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Verjährung...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung...
By richy (216.148.246.70) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 21:37:

Hallo!
Mir ist folgendes passiert:
Ich wurde mit 57 km/h zuviel ausserorts geblitzt. Das Fahrzeug ist auf meinen Bruder zugelassen. Der erhielt einen Anhörungsbogen, hat darauf aber nicht reagiert. Nun kam ein BGB mit der Aufforderung, zu zahlen. Einspruchsfrist 14 Tage. Drei Tage vor Ende der Einspruchsfrist sind drei Monate seit der Tat vergangen. Wenn mein Bruder nun am letzten Tag Einspruch einlegt ist die Sache doch für mich verjährt, oder?
Was für folgen kann es denn für meinen Bruder haben, bzw wie hoch sind die Kosten, die er tragen muß?
Danke im voraus
Richy

By rennfahrer (80.140.31.121) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 21:46:

Einspruch am 11. Tag einlegen, mit Begründung, dass ers nicht war.

Du hast es dann schon geschafft, denn solange innerhalb von 3 Monaten nach der Tat in deiner Kenntnis gegen dich ermittelt wird, ist der Verstoss für dich verjährt!

glückwunsch!


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