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Ist das abzocke oder normal?!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Ist das abzocke oder normal?!
By Samson (217.80.208.46) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 22:45:

Ich bin nachts innerorts "etwas" schneller unterwegs gewesen. Abzüglich den 3 Kmh waren es
25 km überschreitung. Der Busgeldrechner, der über diese Webseite aufgerufen werden kann rechnet mir folgendes vor:
50 € Plus ein "Bonus-Punkt" in Flenzburg

In meinem Schreiben sind es jetzt
55 € Geldbusse,
5,62€ für "Auslagen Bussgeldstelle
12,50€ "WillkührG e b ü h r", wer weiss wozu???

Eine Anmerkung auf dem Papier seht noch anbei,
Laut § 4 Abs. 2, § 75 FeV, § 24 StVG; 168 BKat.....
...war der vorgeschriebene Führerschein nicht anbei.

Hat der letzte Satz mir nun 5€ gekostet, den Schein nicht dabei gehabt zu haben. Das wird nicht mitmehrbusse aufgelistet, aber es sind halt 5€ mehr Bussgeld im Schreiben als der Rechner in Netz angibt.
2. Fage, sind die sog. Auslagen und Gebühren wie oben aufgelistet normal?

By soistes (62.227.196.50) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 23:23:

alles was in die leeren kassen der gemeinden und städte kommt ist legal. gebühren und gesetze das die heide wackelt. hängt mit unserer verwaltung zusammen. müssen alle beschäftigt werden. sind ja sonst arbeitslos. bekommen übrigens alle fette ruhegehälter als dankeschön.

By dagegen (134.147.40.93) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 11:25:

Hattest du schon Voreintragungen, dass die Geldbuße von 50 auf 55 Euro erhöht wurde?
5,62 Euro kostet die Postzustellung und 12,50 Euro sind die Gebühren für einen Bußgeldbescheid (ist leider immer so)

By Samson (217.80.208.41) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 23:36:

@ dagegen,

das ist meine erste erfahrung damit. also hatte ich keine vorstrafen oder voreintragungen.
Was ist nun, wollt ihr mir jetzt sagen, das ich wirklich satte 5 € mehr bezahlen soll, als einer der den Führerschein zufällig dabei hatte.
Ich nehem den deswegen ungerne mit, weil ich ihn schneller verlieren könnte als mir lieb ist, und das wird teuer eine neue karte zu bestellen.
das habe ich einmal gemacht, hat mir glatte 50 DM plus gebühren gekostet.
und ist das jetzt normal, oder zusatzstrafe das ich statt 50 nun 55 € zahlen soll????????

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 23:42:

@samson:
meistens tut es auch eine gute kopie, oft zeigen sich die beamten dann sehr kulant.

By farendil (217.85.225.130) on Montag, den 30. September, 2002 - 21:37:

@samson: wenn keine begründung dasteht, frage doch bei der behörd nach bzw legen einspruch ein.

es darf zwar vom regelsatz abgewichen werden, dann müssen jedoch gründe vorliegen, welche dem betroffenen auch genannt werden.

By Samson (217.80.208.25) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 23:12:

Ok Farendil,
ich will mal eine Begründung von denen Verlangen.
Irgendwozu müssen sie ja gut sein, diese B.....

Hm, und wenn ich Einspruch gegen den gesammten Bescheid Einlege, werde ich bestimmt nicht allzuweit damit kommen. 1x gemessen mit Messfahrzeug und den 2 Beamten.
Aber wo kommen die 5 € her, ich werde sie mal fragen.....

By piranha (194.95.179.178) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 08:15:

Das ist wieder die alte Diskussion: Tateinheit oder Tatmehrheit.

Beide Verstöße (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit = Begehung, Nichtmitführen Führerschein = Unterlassung) stehen in keinem Zusammenhang zueinander, es liegt "Tatmehrheit" vor. D.h. beide Verstöße können getrennt voneinander sanktioniert werden.

Beim Zusammentreffen mehrerer Handlungen (Begehungen/Unterlassungen) besteht Tateinheit nur dann, wenn die vom Täter geforderten Handlungen dem gleichen Zweck dienen (z.B. Überholen + Überschreitung der zul. Geschwindigkeit).

So, nun wurde also der Regelsatz von 50 Euro "angemessen" erhöht. Rechtsgrundlage § 3 V BKatV 2002.

Der Regelsatz für den Einzeltatbestand "Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt" (Owi gem. § 75 Nr. 4 FeV, sanktioniert gem. BKat lfd. Nr. 168) beträgt i.ü. sogar 10 Euro...

By farendil (217.225.251.47) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 13:09:

@piranha: wenn der regelsatz erhöht wird, so ist dem betroffenen der grund mitzuteilen!

genau das ist nicht geschehen.

By piranha (194.95.179.178) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 14:22:

Doch ... ???

Samson: Eine Anmerkung auf dem Papier seht noch anbei,
Laut § 4 Abs. 2, § 75 FeV, § 24 StVG; 168 BKat.....
...war der vorgeschriebene Führerschein nicht anbei.


- § 4 II FeV enthält die Bestimmung.

- § 75 FeV klassifiziert den Verstoß als Ordnungswidrig.

- § 24 StVG erlaubt die Owi mit Geldbuße zu ahnden.

- BKat Nr. 168 liefert den Tatbestand.

Was tatsächlich fehlt ist der Hinweis auf § 3 V BKatV bzgl. einer angemessenen Erhöhung...

Da aber beide Verstöße völlig getrennt voneinander verfolgt werden könnten (Regelsatz Einzeltatbestand 10 Euro), erscheint mir ein Einspruch wenig sinnvoll. Es besteht konkret die Gefahr, dass dann getrennt "abgerechnet" wird. Dagegen könnte m.E. nicht vorgegangen werden.


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