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Milderung bei 27 km/h zuviel?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Milderung bei 27 km/h zuviel?
By Bernd (217.85.169.138) on Samstag, den 14. September, 2002 - 12:25:

Bei 27 km/h gibts 3Pkt.
Bei 25 km/h 1 Pkt.
bei 20 km/h nur Verwarnungsgeld.
60 war in der Baustelle erlaubt, 87 hatte ich,
ich bin also im Bereich 100-80-60 (Beschilderung)
mit 87 gefahren das mitten in der Nacht,3spurige Autobahn und weit und breit kein Auto in der nähe!Keine Arbeiter, das ich also nicht Rasen wollte sieht man ja an meinem Tempo, ich hatte halt nur das 60 schild nicht registriert(kam mit der familie vom Urlaub) war irgendwie abgelenkt.

kann man im Anhörungsbogen nicht irgendwie versuchen dieses klar zu machen ,um eventuell auf 1 punkt oder auf Verwarnungsgeld zu kommen oder bleiben die Behörden stur obwohl es um 2-7 km/h differenz geht? Wie gesagt wenn ich rasen wollte ,wäre ich mit über 100 durch die baustelle gefahren.

By Landy (80.131.84.81) on Samstag, den 14. September, 2002 - 12:34:

@ Bernd

Irgendwas zu drücken ist in der Regel leider nicht möglich.

Hast du schon irgendwelche Punkte?
Auf wen ist der Wagen denn zugelassen?

Wenn du keine Punkte hast, dann solltest du die (ungerechte) Strafe auf dich nehmen.

By Bernd (217.85.167.194) on Samstag, den 14. September, 2002 - 13:07:

ja ,leider hab ich Punkte, ich fahre Beruflich Schwertransporte.Da sammelt sich in 6 Jahren was an und man schleppt die immer mit.Noch 3 dabei und ich darf ins Aufbauseminar.

By Landy (80.131.84.81) on Samstag, den 14. September, 2002 - 13:21:

@ Bernd

Das ist nicht gut...

Auf wen ist dein Wagen zugelassen?

Hast du vielleicht einen Bruder oder so, der noch ein paar Punkte brauchen kann?

Du kannst zwar die Messprotokoll und so alles anfordern und auch dagegen klagen, aber normalerweise bringt das überhaupt nichts, außer zusätzliche Kosten.

By Bernd (217.85.167.194) on Samstag, den 14. September, 2002 - 13:47:

der Wagen ist auf mich zugelassen.Das Foto auf dem AB ist nicht so gut (ist wohl aufs Papier kopiert)

By Chris (144.41.3.26) on Samstag, den 14. September, 2002 - 14:00:

@lansy, @bernd:

grundsätzlich wird da von gerichtlicher seite sehr wohl differenziert.
ABER: ich bin nicht sicher, ob dies auch bei vorbelasteten personen gilt.

ich habe ein passendes urteil dazu vor ca. 7 tagen gepostet, in dem der richter zumindest von einem fahrverbot absah (ebenfalls mitten in der nacht etc.). ich weiß nicht mehr, ob auch dies auch bei punkten möglich ist.
in deinem fall denke ich nicht, denn ein aufbauseminar bedroht ja nicht deine existenz.

fazit: ich sehe keine möglichkeit.

By Landy (217.230.27.82) on Samstag, den 14. September, 2002 - 15:14:

@Bernd

Die Kopie ist immer deutlich schlechter als das Original.

Die einzige Chance wäre, einen Bruder oder Freund anzugeben, dies ist allerdings immer mit einem seeehr hohen Risiko verbunden.

Kannst nur du selbst wissen, ob es dir das Wert ist.

Was steht auf dem AB? "Ihnen wird zu last gelegt..." oder was sonst?


@Chris

Um ein Fahrverbot geht es in diesem Fall nicht!

By Chris (144.41.241.55) on Samstag, den 14. September, 2002 - 16:14:

@landy:

schon klar, wie auch mein vorletzter satz erahnen läßt.
aber es lesen ja noch andere mit, dies es vielleicht interessiert, auch wenn es hier nicht hilft.

vielleicht tut bernd sich ja selbst einen gefallen mit einem aufbauseminar.

für die A-methode ist die sache meines erachtens nicht ausreichend genug. wie du bereits treffend erwähnt hast, geht es nicht um ein fahrverbot.


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