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Motorrad Laser Fehlmessung 2ter Teil

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Motorrad Laser Fehlmessung 2ter Teil
By ralf (217.224.222.20) on Freitag, den 13. September, 2002 - 19:59:

@ Bluey
Damit Du nicht so viel blättern musst habe ich einen 2ten Teil aufgemacht

Nun habe ich also Post vom „Polizeipräsident in Berlin“ erhalten.

Bekommen habe ich eine „Schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung“
Daran hängt ein vor ausgefüllter Überweisungsträger an die Bußgeldstelle über 15€.
Zu lesen ist weiterhin, dass ich innerhalb einer Woche nach Zustellung Einspruch einlegen kann. Es wird dann entschieden, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird, der mit weiteren Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden ist.

Im Wissen, dass ich 25km/h gefahren bin, werde ich es als Spende an unseren Staat ansehen und mich nicht weiter ärgern lassen. Überweisung ist schon unterschrieben und eingeworfen.

Entgegen der Versicherung der Jungen Polizistin ist leider keine Angabe über Details der Messung zu finden (nur die Kürzel des PHM und des PANG SOD) was auch immer das 2te bedeuten mag).

Hast Du Interesse an dem Aktenzeichen?

Ansonsten ist der Fall dann hoffentlich gegessen ohne das weitere Steuergelder verschwendet wurden.

Mit freundlichem Gruß
Ralf

By Meinungsbildner (80.133.161.254) on Freitag, den 13. September, 2002 - 20:36:

@ralf: Eine weise Entscheidung, wegen 15 Euro wäre alles andere lächerlich gewesen. Zahl den Mist und ärgere dich nicht, sondern freue dich an deinem reinen Gewissen :).

Gruß
Meinungsbildner

By Bluey (80.130.173.251) on Freitag, den 13. September, 2002 - 23:58:

Hi Ralf,

Hast Du Interesse an dem Aktenzeichen?
Hm... eigentlich nutzt es mir nicht viel. Das mit der schriftl. Verwarnung ist so o.k. Nur wenn Du schon angehalten wirst, dann hättest Du von "uns" direkt eine Zahlkarte erhalten und nicht erst per schriftl. Verwarnung. Aber egal. Wenn's in Berlin so usus ist...

leider keine Angabe über Details der Messung zu finden
Naja, Du könntest zunächst Widerspruch einlegen und um Angabe der entspr. Details ersuchen. Anschließend könntest Du den Widerspruch ggf. zurücknehmen und die 15,- € bezahlen.
Ich weiß nicht, ob ich wegen 15,- € so einen Aufwand betreiben würde (käme auf meine Laune und den Grad meines Ärgers an ;-) ).

Ansonsten ist der Fall dann hoffentlich gegessen ohne das weitere Steuergelder verschwendet wurden
Wenn Du bezahlt hast JA.

Ich denke, Deine Entscheidung, die 15,- € zu bezahlen, ist nicht die dümmste, wenn auch sicherlich sehr ärgerlich! Du ersparst Dir damit zumindest "weiteren Ärger".
Wäre es von vornherein eine Anzeige gewesen, hätte ich auf jeden Fall alles mögliche versucht.

Gruß
Bluey


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