Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Buc (213.7.25.165) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 17:47: |
Hi,
ich war 68 km/h ausserorts zu schnell. Das war am 01.08.02, der Bescheid ist heute am 18.09.02 eingetroffen.
275€, 4 Punkte und 2 Monate!
Ich soll Angaben zu meiner Person machen.
Frage: Ist das Fahrverbot unabwendbar oder besteht die Möglichkeit es zumindest auf einen Monat zu reduzieren?
By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 18:13: |
was sit denn genau passiert? angehalten? welche schreiben, wann etc.?
By Buc (213.7.202.71) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 19:59: |
Ganz normal geblitzt am 01.08.02, nicht angehalten und der Brief kommt vom RP in Kassel, das war heute 18.09.02
By farendil (217.235.41.229) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 23:35: |
welcher brief?
By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 10:58: |
@farendil: Da die Strafe schon draufsteht, würde ich auf den BuGeBe tippen.
Grobi
By farendil (217.225.247.220) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:26: |
@grobi: und eben das wundert mich etwas. normalerweise sollte da immer ein a-bogen vorher kommen...
By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:30: |
Evtl. wurde schon mit dem EMA abgeglichen, oder sie versuchen es auf die dreiste Art...
Grobi
By farendil (217.225.247.220) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 11:57: |
@grobi: und das ist doppelt nicht zulässig!
1. der abgleich vor jeglicher äußerungsmöglichkeit
2. der bg-bescheid vor der anhörung des betroffenen.
By Grobi (80.146.165.98) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 12:12: |
@farendil: Wäre das eine Möglichkeit um das gesamte Verfahren zu kippen?
Es wurden zumindest schon einige Verfahren wegen "Verfahrenfehlern" eingestellt...
Grobi
By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 12:29: |
was punkt1 angeht: daraufhin ist bereits ein verfahren gekippt worden (stuttgart)
By farendil (217.85.226.74) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 16:23: |
@grobi: in deutshcland fürht ein beweiserhebungsverbot noch lange nciht zum beweisverwertungsverbot. und bis ein verfahren völlig ungültig ist, braucht es noch einiges mehr.
ich sehe darin verfahrensfehler - aber leider keinen grund zur einstellung.
@chris: könnte ich bitte aktenzeichen dazu haben?
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