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Fahrverbot wegen +31 km/h

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot wegen +31 km/h
By Jane (80.131.15.250) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:23:

HalliHallo!

Hab ne Frage:
Wie weit muss der Abstand zu einer (nicht stationären!!!) Laserpistole sein, um die genaue Geschwindigkeit zu messen? Wurde aus einer Entfernung von 455,3m (Außerorts). Mir drohen jetzt 130 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Hab gehört das man erst ab 200 m genau messen kann. ????

Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße, Jane

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:36:

Wenn du außerorts gemessen wurdest, drohen dir "nur" 75€ Bußgeld + 18€ Bearbeitung und 3 Punkte!

Grobi

By Jane (80.131.15.250) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:40:

Hab ich auch gerade in dem Bußgeldkatalog gesehen. ??? Spinnen die? Außerdem streut doch der Laser in so einer Entferung, das kann doch nicht sein,oder?!

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:48:

Im Anhörungsbogen müssen auch Angaben zum Meßgerät stehen.
Schau mal im Technikteil nach.

Grobi

By farendil (217.235.41.251) on Montag, den 16. September, 2002 - 22:06:

@jane: warst du allein auf der straße? gab es andere fahrzeuge?

By Jane (217.81.132.164) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 16:35:

Ja, hab ja vorher einen bergauf überholt und natürlich nciht beim überholen abgebremst...
Und dann >blink> Warum?

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 23:48:

@jane: nun, bei DER entfernung sehe ich dann doch erhabliche probleme, wenn andere fahrzeuge in der nähe waren.

nur wirst du dazu wohl mindestens einen anwalt brauchen, evtl sogar noch einen gutachter.

By danky (212.202.63.53) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 01:48:

Es kommt auf das Gerät an, bei dem gebräuchlichsten Gerät, Riegl 235/LR 90 liegt der
Messbereich bei 30 -500 Metern. Bei dem neueren Gerät sogar bis zu 1000 Metern. Also, leider keine Chance da raus zu kommen.
He, farendil, ein GUTACHTER ? Bei einem Lasermessgerät? Die Zeiten von Vorführungen bei Stern-TV sind lange vorbei. Die Kosten kann man sich sparen. Vor allem, wenn jane noch jemanden überholt hat. Welcher Richter glaubt denn an eine Verwechslung, wenn der Andere überholt wurde?
Dann war sie doch die Schnellere, oder?
Bei Lasermessgeräten gibt es nur Probleme mit der Zuordnung, bei mehreren Fahrzeugen, die nebeneinander in eine Richtung fahren.
Denn der Laserstrahl fächert sich bei größerer Entfernung auf. Aber, neben dem "Sachbeweis",
gilt der "Personenbeweis", d.h., wenn die Beamten
eindeutig eine Zuordnung vor Gericht erklären
(nötigenfalls beeiden), dann wird es auch mit dem
erlangten Messwert eine Verurteilung geben.
Also, Gutachter nur mit vorheriger Absprache mit
der Rechtsschutzversicherung, ansonsten wird es teuer.
A.g.O. gibt es bei 31 Km/h nur ein Fahrverbot, wenn man innerhalb eines Jahres das zweite Mal
mit mehr als 25 Km/h zu schnell erwischt wurde.

By Bluey (217.225.30.115) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 08:59:

@danky

Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Es kommt auf das Gerät an, bei dem gebräuchlichsten Gerät, Riegl 235/LR 90 liegt der
Messbereich bei 30 -500 Metern. Bei dem neueren Gerät sogar bis zu 1000 Metern.

Soweit richtig!

Also, leider keine Chance da raus zu kommen.
Leider überhaupt nicht richtig!

He, farendil, ein GUTACHTER ? Bei einem Lasermessgerät?
YES! Ein Gutachter. Genau den braucht man i.d.R., wenn man so wie in diesem Fall ein Chance erhalten möchte, da raus zu kommen. Farendil hatte insofern völlig Recht!

Vor allem, wenn jane noch jemanden überholt hat.
DAS ist hier bei entspr. Entfernung genau der Knackpunkt!

Welcher Richter glaubt denn an eine Verwechslung, wenn der Andere überholt wurde?
Welcher Richter spricht denn da von Verwechslung? Besuch mal die ein oder andere Sitzung!

Bei Lasermessgeräten gibt es nur Probleme mit der Zuordnung, bei mehreren Fahrzeugen, die nebeneinander in eine Richtung fahren.
Denn der Laserstrahl fächert sich bei größerer Entfernung auf.

BINGO! Jetzt hast Du's erraten! ;-)

Aber, neben dem "Sachbeweis",
gilt der "Personenbeweis", d.h., wenn die Beamten
eindeutig eine Zuordnung vor Gericht erklären
(nötigenfalls beeiden), dann wird es auch mit dem
erlangten Messwert eine Verurteilung geben.

Schön wär's ja! Wenn da nicht der GUTACHTER wäre, dem der Richter leider mehr Glauben schenkt!


Gruß
Bluey

By farendil (217.235.46.169) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 09:08:

@bluey: danke!

Wenn da nicht der GUTACHTER wäre, dem der Richter leider mehr Glauben schenkt!
wieso leider??
*gg*

By chiko (195.243.22.35) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 09:26:

Kurze Verständnisfrage:
Wenn ich einen anderen überhole und dabei mit Laser gemessen werde, kann ich mich also darauf berufen, dass die Geschwindigkeit auch von dem Überholten stammen könnte (ob die mir das glauben ist eh fraglich). Da ich den anderen ja überholt habe, wäre dieser ja LANGSAMER als ich, ich müsste also eigentlich gut bedient sein, wenn das dessen Geschwindigkeit war, oder ?
Ich denke, es bringt mir nur was (oder lässt mich besser dastehen), wenn die Geschwindigkeit von jemandem stammen sollte, der SCHNELLER als ich unterwegs war, und ich dann sagen könnte "so schnell war ich aber nicht". (Also in dem Fall nur, wenn ich überholt wurde, oder ?)

By Bluey (217.225.30.115) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 11:25:

Kommt

a) auf die Meßentferung und
b) u.U. auch auf den Meßwinkel an.

Je kürzer die Entfernung, desto geringer die Chance!
Unter ca. 250 bis 300 Meter nahezu NULL Chance!

By danky (212.202.63.53) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 12:21:

@Blue:

Was denn nun? Du behauptest, ich hätte keine Ahnung, was war denn falsch an meiner Aussage?
Was soll ein Gutachter hier herausfinden?
Dass der Messbereich bis 500 Meter eingehalten wurde? Wurde er. Dass ein Fahrzeug, dass ein
anderes überholt schneller fährt? Außerdem
wissen wir bei der ganzen Sache nicht, wann
jane wo das andere Fahrzeug überholt hat und wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung befand. Worauf sollte sich der Einspruch von jane denn Begründen? "Ich habe jemanden überholt, aber sie haben nicht mich sondern den Anderen gemessen? Der war schneller als ich." Toller Vorschlag.
Gut dass du so viel mehr Ahnung hast.
Übrigens, wer übernimmt denn nun die Kosten?
Ohne Erfolgsaussicht würde ich keinen Einspruch
einlegen.

By Bluey (217.225.30.115) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 12:42:

@danky

Was denn nun? Du behauptest, ich hätte keine Ahnung, was war denn falsch an meiner Aussage?
Was soll ein Gutachter hier herausfinden?

Nun lies doch einmal ganz in Ruhe, was ich oben geschrieben habe. So kompliziert war das doch gar nicht.

Außerdem
wissen wir bei der ganzen Sache nicht, wann
jane wo das andere Fahrzeug überholt hat und wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung befand.

Stimmt! Ist aber ein Ansatzpunkt!

Worauf sollte sich der Einspruch von jane denn Begründen? "Ich habe jemanden überholt, aber sie haben nicht mich sondern den Anderen gemessen? Der war schneller als ich." Toller Vorschlag.
Genau! Mit einem fähigen Anwalt und bei entspr. Rahmenbedingungen ...!

Gut dass du so viel mehr Ahnung hast.
Hab ich auch *gg*. Bin mit dem Gerät bestens vertraut.

Übrigens, wer übernimmt denn nun die Kosten?
Ich habe es schon sehr oft erlebt, daß nach einem entspr. formulierten Einspruch DAS GERICHT (!!) einen Gutachter beauftragt hat. Oder es existierten bereits Gutachten von anderen ähnlichen Verfahren.

Ohne Erfolgsaussicht würde ich keinen Einspruch einlegen.
Was hast Du denn grundsätzlich zu verlieren? Du kannst ihn ja rechtzeitig zurückziehen.


Aber wenn Du's so genau weißt, kannst Du es ja anders handhaben.
Ich werde hier mit Sicherheit keine Anleitung dafür geben, wie man's genau anstellen muß. Das überlasse ich den anderen Lesern hier im Forum und insbes. den Herren Anwälten i.V.m. einem möglichen Gutachten.

By farendil (217.225.246.167) on Mittwoch, den 18. September, 2002 - 12:45:

@danky: der messbereich heisst nur, daß du auch unter günstigsten umständen nicht weiter messen darfst, weil das ergebnis sonst von vornherein nicht verwertbar ist.
er sagt nicht, daß jede messung im messbereich gültig ist!

Übrigens, wer übernimmt denn nun die Kosten?
das entscheidet das gericht.
für den fall das der betroffene kosten aufgebrummt bekommt, übernimmt die eine rechtsschutzversicherung (so vorhanden)

Ohne Erfolgsaussicht würde ich keinen Einspruch einlegen.
ich auch nicht. deshalb WÜRDE ich hier einspruch einlegen.
p.s.: bluey arbeitet mit der riegl...

By Hubert (217.230.104.225) on Donnerstag, den 19. September, 2002 - 22:33:

@danky + chiko
Es geht hier nicht um die Tatsache, ob fälschlicherweise das eventuelle langsamere (überholte) Fahrzeug gemessen wurde und die eigene Fahrzeuggeschwindigkeit in Wirklichkeit noch höher liegen könnte. Vielmehr geht es darum, ob die Messung des eigenen Fahrzeuges durch Reflexionen an dem anderen Fahrzeug gestoert wurde. Je groesser also die Entfernung ist, desto grosser ist der aufgefächerte Laserstrahl und damit die Wahrscheinlichkeit, dass das überholte Fahrzeug (das sich ja neben einem, oder kurz davor oder dahinter befindet) die Messung beeinflusst hat. Die Frage ist, ob man das beweisen kann ? Ich würde auch auf jeden Fall Einspruch einlegen.


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