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Widersprüchliche Angaben der Polizei

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Widersprüchliche Angaben der Polizei
By Nepomuk (212.62.80.128) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 00:42:

Bin heute mit 105 km/h bei erlaubten 80 gelasert worden (außerorts). Das habe ich zumindest meinem Tachometer entnommen. Als der Polizist mich ansprach sagte er ich wäre 15 km/h zu schnell gefahren. OK, denk ich, vielleicht Tachovoreilung. Als er dann im Bulli den Bericht ausgefüllt hat stand auf dem Zettel: Gemessene Geschw: 105 km/h Erlaubt: 80 km/h Toleranz: 3 km/h Übertretung: 12 km/h.
Also hat sich der Polizist einfach verrechnet. Ich habe das Teil dann unterschrieben, der Polizist auch und gut. Die Frage ist jetzt was gilt? Denn die Angaben sind ja nun abweichend. Dazu kommt noch das bei Geschwindigkeiten über 100 eigentlich 4 km/h Toleranz abgezogen werden müssen. Auch falsch. Was soll ich machen wenn der Bescheid kommt? Und wie muß ich mich verhalten damit die Sache vor Gericht kommt und ich mich verteidigen kann? Thx für alle Ratschläge...

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 08:47:

@nepomuk
unter 100 werden 3 km/h abgezogen, über 100 werden 3% abgezogen.
Zur last gelegt werden dir die 22 km/h zu schnell. Der Grüne hat sich halt verrechnet, aber das Richtige getan, denn bei nur 15 zu schnell hätte er keine Anzeige schreiben müssen, sondern von dir direkt das Verwarnungsgeld kassiert. Ich denke sein Verschreiber ist ein heilbarer Mangel. Du wirst einen BG Bescheid bekommen -denke ich- in dem die richtigen 22 km drinstehen. Aber welche Chance rechnest du dir vor Gericht aus? Die überschreitung von 22 km/h ist ja unstrittig und deine Fahrereigenschaft auch! Pech ist halt, dass du gerade 2 km/h über dem Level bist, du kämst also nur um den Punkt herum, wenn du dem eine Fehlmessung, die einen grösseren Abzug erfordern würde nachweisen könntest (sehr unwahrscheinlich)

By Meinungsbildner (80.133.166.138) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 11:40:

@Nepomuk: Hat dir der Polizist angeboten, gleich zu bezahlen ?

By Nepomuk (212.62.83.234) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 18:10:

Nein, der Typ ist gleich mit mir zum Bulli geschlürt. War ja eigentlich ganz nett, aber anscheinend nicht ganz mit den Gedanken bei der Kontrolle. Ich frage mich ja auch nur wie das vor Gericht gehandhabt wird wenn beide Unterschriften auf einem Dokument mit widersprüchlichen Aussagen stehen. (Beispiel: Ein Kaufvertrag wäre ja komplett ungültig wenn zum Beispiel eine Finanzierung der Ware falsch ausgerechnet wäre, meinetwegen Kaufpreis der Ware 100€ in 20 Raten zu 100€). Bewahren die eigentlich das Meßprotokoll auf? Da steht doch drauf was nun war...

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 23:07:

@nepomuk: warte nun mal ab, was passiert. wirft man dir 12 km/h vor, zahle.

sind es mehr, dann fordere das messprotokoll an und schreibe denen, daß man dir nur 15 / 12 km/h vorgeworfen hat, und dass es sich um einen irrtum ahndeln muß.
deine chancen sehe ich da als recht gut.


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