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68 km/h Ausserorts

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 68 km/h Ausserorts
By Buc (213.7.25.165) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:47:

Hi,
ich war 68 km/h ausserorts zu schnell. Das war am 01.08.02, der Bescheid ist heute am 18.09.02 eingetroffen.
275€, 4 Punkte und 2 Monate!
Ich soll Angaben zu meiner Person machen.
Frage: Ist das Fahrverbot unabwendbar oder besteht die Möglichkeit es zumindest auf einen Monat zu reduzieren?

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:13:

was sit denn genau passiert? angehalten? welche schreiben, wann etc.?

By Buc (213.7.202.71) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 19:59:

Ganz normal geblitzt am 01.08.02, nicht angehalten und der Brief kommt vom RP in Kassel, das war heute 18.09.02

By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:35:

welcher brief?

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 10:58:

@farendil: Da die Strafe schon draufsteht, würde ich auf den BuGeBe tippen.

Grobi

By farendil (217.225.247.220) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:26:

@grobi: und eben das wundert mich etwas. normalerweise sollte da immer ein a-bogen vorher kommen...

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:30:

Evtl. wurde schon mit dem EMA abgeglichen, oder sie versuchen es auf die dreiste Art...

Grobi

By farendil (217.225.247.220) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:57:

@grobi: und das ist doppelt nicht zulässig!

1. der abgleich vor jeglicher äußerungsmöglichkeit

2. der bg-bescheid vor der anhörung des betroffenen.

By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 12:12:

@farendil: Wäre das eine Möglichkeit um das gesamte Verfahren zu kippen?
Es wurden zumindest schon einige Verfahren wegen "Verfahrenfehlern" eingestellt...

Grobi

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 12:29:

was punkt1 angeht: daraufhin ist bereits ein verfahren gekippt worden (stuttgart)

By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:23:

@grobi: in deutshcland fürht ein beweiserhebungsverbot noch lange nciht zum beweisverwertungsverbot. und bis ein verfahren völlig ungültig ist, braucht es noch einiges mehr.

ich sehe darin verfahrensfehler - aber leider keinen grund zur einstellung.


@chris: könnte ich bitte aktenzeichen dazu haben?


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