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+23 in der schweiz ?!?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: +23 in der schweiz ?!?
By Erik (80.141.112.32) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 00:34:

Was kommt da auf mich zu?
Ich Depp hab auf der Rückfahrt aus dem Urlaub verplant wie nah ich schon an Basel war und bin natürlich zu schnell gewesen (war 5 Uhr morgens, leere Autobahn...blabla).
Ich bin ja schon froh, dass es nur 23km/h waren, denn ich hätte locker auf 30 getippt.
Naja wie auch immer, die haben den Vater von nem Kumpel angeschrieben (das Auto ist auf ihn angemeldet) und der sollte sich 'unverzüglich' bei der polizei melden.
was muss ich da nun erwarten, ausser 100000000000000000000franken strafe ?!? Gibt die Schweizer Polizeiauch Punkte hier nach Flensburg weiter? Weil wenn ja, ist mein lappen weg, wegen Probezeit.

Wäre genial, wenn da einer mehr wüsste als ich.

thx schon mal im voraus
mfg Erik

By Schmuckmischa (217.230.72.32) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 02:32:

Hi Erik

Verstösse in der Schweiz sind hier nicht eintreibbar.
Einfach alles ignorieren und in Zukunft um die Schweiz herumfahren.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 08:25:

Punkte gibt es nicht dafür.Punkte gibt es nur für Verstösse innerhalb D!
Wenn das recht happige schweizer Bussgeld nicht bezahlt wird, sollte man mit dem Kennzeichen möglichst nicht mehr bei denen rumfahren, sonst kassieren die nachträglich. Die haben das Kennzeichen im Rechner gespeichert.
Übrigens will dieses kleine räuberische Bergvolk, was sich von durchreisenden Touristen ernährt, demnächst auf Landstrassen 70 und auf Autobahnen 100 km/h einführen.

By Brian (62.227.205.31) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 10:16:

Bußgelder aus Verstössen in der Schweiz sind in D sehr wohl eintreibbar, es existiert nur noch nicht sehr viel Erfahrung damit.

In diesem Beitrag /messages/4999/5200.html? und den hier enthaltenen Links werden einige Fragen zu "Schweizer Angelegenheiten" beantwortet.
Ist zwar einiges zu lesen, aber ich denke es lohnt sich ;-)

Gruß, Brian

By farendil (217.225.245.126) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 10:26:

@brian: richtig. nur funktioniert das nur, wenn der fahrer ermittelbar ist.
bei entsprechendem verhalten dürfte dies in diesem fall unmöglich sein.

By Brian (62.227.204.93) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:34:

@ farendil,

Du hast natürlich zu 100% Recht!
Aber wenn der Halter alle Schreiben der Schweizer ignoriert und überhaupt nicht reagiert, und auch der (offensichtlich bereits eingeschalteten) deutschen Polizei gegenüber keinerlei Angaben macht, noch nicht einmal ein "ich war das nicht, ich weiss von nichts, hier ist mein Alibi zur Tatzeit und aufwiedersehen" mitteilt, provoziert man auch schnell die nicht belegte bzw. bewiesene Annahme (ist zwar nicht legal, aber das stört niemanden) dass der Halter auch der Fahrer war, denn es geht hier nur ums Abkassieren und nichts anderes.
Ich glaube nicht dass den ermittelnden Behörden bzw. deren Gehilfen daran gelegen ist den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, getreu dem Motto:
- gibt der Halter den verantwortlichen Fahrzeugführer an -> sehr gut -> Geld eingesackt
- gibt der Halter den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht an und reagiert bzw. wiederspricht nicht -> auch noch gut -> Geld trotzdem eingesackt
Und wenn es soweit gekommen ist, kann auch ein schweizer Bussgeld in D im Rahmen des deutsch-schweizerischen-Polizeivertrags eingetrieben werden.

Viele Grüße, Brian

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:50:

@brian: so leicht ist es nciht.
gibt der Halter den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht an und reagiert bzw. wiederspricht nicht -> auch noch gut -> Geld trotzdem eingesackt
reagiert werden sollte (wie in innerdeutschen angelegenheiten auch) immer dann, wenn ein brief per einschreiben kommt.
dort antwortet man, daß man die aussage verweigert und die fahrereigenschaft bestreitet.

sonst nix. und da kann es die schweiz weit treiben - an das geld kommst sie dann nicht.

und auch der (offensichtlich bereits eingeschalteten) deutschen Polizei gegenüber keinerlei Angaben macht,
genau das würde ich auch raten.

die deutsche polizei macht in diesem fall garatiert keinen identifizierungsvermerk. sie ermittelt mehr oder weniger intensiv, am ende bekommen aber die schweizer behörden die anchricht, daß der tätet nicht ermittelbar ist.
darauf kansnt du dich verlassen - schießlich ermitteln unsere beamten nach unseren rechtsnormen!

By Brian (62.227.203.216) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 17:17:

@ farendil,
Dein Wort in Gottes Ohr, dass die deutsche Polizei "garantiert keinen Identifizierungsvermerk" macht. Das sind ja auch nur Menschen genau wie die Geblitzten ;-) und somit auch nicht immer 100%ig korrekt.
Ich muss allerdings sagen, dass offensichtlich in der Angelegenheit "der mir bekannten Person" (siehe Link im oberen Thread) die Sache mit dem Identifizierungsvermerk so wie von Dir geschildert gelaufen ist.

Der Grund warum ich zu der Sache mit dem nicht reagieren etwas geschrieben habe, war der Beitrag von Schmuckmischa: "Einfach alles ignorieren und in Zukunft um die Schweiz herumfahren."
In meinen Augen ist es keine so glückliche Empfehlung.
Aber mittlerweile sollte klar sein wie man(n) am sinnvollsten vorgehen muß.

By Erik (80.141.103.128) on Freitag, den 20. September, 2002 - 15:26:

Das mit dem ignorieren hat sich eh erledigt, der Halter hat der Polizei meine Daten gegeben.Ich warte nur noch auf die Papiere, dann kann ich euch genau sagen, was das kostet und wieviele Punkte es dafuer (hoffentlich nicht) gibt.

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 16:38:

@erik: warum hat de rhalter das denn getan??

By Thomas I (212.202.177.173) on Freitag, den 20. September, 2002 - 17:23:

"Übrigens will dieses kleine räuberische Bergvolk, was sich von durchreisenden Touristen ernährt, demnächst auf Landstrassen 70 und auf Autobahnen 100 km/h einführen. "

Dem ist nicht ganz so:

"Zum 1. Januar senkt die Schweiz das Tempolimit auf der Autobahn von 120 auf 110 km/h. Dafür darf auf der Landstraße künftig 10 km/h schneller gefahren werden, dann also 90 km/h. "

Wie schon Ungarn passt man sicht dem Europäischen 50 -70 -90 -110 -130 System an..

Belgien wird evtl. demnächst Nachziehen und auf Autobahnen 130km/h, auf Schnellstrasse dagegen nur noch 110km/h statt vorher 120 Km/h erlauben..

Das andere Länder nachziehen werden ist in den nächsten Jahren wahrscheinlich...

By Erik (80.141.103.128) on Freitag, den 20. September, 2002 - 19:43:

Keine Ahnung, aber der will wohl einfach keinen Stress mit der ganzen Sache haben.
Ich kenne den selber nicht.
Ist wie gesagt der Vater von nem Freund, der ihn selber nur alle 3 Schaltjahre sieht...

By madmaxx (213.225.43.230) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 13:41:

110?! Und ich rege mich über die 130 bei uns in Österreich auf...

By Erik (80.141.77.150) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 15:59:

Polizist war grade da (in zivil) mit Fragebogen. Machte nicht den Anschein als könnte ich da noch grossartig was leugnen, also fein ausgefüllt. Der meint die Schweizer schicekn nu irgendwann ne Rechnung, die man wohl bezahlen sollte, weil die da sehr doof drauf reagieren, wenn man nicht zahlt.
Bin mal gespannt, der konnte mir leider auch nicht sagen, wieviel das kosten wird. Der hatte von Verkehrspolitik auch nicht so den Durchblick, aber was will man machen. nen Fragebogen wieder mitnehmen konnte er. Punkte aus der Schweiz scheint es wenigstens nicht zu geben fuer Ausländer, also wird meine Probezeit nicht verlängert und ich muss nicht zur Nachschulung.

Ich bin mal SEHR gespannt, wieviele Monate man dafuer sparen muss. Wenn mir das nochmal passiert bei denen, fliege ich naechstes Mal drüber weg, dann bin ich zu schnell und werde trotzdem nicht geblitzt (es sei denn von nem Gewitter ;-) )

Ich sag euch dann, was draus geworden ist, bzw wie teuer das ist.

greetz Erik

By Brian (62.227.202.116) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 17:03:

Wofür schreibt man sich hier die Finger wund, gibt Tips und verlinkt zu anderen Beiträgen usw. wenn dann beim ersten Polizist mit Fragebogen (vermutlich auch noch ohne Foto?!) gleich alles zugegeben wird?

Wahrscheinlich ist es zu anstrengend die genannten Beiträge durchzulesen oder gar die Suchfunktion zu benutzen....

By Erik (80.141.77.150) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 18:14:

[quote]Wahrscheinlich ist es zu anstrengend die genannten Beiträge durchzulesen oder gar die Suchfunktion zu benutzen....
[/quote]

ne ist es nicht, aber bisher hat mir immernoch niemand verraten, wieviel 23km/h in der schweiz kosten....

ausserdem war ich als fahrer schon ohne irgendeinen einfluss von mir benannt.

mir ging es von vornherein nicht darum, wie ich mich drücken kann, sondern nur darum, wie viel das kosten wird...

so weit
greetz Erik

By Brian (62.227.202.82) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 20:36:

hier ist noch eine Info zur Strafhöhe, es gibt eine Verzeigung, ist I.d.R. keine grobe Verkehrsregel- verletzung gemäß (SGV 90 Ziff.1), wenn sich nicht seid Mai 2001 grundlegendes geändert hat.
http://www.vkf-law.ch/info/nummer2.htm

und wenn du alles gelesen hättest wüsstest du dass das Bußgeld nicht in der oben genannten Höhe bezahlt werden muss, um es kurz zu machen:
In D kann nur bis zur deutschen Bußgeldhöhe vollstreckt werden!

By Erik (80.141.77.150) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 20:55:

jo das hab ich wohl gelesen..


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