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In der Schweiz innerorts mit Motorrad (von hinten) geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: In der Schweiz innerorts mit Motorrad (von hinten) geblitzt
By Dave (195.49.27.71) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:55:

Hallo,

habe schon einige Beiträge im Forum gelesen und muss erstmal ein grosses Lob loswerden.

Nun zur History: eine mir bekannte Person ist in der Schweiz innerorts mit 16 km/h zu schnell geblitzt worden, mit dem Motorrad von hinten (es geht also doch...) und diese Person wohnt selbst in der Schweiz.

Anhörungsbogen kam vor 4 Tagen, also hat die Person noch 6 Tage Zeit, sich etwas einfallen zu lassen.

Was ist zu erwarten ? Ein Freund sagte mir, wohl eine Busse in der Grössenordnung von 700 CHF und 2 Jahre Bewährung, sonst Führerscheinentzug im Wiederholungsfall. Ist aber wohl von Kanton zu Kanton verschieden, deswegen ??

Was kann man tun ?
Nun sind Motorradfahrer ja mit Helm schlecht zu erkennen?

Also kann das Motorrad meines Kollegen ja von einem guten Bekannten aus z.B. Deutschland gefahren worden sein, der dann zwar die Busse bezahlen müsste, jedoch nicht die Bewährung für den Führerschein bekommen würde. Ist das gangbar?

Oder würde die Schweizer Behörde das ignorieren und an den Halter des Fahrzeuges gehen, die mir bekannte Person?

Gibt es sonst noch Möglichkeiten ?
Fragen über Fragen, würde mich freuen, welche Erfahrungen Ihr schon damit gesammelt habt.

Danke,

Dave

By Brian (62.227.205.237) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 17:43:

Hi Dave,

da der Anhörungsbogen bereits nach 4 Tagen kam, ist eine Amnesie in der Form von "ich weiß nicht wer das war" natürlich ausgeschlossen.
Eine bessere Idee als Deine mit dem guten Bekannten aud D fällt mir auch so schnell nicht ein. Ich habe aber mal ein schweizer Urteil zu einer Sache mit einem Motorradfahrer in Basel gefunden. http://wwwsrv.bger.ch/cgi-bin/AZA/ConvertDocCGI_AZA?ds=AZA_pull&d=03.06.2002_1P.684%2f2001&pa=1%7edummyfeat%4098%7e&lang=de

Lese Dir das mal durch, und Du solltest wissen was die "Dir bekannte Person" ;-) sich in der Schweiz devinitiv nicht bringen sollte. Die Aussagen Deines Freundes sollten wohlüberlegt und ohne Wiedersprüche sein, sonst geht es ihm so wie dem Moppedfahrer aus dem Urteil.

Nach allem was ich bis jetzt zu schweizer Gesetzen und Urteilen gefunden habe, und auch eindeutig aus dem oben genannten Urteil hervorgeht, gibt es in der Schweiz keine Halterhaftung bei Verkehrsvergehen. Genauso wie es das in D auch nicht gibt!

Viel Glück, und lasst euch nicht einschüchtern!!!!

By Brian (62.227.199.132) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 17:51:

Ups kleiner Verleser, "Anhörungsbogen kam vor 4 Tagen" und nicht "nach 4 Tagen".
Das ändert vermutlich aber nichts grundlegendes!?

By Brian (62.227.199.199) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 18:02:

hier ist übrigens noch eine Info zur Strafhöhe, es gibt eine Verzeigung, ist I.d.R. keine grobe Verkehrsregel- verletzung gemäß (SGV 90 Ziff.1), wenn sich nicht seid Mai 2001 grundlegendes geändert hat.
http://www.vkf-law.ch/info/nummer2.htm

By Dave (195.49.27.71) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 18:07:

Hy Brian,

Danke für die Tipps, werde mir das Link mal genau anschauen. Laut Aussagen der mir bekannten Person ist die Sache vor ca. 4 Wochen passiert, tja Amnesie würde je nach Gehirnzustand und Alkoholkonsum wohl gehen :-) , aber Du hast recht, 4 Wochen ist eine relativ kurze Zeit, und ich glaube, wenn man nicht weiss, wer gefahren ist, trifft es doch vermutlich den Halter.

Gruss,
Dave

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 20:09:

@dave: also du bist deutscher und das mopped ist in D zugelassen?

By Brian (62.227.206.21) on Freitag, den 20. September, 2002 - 09:04:

@ Dave,
"und ich glaube, wenn man nicht weiss, wer gefahren ist, trifft es doch vermutlich den Halter" -> das hat nichts mit Glaube zu tun!

Auch wenn ich mich jetzt wiederhohle:
Es gibt weder in der Schweiz noch in der BRD eine Halterhaftung bei Verkehrsverstössen. Es kann nur den Halter treffen wenn dieser auch als Fahrer ermittelt wurde oder der Richter (in dem oben verlinkten Fall ein schweizer Richter) Aufgrund der Aussagen & Beweise die Täterschaft des Halters als bewiesen ansieht.

Das o.g. Urteil enthält alle Info´s die Du für die Lösung des Problems benötigst, lese es genau und falls notwendig mehrmals durch, und Du weisst was man zu tun bzw. zu lassen hat!!

By Dave (195.49.27.70) on Freitag, den 20. September, 2002 - 11:26:

Hallo Farendil,

das mopped ist in der Schweiz zugelassen, aber der Halter ist Deutscher, wohnt aber in der Schweiz

Hallo Brian,
Danke für den Strafkatalog, habe gestern auch noch in einigen Urteilen des Gerichtes geblättert. In einem Fall z.B. hatte ein Verkehrsteilnehmer eine Busse von 800 CHF bekommen und es wurde (war allerdings ein Rotlichtverstoss nachts, überfahren eines roten lichtes das 3.4 sec rot war) auf "mittelschwerer Verstoss" entschieden (entscheidungsmöglichkeiten leicht, mittelschwer, schwerer Verstoss), es liegt dann bei mittelschweren Verstössen im Ermessensspielraum der Behörde, einen Führerscheinentzug von 1 Monat zu verhängen, was die Behörde auch tat. Bei leichten Verstössen gibt's tatsächlich "nur" eine saaaftige Busse, ggf. eine Verwarnung auf Bewährung. Ob der Fahrer jetzt aus Deutschland kommt oder ob der Halter selbst gefahren ist, die Busse gibt's für den einen oder anderen auf jeden Fall. Wenn die Behörde also gnädig ist und "leicht" entscheidet, sind die Konsequenzen nicht sooo arg bzgl. Führerschein.


Zu der Halterfrage, falls der Halter tatsächlich eine Amnesie hat, und nicht mehr weiss, wer gefahren ist, womit eventuell eine Busse vermieden werden könnte, was sind die nächsten Schritte ? In dem Urteil, das Du mir zugeschickt hast (Danke nochmal, gibt wichtige Eindrücke), hat der Halter ja eben dies Amnesie gehabt, sich aber dann in Widersprüche verstrickt, letztendlich hat der Richter dann in seinem Ermessensspielraum interpretiert, dass der Halter=Fahrer ist. Schocking. Der Halter hat ja bis zuletzt auf seinem Standpunkt beharrt, dass er nicht gefahren ist, ist aber trotzdem verknackt worden. Werde am WoE noch ein bischen Zeit haben, das Urteil durchzulesen.

Gruss und nochmals Danke,

Dave

By Dave (195.49.27.70) on Freitag, den 20. September, 2002 - 11:41:

Wäre übrigens interessant, zu erfahren, ob der gute "Alberto" auch in der Schweiz funktioniert, weiss jemand, wie die Verjährungsfristen in der Schweiz sind ?

Gruss,

Dave

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 12:00:

@dave: sorry, ich kenne mich mit dems chweizer recht nciht so aus.

wenn es so ist, wie brian beschriben hat, daß der halter nicht bestraft werden kann, so mußt du nur die aussage verweigern, bzw. angeben, daß du die fahrereigenschaft bestreitest.

By Brian (62.227.205.169) on Freitag, den 20. September, 2002 - 12:15:

Hi Dave,

ich glaube nicht das der "gute A." in der Schweiz funktioniert weil:
Zitat aus altem Posting:
"bis jetzt habe ich noch folgendes bezüglich Verkehrsvergehen in der Schweiz herausgefunden:

1. Übertretungen können ein Jahr lang verfolgt werden (Verfolgungsverjährung).
2. Die Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahren (Vollstreckungsverjährung). "

und so viel Zeit werden sich die schweizer Behörden wahrscheinlich nicht lassen.

Mehr Info´s findest Du
hier /messages/4999/4726.html?
und hier http://www.radarforum.de/messages/4450/4254.html?

Ist viel zum lesen, aber von nichts kommt nichts... ;-)

Gruß Brian


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