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SCHWEIZ 24km/h zu schnell

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: SCHWEIZ 24km/h zu schnell
By Sauerland (80.135.69.67) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 15:18:

Eine mir bekannte Person ist in der Schweiz 24 km/h mit einem Firmenwagen zu schnell gefahren. Jetzt kam von der hier in Deutschland örtlichen Polizei die Anfrage wer denn der Fahrer war. Als ich schon andeutete, daß ich nicht unbedingt weiß wer der Fahrer ist wurde angedroht, daß das Fahrzeug in der Schweiz dann in der Fahndung kommen wird ! Wenn zu späterer Zeit jemand anders mit dem Fahrzeug in der Schweiz in eine Kontrolle kommt, kann es zu Nachteilen (Zahlemann & Söhne) kommen ??

Was soll die Person unternehmen ? Es könnten erstmal Personalien eines Dritten mit schwedischen Wohnsitz oder deutschen Wohnsitz angegeben werden. Oder soll ich einen auf Ahnungslos machen ??

By Zoppo Trump (80.218.45.32) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 06:58:

Hallo!
Bitte doch einfach die Dir bekannte Person, sich in diesem Thread einzufinden und dort alles notwendige in Erfahrung zu bringen.
Hier lang!

Gruss, Zoppo

By Radi (217.225.207.187) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 16:19:

Auto abmelden und mit neuen Nummernschildern anmelden. Dann kann in CH nichts mehr passieren ...

By alex (213.6.52.219) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 20:13:

Hi,

geh einfach auf Deine Zulassungsstelle und sag: "Ich möchte einen Kennzeichenwechsel machen". Das kostet ungefähr den Preis einer Neuzulassung von außerhalb (ca. 50 EUR).

Tip:
Vielleicht möchtest Du jetzt die Initialen ("Wunschkennzeichen") der Freundin haben, oder vielleicht möchtest Du nicht mehr mit den Initialen der verflossenen fahren, da Du Dich dauernd daran erinnern mußt ...

Bei Ab- und Anmeldung hintereinander im selben Zulassungsbezirk bekommst Du Deine gewohnten alten Nummern automatisch. Andere Nummern geht nicht (außer Kennzeichenwechsel).

Ansonsten:
In einem anderen Zulassungsbezirk anmelden (z.B. mit dortigem [zweit-]wohnsitz) und dann (einen Tag später) wieder bei der alten Gemeinde anmelden. In diesem Fall bleibt Dein altes Kennzeichen 4 Monate für Neuzulassungen gesperrt, so daß Du automatisch ein neues Kennzeichen bekommst.

Tip:
Es soll welche geben, die einen Zweitwohnsitz (in größeren Städten/Gemeinden) nur auf dem Papier haben ...


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