnern können muß, wer gefahren sein soll)


Mich interessiert Eure Meinung. Habt ihr andere Vorschläge?

Das Resumé was ich bis jetzt ziehen konnte ist:
Solange man mich (mangels Foto) nicht identifizieren kann, sieht es wohl nochmal ganz gut für mich aus.

Daß es leichtsinnig war dermaßen schnell zu fahren ist mir inzwischen bewusst. Da muß ich an mir arbeiten, keine Frage.


Was würdet ihr im AB antworten?

By Ghostrider (217.80.250.153) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 14:36:

@ crulaz:

1. mir gefällt dein Posting sehr gut.

2. ich denke, dir kann nichts passieren. Die grünen Männchen haben zwar dein Kennzeichen, aber noch lange keinen Fahrer dazu. Und nur der Fahrer kann bestraft werden. Halterhaftung gibt es ja (noch) nicht in Deutschland.

3. ich an deiner Stelle würde rigoros jegliche Aussage verweigern. Weniger ist mehr. Die grüMä müssen dir nachweisen, dass du gefahren bist, nicht umgekehrt! Je weniger du sagst, umso geringer ist das Risiko für dich, doch noch einen Fehler zu machen. Jede zusätzliche Info, die du den grüMä gibst, ist eine Info zuviel.

4. ich würde zudem die Tür nicht mehr aufmachen (wenn ein grünes Männchen draußen steht), und auf gar keinen Fall irgendwelchen "Vorladungen", auf die Wache zu kommen, Folge leisten. Dazu bist du nicht verpflichtet. Zu deiner eigenen Bestrafung brauchst du keinen Beitrag zu leisten... "vorladen" kann dich allein der Staatsanwalt, niemals die Polizei

5. cool down und sitz die Verjährung aus

6. es wird klappen - don't worry

By Multa (172.184.158.245) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 14:52:

Hoffentlich haben sie dein Kennzeichen und veranlassen eine Fahrtenbuchauflage! Mich würde interessieren, wie schnell du ca. warst, dass Du nicht mehr anhalten konntest!? Um jetzt wieder den Moralapostel zu spielen: Du hast hier nicht nur Dich, sondern auch den Beamten gefährdet!

By crulaz (172.185.72.34) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 15:30:

@ Ghostrider:

zu 1. sehr charmant, danke. Deins gefällt mir aber auch sehr gut.

Bist ein Netter.


@Multa:

Ich frage mich wer von uns beiden sich eigentlich beruhigen muß. Ich glaube ich bin es nicht. Hast Du eigentlich schon Schaum vor dem Mund? ;-)
o.k. Das war ein wenig bissig, aber ganz verkneifen kann ich es mir nicht.

By Multa (172.185.243.31) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 16:13:

Ich muss mich nicht beruhigen, aber wahrscheinlich musst Du eine ruhigere Fahrweise wählen, damit Du den Weisungen von Polizeibeamten Folge leisten kannst! Wie schnell warst Du denn nun, wenn Du 70km/h zu schnell warst!? War es innerorts oder außerorts?! Wie lange ist es schon her?
Mich stört bei Motorradfahrern der Freifahrtsschein, den sie haben, da ihr Gesicht durch den Helm verdeckt ist und vorne keine Nummernschild haben. Ich kann für dich nur hoffen, dass Du ruhiger färst und für mich, dass Du eine Fahrtenbuchauflage bekommst, denn sowas lässt die Polizei nciht einfach auf sich sitzen!

By Emma (62.225.199.159) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 16:36:

@ Multa

Na, Moralapostel,
ich hoffe Du kannst ihm irgendwann vergeben. Bedenke doch, so nett und einsichtig wie er geschrieben hat, wird er es bestimmt nicht wieder tun.
Rette Deine Seele.

By driver55 (213.7.117.101) on Montag, den 30. September, 2002 - 00:49:

@farendil
kann man die 62.225.199.159 nicht automatisch sperren. "ES" postet in JEDEM Thread nur MÜLL.

By chris (144.41.241.55) on Montag, den 30. September, 2002 - 11:45:

@driver55
es liegt an jedem von uns, diesen müll zu ignorieren. wenn es sich der persönlichen ansicht nach wirklich um müll handelt, sollte dies doch ganz leicht sein, oder?

Es ist gesetzlich übrigens nicht erlaubt, in einem öffentlichen forum beiträge zu löschen oder nutzern den zuugang zu untersagen.
dies geht nur dann, wenn es sich um eine forum handelt, bei dem eine anmeldung pflicht ist.
nur zur info.

By 1A Trottelindikator (80.128.110.179) on Montag, den 30. September, 2002 - 16:21:

PING!

By crulaz (172.185.188.34) on Montag, den 30. September, 2002 - 19:11:

Es wirft sich, auch ungeachtet dessen, daß Multa es sich so oft wünscht, die Frage nach einer möglichen rechtmäßigen Fahrtenbuchauflage auf.

Hier mal kurz reinkopiert: ( http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/fahrbuch/mitwirkg.htm )

Eine Fahrtenbuchauflage ist nur zulässig, wenn man Ihnen als Halter vorwerfen kann, an der Aufklärung nicht oder nicht genügend mitgewirkt zu haben.
...
"Das setzt zunächst einmal voraus..Polizei Sie spätestens zwei Wochen nach dem Verkehrsverstoß (informiert) "
..
Bekommen Sie also erstmals nach mehr als zwei Wochen Kontakt zur Polizeibehörde wegen eines Verkehrsverstosses, brauchen Sie nicht mehr davon auszugehen, daß gegen Sie noch eine Fahrtenbuch-Auflage verhängt wird ..

...
Fehlende Mitwirkungsbereitschaft kann Ihnen immer dann unterstellt werden, wenn Sie sich als Fahrzeughalter über die Person des Fahrzeugführers nicht äußern bzw. überhaupt nicht reagieren. Das gilt auch dann, wenn Sie sich auf ein Aussage-Verweigerungsrecht berufen, weil Sie beispielsweise wissen, daß ein Verwandter von Ihnen gefahren ist. Wenn Sie diesen Einwand vorbringen, darf Ihnen aber nicht schon deshalb ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Die Behörde muß dann zusätzlich zumindest versuchen, infrage kommende Familienangehörige zu befragen und diese Bemühungen müssen erfolglos bleiben, um anschließend die Auflage gegen Sie als Halter zu rechtfertigen (VGH München, DAR 1986, S. 82; anderer Ansicht VGH Mannheim ZfS 98, S. 78).


Da ich eigentlich nur zwischen "keine Aussage" und "großer Bekanntenkreis mit Zugriff auf KFZ" wählen muß: daß mir bei keiner Aussage fehlende Mitwirkungsbereitschaft unterstellt werden kann sehe ich ein. Stellt sich bloß die Frage ob "der große Bekanntenkreis" den ich anführen könnte (namentlich nennen kann/möchte ich natürlich niemanden) nicht auch als Standardfloskel gewertet werden kann, sprich als fehlende Mitwirkungsbereitschaft.

Was meint ihr?

By Multa (62.104.209.64) on Montag, den 30. September, 2002 - 19:47:

Die Fahrtenbuchauflage gilt nach 14Tagen dann nicht mehr dem letzten Verkehrsverstoß, sondern hält fest, wer wann das Fahrzeug geführt hat(in der Zukunft). Da dein Verkehrsverstoß "sehr gravierend" ist, kommt bei Dir eine Fahrtenbuchauflage in Betracht! Das sind Fakten!

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 20:04:

@chris:
1. kann der betreiber JEDEM nutzer ein virtuelles hausvernbot aussprechen - dem betroffenen streht hier der klageweg offen. bis zu einer entscheidung muß er sich an das hausverbot halten.

2.ist eine zensur jederzeit RECHTLICH MÖGLICH. jeder betreiber kann eigene regeln aufstellen und bei zuwiderhandlungen administrative maßnahmen (z.b. löschen, editieren von posts, technische sperren, hausverbot etc.)
ergreifen.

3. bestimmte personengruppen können von vornherein ausgeschlossen werden

dies geht nur dann, wenn es sich um eine forum handelt, bei dem eine anmeldung pflicht ist.
völlig irrelevasnt, ob ameldung nötig ist.

p.s.: bitte keine diskussionen dazu - schon gar nicht in diesem thread
-----------------

@trottel...
deine beiträge zählen zu diesen, die ich ab sofort überall löschen werde.

(wers nicht gelesen hat - der trottel postet überall das gleiche wie hier)

@multa: durch ausrufezeichen wirds auch ncith richtiger....
und wenns so einfach mit dem fb wäre, könnten wir uns viel arbeit spaaren!

@crulaz: das ist schon richtig, nur nicht die ganze "wahrheit". such mal den thread "rund ums fahrtenbuch" (oder so ähnlich...)

By Ghostrider (217.80.251.217) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 08:05:

@ crulaz: ich denke, wesentlich ist zunächst mal, dass sie dich nicht erwischen. + 70 heisst, du gehst ne Weile zu Fuss, und das scheint mir uncool. Hinzu kommen die Punkte und das Bussgeld. Also jetzt nicht vom Fahrtenbuch zu Fehlern verleiten lassen!

Solltest du wirklich ein Fahrtenbuch bekommen - das ist fahrzeuggebunden. Theoretisch könntest du dein Bike (auf dem Papier) verkaufen, dann bist du das Fahrtenbuch los. Und im nächsten Frühjahr kaufst du es wieder zurück *g*


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