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Verjährung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung
By ferdinant (217.224.157.244) on Montag, den 23. September, 2002 - 19:22:

Hallo Forum,
ich bin mit einem Firmenwagen geblitz worden.
AB ging an Firma und die haben meine Identität
preisgegeben. Bis jetzt ging ich davon aus, daß
man mir einen AB zuschickt,aber gerade standen die grünen Männchen bei mir vor der Türe.
Meine Freundin sagte dennen ich wäre verzogen und sie wüßte nicht wohin. In 7 Tagen läuft die Verjährung aus. Wird die Verjährung auf Grund der Tatsache unterbrochen das die meinen Identität kennen und bei mir vor der Türe standen?

By Landy (217.81.148.201) on Montag, den 23. September, 2002 - 20:00:

@ferdinant

Normalerweise ist es in 7 Tagen vorbei. Aber ziemlich sicher wird man dir vorsorglich mal einen AB an deine "alte" Anschrift schicken. Das wäre dann sehr schlecht für dich. Du kannst jetzt nur noch hoffen, in 7 Tage weißt du mehr.

- Viel Glück -

By ferdinant (80.133.156.152) on Montag, den 23. September, 2002 - 21:28:

Was wäre wenn ich tatsächlich einen anderen Wohnsitz annehmen würde? Meine Freundin würde dann angeben das sie den AB aus versehen geöffnet hat und mit der Angabe der neuen Adresse zurück schicken

By Chris (144.41.241.55) on Montag, den 23. September, 2002 - 21:37:

@ferdinat

das ändert nichts an der tatsache, daß der AB an dich gerichtet ist. die angabe, du seiest verzogen, ist so ohne weiteres auch kein freibrief, denn es gibt das meldegesetz. danach mußt du dich auch ABMELDEN und spätestens dann ist klar, wohin der AB korrekt geschickt werden muß.
Wenn Sie den Ab nun an deine adresse schicken, hast du 3 monate am hals. und wirst dsie in der regel auch nicht mehr los.

By ferdinant (217.224.153.127) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 07:36:

Die neue Verjährungsfrist beginnt dann also mit der Zustellung des AB an meine neue Adresse.
Was ist wenn die alte Verjährundsfrist dann schon abgelaufen ist?

By farendil (217.235.46.254) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 13:17:

@ferdinant: sie beginnt mit der aussetllung des a-bogens.

wenn das deine meldeadresse ist, gibts an der verjährungsunterbrechung nix zu rütteln!

By piranha (217.1.160.27) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 21:12:

@farendil: :-)

Eine Anordnung zur Vernehmung eines namentlich bekannten Betroffenen unterbricht bereits die Verjährungsverfolgungsfrist (§ 33 Satz 1 Nr. 1 OwiG).

Die Polizisten sind ja sicherlich nicht zum Spass vorbeigekommen...

Ohne die Hintergründe näher zu kennen würde ich tendenziell annehmen, dass der Ablauf der Verjährung durch den Versuch einer Vernehmung (vgl. OwiG) möglicherweise bereits unterbrochen wurde.

Deine Meinung ??

By farendil (217.235.46.254) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 21:27:

@piranha: ja klar ist die ausstellung des a-bogens nur EINE möglichkeit der verjährungsunterbrechung.
die anordnung zur vernhemung ist eine andere.

wurde sie erlassen, so ist die verjährung unterbrochen.
wurde lediglich um amtshilfe bei der identifizierung gebeten, so ist die verjährung nicht unterbrochen.

klarheit kann letztlich nur die akteneinsicht bringen.

By Chris (144.41.20.21) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 23:01:

moment mal:

von wem muß die Anordnung zur Vernehmnung denn stammen?


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