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Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Bitte helfen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Bitte helfen
By Kölner (195.14.203.122) on Montag, den 23. September, 2002 - 22:00:

Hallo,
ich wohne in Köln und wurde auf der Autobahn A 99, Grassbrunn, BAB-Ring München-Ost als ich aus dem Urlaub zurück kam geblitzt. Zulässig waren 80 km/h, ich fuhr 125 km/h. Mit Abzug der Messtoleranz also um 21 km/h überschritten. Beweismittel : Lichtschrankenmessung, Foto/Video und Frontfoto.
Zeugen : PHM H.... und APS H.........

Ab + 21km/h :

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

40 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 18,- EUR Bearbeitungsgebühr)
1 Punkt(e) in Flensburg

Also wären es +20 gewesen, dann nur 30 €.

Meine Fragen:

1. Warum haben die mir kein Foto geschickt?
2. Soll ich die Tat abschreiten?
3. Was passiert wenn ich den Verkehrsverstoß nicht zugebe?
4. Was kann ich tuen?

Bin für jede Antwort dankbar.

By farendil (217.235.41.207) on Montag, den 23. September, 2002 - 22:21:

such zuerst mal im archiv (und im forum) nach der a99. es wird eine der lkw kontrollen sein, die dort des öfteren stattfindet.

By MUC-CLN_4h (194.15.135.28) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 09:35:

Als auch betroffener Münchener sage ich dir aus eigener Erfahrung du hast nur 2 Möglichkeiten:
1. einfach zahlen kommt billiger als die SB in der Rechtsschutz.
2. nimm dir einen RA aus München der auf die A99 spezialisiert ist, der vertritt mich auch. Weil ab und zu nehmen die Beckstein Jünger es nicht so genau mit den "deutschen" Regeln. Dann must du das Ding aber mind eine Runde wenn nicht sogar 2 Runden durchstehen. In der Regel wird die 1 Instanz dich verdonnern und mir ist es sogar mal passiert, das der Richter einen TÜV Gutachter auf deine Kosten kommen lässt, der noch genauer hinschaut wie die Zeugen : PHM H.... und APS H.........

Das einzge was du umsonst haben kannst, du bittest vor einer Aussage um Beweismitteleinsicht bei deiner K- Poldienststelle. Dann kannst du selber sehen ob du überhaupt zu identifizieren bist, was der K-P dann auch sofort mit dir macht.
und ab und zu bleibt der Vorgang dann dabei zu deinen Gunsten verspätet oder ganz stecken. (Stichwort Fristen).

By chiko (195.243.22.35) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 08:29:

80 km/h zulässig und 125 km/h gefahren geben bei mir eine Überschreitung von 45 km/h bzw. nach Abzug Toleranz 41 km/h, und das wäre erheblich teurer und hätte auch ein Fahrverbot zur Folge.


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