Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Gizmo01 (195.233.129.13) on Montag, den 16. September, 2002 - 08:55: |
Hallo zusammen.
Ich habe vor 2 Tagen einen AB bekommen, nachdem ich mit 41 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden bin. Abzüglich Toleranz hatte ich 161 km/h und erlaubt waren 120 km/h. Ich habe mal gehört, dass die Toleranz 6% beträgt. Das hiesse ja, dass ich schon 172 km/h schnell gewesen sein müsste. So schnell ich mein Wagen allerdings gar nicht (eingetragene Höchstgeschwindigkeit 160) und er war zu diesem Zeitpunkt voll beladen!
Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Welche Chancen habe ich sonst noch?
MfG
Gizmo01
By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:56: |
nee, das sind nur 3%.Damit wäre dein Auto 166 km/h schnell gewesen. Ist gut möglich, hängt von der Getriebeauslegung ab.
Die Höchstgeschwindigkeit ist bei meinem Auto bei der Drehzahl angegeben, bei der er die höchste Leistung hat, also dem Kurvenscheitelpunkt, bevor ssie wieder abfällt. Da er aber keinen Schongang oder lang übersetztes Getriebe hat, dreht er noch einige Umdrehungen darüber hinaus, noch im grünen Bereich. Bei mir sind es 17 km/h die er Bodenblech getreten schneller ist als die Angabe. Bei Autos die "opelig" lange Getiebe haben, dreht er garnicht so hoch im letzten Gang und ist dann auch nicht schneller als angegeben, weil er keine Kraft mehr dafür hat wegen der "langen Beine".
By Gizmo01 (195.233.129.13) on Montag, den 16. September, 2002 - 10:48: |
@alfa
Naja, 166 km/h ist natürlich nicht mehr so sonderlich viel über der Höchstgeschwindigkeit. Aber das Auto was zu diesem Zeitpunkt voll beladen (annähernd Maximalbeladung) und da habe ich normalerweise schon Problem überhaupt die Maximalgeschwindikeit zu erreichen.
By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:12: |
@gizmo01
War es denn eine Strecke ohne Steigung oder Gefälle? Wenn bergab geht, sind einige km/h mehr durchaus drin. Wenn es aber auch nur sehr leicht bergauf ging, halte ich 6 km/h über Vmax für fast nicht machbar. Dann würde ich Einspruch einlegen.
@alfa
17 km/h mehr als Serienangabe? Sind das echte km/h oder ist das Tachoangabe?
By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:47: |
@smith
das sind echte, man kanns auf dem Drehzahlmesser gut vergleichen. Bei 6200 U-1 hat er seine Nennleistung und geht laut Unterlagen und Boeobachtung im direkten 6. Gang 243 km/h (245 momentan angezeigt). Bis 6600 geht er aber problemlos hoch auf der Ebenen. Der Rote Bereich (gelb gibts nicht) fängt bei 7000 an, der Drehzahlbegrenzer kommt bei 7400 bis 7500. Die erreicht er aber im 5. Gang ohne grosses Anstrengen bei nem Sprint. Der Karren ist kurz übersetzt und die Maschine dreht schnell hoch bis zum Abregeln in den Gängen 1 - 5.
By Gizmo01 (195.233.129.13) on Montag, den 16. September, 2002 - 13:53: |
@smith
Das macht Hoffnung
Aber wo kann ich denn jetzt herausfinden, ob dort eine Steigung oder ein Gefälle war? Meiner Meinung nach war die Strecke ebenerdig.
By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 14:33: |
@gizmo01
poste doch mal, mit welchem Gerät du gemessen wurdest. Hier im Forum sind einige Spezialisten für die Geräte, die abschätzen könnten, ob das glaubhaft oder nicht ist.
Ich kenne ja dein Auto nicht, aber unser Pandachen 750 ging seinerzeit auch knackevollgeladen auf der Ebenen Tacho 160 bei angagabenen 125 wenn (!!) vorher es bergab ging zum Anlauf nehmen (Irschenberg runter Richtung Salzburg)Bei kurz übersetzten Autos und drehfreudigen Motoren geht das, bei langbeinig übersetzten nicht, da fehlt die Kraft. Wird von Opel und Anderen gemacht, damit die Schallmesswerte und der Normverbrauch im Prospekt niedriger sind und wenn die Motoren nicht drehzahlfest sind.
Zusammenfassung: Also gefahren sein könntest du evtl die Geschwindigkeit, aber dann mit Fuss in der Ölwanne, eine Fehlmessung wäre aber genauso plausibel.
By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 16. September, 2002 - 15:04: |
@giz
Zwei Möglichkeiten: erstens eine Karte mit genau eingezeichnetem Höhenverlauf der relevanten Strecke. Nennt sich Meßtischblatt. Zweitens, man befährt die Strecke mit einem Messgerät für Neigungswinkel, so wie es sie in Geländewagen gibt. Kann man m.E. aber auch im qualifizierten KFZ-Zubehörhandel kaufen.
Hilfreich bei einem Einspruch wäre dann noch eine Leistungsmessung auf einem Prüfstand (z.B. ADAC) durchzuführen um die PS-Leistung nachweisen zu können. Deine Strategie muß sein, zu zeigen, daß das gemessene Tempo so nicht stimmen kann. Wenn das gelingt, ist die gesamte Messung hinfällig.
Schließlich müßte man jemanden finden, der ausrechnen kann, mit wieviel km/h eine Strecke (vielleicht STeigung, vielleicht auch nicht) mit einer gegebenen Leistung befahren werden kann. Kommt dann z.B. heraus: max. 156 km/h und die Messung vor Toleranz war 166 km/h dürfte das für einen erfolgreichen Einspruch reichen. Sinnvoll ist in jedem Fall ein Gutachter, denn hier geht es um was.
PS: Die These mit der Beladung stimmt zwar, ist aber nicht nachweisbar!
By Gizmo01 (195.233.129.13) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 10:47: |
@alfa
Also wenn ich das so richtig verstehe handelt es sich bei dem Messgerät um ein ESO LS 4.0! Mein Auto ist ein Lupo 1.4 mit 60 PS, falls jemand was damit anfangen kann.
@Smith
Naja, von mir aus gerechnet ist die Stelle ca. 450 km weit weg. Damit entfällt schon mal das nachmessen, allerdings werde ich mich mal nach so einer Karte umhören.
Die Beladung ist vielleicht doch nachweisbar, denn ich hatte zu diesem Zeitpunkt 2 Zeugen.
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