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Aquaplaning-Unfall und dafür 3 Punkte?!?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Aquaplaning-Unfall und dafür 3 Punkte?!?
By Thomas (212.227.110.246) on Freitag, den 27. September, 2002 - 12:46:

Hi all,

ich bin bei Regen auf der Autobahn ins Schleudern geraten und in die Leitplanke gekracht. Kein anderes Fahrzeug beteiligt, nur Sachschaden an meinem Auto. Bin etwa 130 gefahren, es war keine Geschwindigkeitsbeschränkung oder dergleichen vorhanden. Der Polizist sagte mir an der Unfallstelle, dass das ein Bussgeld gibt. Trotzdem habe ich vor Ort nichts zugegeben, man weiss ja nie. Nun bekomme ich den Bussgeldbescheid und - oh Wunder - drei Punkte wegen nicht angemessener Geschwindigkeit. Finde ich ziemlich heftig.
Ist das normal bei solchen Unfällen und kann man dagegen vorgehen?

Besten Dank im Voraus
Thomas

By farendil (217.235.50.197) on Freitag, den 27. September, 2002 - 13:52:

@thomas: , nur Sachschaden an meinem Auto.ach, und die leitplanke war unbeschädigt, oder wie??

Ist das normal bei solchen Unfällen und kann man dagegen vorgehen?
wer völlig oohne fremdeinwirkung seine karre abschießt, hat wohl etwas falsch gemacht...

und normal ist es schon, solange man die die überhöhte geschwindigkeit nachweisen kann...

By michael (80.138.139.155) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 12:53:

@farendil:

und normal ist es schon, solange man die die überhöhte geschwindigkeit nachweisen kann...

Stichwort: Anscheinsbeweis.

By farendil (217.235.52.209) on Sonntag, den 29. September, 2002 - 13:42:

@michael: in diesem fall - habe ich zumindest den eindruck - kann das schon hinkommen.

insoweit gebe ich dir völlig recht.

ich meinte eher generell den fall bei einer solchen konstellation.
sprich: zunächst mal aussage verweigern und bei bedarf die einrede der unachtsamkeit anbringen.

DANN ist nämlich nix mehr mit anscheinsbeweis.

das war es, was ich mit meinen worten meinte...

By Thomas (193.159.6.221) on Montag, den 30. September, 2002 - 00:01:

Eure Diskussion hilft mir nicht wirklich weiter.

- Was will mir der Kommentar "Anscheinsbeweis" sagen? Dass ich anscheinend zu schnell gefahren bin, weil die Kiste ohne Fremdeinwirkung ins Trudeln gekommen ist?

- Was meint "Einrede der Unachtsamkeit" ??

By farendil (141.76.8.9) on Montag, den 30. September, 2002 - 11:54:

@thomas: das soll heißen, daß du mit der richtigen argumentation mit einem verwarngeld (35€) davonkommst.
dieses wird allerdings zumindest deutlich erschwert, wenn du bereits angaben zu sache gemacht hast!

sehen die dann noch etwa so aus:
bin 130 gefahren, das ist ja erlaubt und richtgeschwindigkeit, also hab ich gar nix falsch gemacht....
dann sind deine chancen ncoh mal deutlich schlechter.

By blauer bmw (192.35.17.20) on Montag, den 30. September, 2002 - 13:03:

So ganz schlau bin ich aus den Beiträgen auch nicht geworden, gleichwohl interessiert mich das Thema.

Wenn ich mit meinem Auto eine Leitplanke verbiege bin ich schadenersatzpflichtig, dafür gibt es ja auch zwangsweise eine Haftpflichtversicherung.

Der Grad meiner "Schuld", ob ich etwas falsch gemacht habe und wie schwerwiegend das ggf. gewesen ist, ist doch eine zweite Geschichte.

Die Geschwindigkeit hätte u.U. auch bei 80 nicht angepasst sein können, war vorhersehbar, daß die gefahrene Geschwindigkeit nicht angepasst war usw.

M.E. nach ist für eine Strafe nicht die unangepasste Geschwindigkeit entscheidend, die kann ich ja immer annehmen, wenn etwas passiert ist, sondern die Umstände, wie es dazu gekommen ist.

Welche Fakten berücksichtigt die Rechtssprechung dabei? Drei Punkte können doch (hoffentlich) nicht die Untergrenze bei geringer Schuld sein?

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 17:33:

@bbmw: Der Grad meiner "Schuld", ob ich etwas falsch gemacht habe und wie schwerwiegend das ggf. gewesen ist, ist doch eine zweite Geschichte.
ganz genau!!!!

M.E. nach ist für eine Strafe nicht die unangepasste Geschwindigkeit entscheidend, die kann ich ja immer annehmen, wenn etwas passiert ist, sondern die Umstände, wie es dazu gekommen ist.
falsch!
es ist entscheidend, wie der unfall verursacht wurde.
zum einen ist da der grad der fahrlässigkeit maßgeblich, zum anderen gibt es aber spezielle punkte im BG-katalog.
und da stehen nun mal z.b. drin:
-unfall aus unaufmerksamkeit verursacht :35€
-unfall wegen nicht angep. geschw. verursacht: bußgeld mit 3 punkten...

By blauer bmw (213.68.164.15) on Montag, den 30. September, 2002 - 20:42:

@farendil

War eine Geschwindigkeit immer "nicht angepaßt", wenn etwas passiert ist (i.S. Leitplanke) oder kann auch etwas bei angepasster Geschwindigkeit passieren?

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 21:30:

@bbmw: wenn etwas passiert, hast du immer einen FEHLER gemacht. dieser muß jedoch ncith imemr die geschwindigkeit sein.

z.b.: fährst du besoffen gegen einen baum (mit normaler geschwindigkeit), so ist dein fehler halt der alkohol und nicht die geschwindigkeit.
gleiches gilt,wenn du deine aufmerksamkeit eher heruntergefallenen gegenständne im fußraum als dem verkehrsgeschehen widmest.

was ich jetzt meinte, ist: unaufmerksamkeit (aber bitte ohne gravierende pflichtverletzungen wie z.b. dem suchen von gegenständen im fußraum!) kann ebenfallseine unfallursache sein.
soll heißen: wenn du aufmerksam gewesen wärst, so hättrest du die situation mit dieser geschwindigkeit problemlos beherrschen können.

By blauer bmw (213.68.164.15) on Montag, den 30. September, 2002 - 23:15:

@farendil

Und wie sieht es mit Ereignissen aus, die schwer vorhersehbar sind, z.B. ein Ölfleck oder eine Handvoll Splitt in der Kurve oder auch eine Vertiefung mit stehendem Wasser auf der Fahrbahnoberfläche bei ansonsten nur leicht feuchter Straße?

Muß die Geschwindigkeit dem schlimmsten denkbaren Fall angepasst sein oder den zu erwartenden Durchschnittsverhältnissen?

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 23:34:

@bbmw: das sind sachen, da wird es kompliziert. generell mußt du bis zu einem gewissen grad mit "unregelmäßigkeiten" rechnen - sprich wenn du ans limit gehst, bist du selber schuld.

andererseits kannst du einen gewssen standard voraussetzen.

hier wirds aber schwierig und einzelfallabhängig. hinzu kommt noch, daß der zivilrechtliche anspruch (schadenersatz -> höherstufung der vers.-beiträge) von der verkehrsrechtlichen schuld getrennt ist.

schlimmsten denkbaren Fall
daran kann man nciht sanpassen. da ist soagr parken noch zu gefährlich.


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