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Was heißt Tatmehrheit?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Was heißt Tatmehrheit?
By Andy Ahrens (145.254.50.73) on Freitag, den 13. September, 2002 - 16:47:

Moin erstmal.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen: bin mit LKW (7,5t) geblitzt worden. Waren nur 9 km/h, an sich also nicht so schlimm. Das Problem ist aber, daß ich keinen Gurt angelegt hatte. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid ( mit Auslagen und Gebühren, etc.) erhalten, da angeblich beide Sachen in "Tatmehrheit" stehen. Nun sind mir im selben Landkreis bei identischem Tatbestand Fälle bekannt, bei denen beide Sachen getrennt "abgerechnet" wurden. Beides als Owi und somit auch in der Summe billiger als bei mir. Nun die Frage: Ist es rechtens, daß zwei Owi's zu einem Bußgeld (und somit teurer) zusammengefasst werden können? und zweitens: wie ist denn die Aussicht bei nen Einspruch, zumal mir auch die Behandlung als zwei Owi's bekannt ist.

By rennfahrer (80.140.57.26) on Freitag, den 13. September, 2002 - 17:41:

Tatmehrheit bedeutet, dass du für jeden Verstoss "einen Willen" hattest, also nicht beide mit einem Willensentschluss begangen hast.

Du bist in den LKW gestiegen, mit dem Entschluss dich nicht anzuschnallen, dann hast du dich dazu entschlossen, zu schnell zu fahren.

Deshalb kannst du auch für beides belangt werden.

Bei Tateinheit, also mit einer Handlung, mehrer Gesetze missachtet zählt nur der schlimmste Verstoss.

Ist zwar etwas blöd ausgedrückt, ich hoffe, ich konnte dir aber weiterhelfen!

By nicole (62.158.220.246) on Samstag, den 14. September, 2002 - 19:19:

Gurt und Geschwindigkeit ist Tatmehrheit. das geht ok so.
lt. erlaß des ministeriums handelt es sich hier speziell um tatmehrheit, da das eine eine begehungstat (geschw.), das andere eine unterlassungstat (gurt) ist.
handy und geschw. hingegen gelten als tateinheit, da beides begehungstaten sind !

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 16. September, 2002 - 07:32:

Mal 'ne blöde Frage (bin nicht ganz auf dem neuesten Stand der Gesetze): Seit wann muß man sich in einem 7,5-Tonner anschnallen?

By Bluey (217.82.86.133) on Montag, den 16. September, 2002 - 09:31:

Ich kann Dir jetzt kein genaues Datum nennen, aber meines Wissens nach seitdem es die Gurtpflicht gibt. Ausgenommen sind nur Fzge, die über keinen Gurt verfügen. Das dürften aber nicht mehr sehr viele sein.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 16. September, 2002 - 10:06:

Rein vom Gefühl her erscheint mir das Anschnallen in einem LKW einen höheren Sicherheitsgewinn zu bringen als bei einem PKW. Persönlich habe ich immer das Gefühl, im Fall des Falles (Frontalunfall, Auffahrunfall, man soll ja nie nie sagen)im LKW viel schneller und leichter ohne Gurt ÜBER das Lenkrad durch die Scheibe fliegen zu können, wärend ich beim PKW mit der Brust GEGEN das Lenkrad fliegen würde.

By Goose (80.135.126.60) on Montag, den 16. September, 2002 - 12:24:

@alfa: wobei ich mir nicht sicher bin, was schmerzhafter ist....

Gruß
Goose

By HarryB (203.198.106.127) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 03:19:

Also wenn Du 'nen Helm traegst, bestimmt das letztere....

By Frell (134.108.33.169) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 08:00:

@Bluey:

Als ich 1987 den Klasse 2 gemacht habe, gab es bei PKW die Anschnallpflicht schon, bei LKW wurde das Anschnallen aber nirgends erwähnt.

Weiterhin heißt es in § 21a Abs. 1 StVO: "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein." Im Umkehrschluß heißt das auch, daß man in einem Fahrzeug, bei dem keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, sie nicht angelegt sein müssen, auch wenn sie vorhanden sind. Wenn es zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung natürlich Ärger machen, wenn vorhandene, aber nicht vorgeschriebene Gurte nicht benutzt wurden. Eine Bestrafung / gebührenpflichtige Verwarnung wegen eines Verstoßes gegen § 21a StVO ist dagegen (ob mit oder ohne Unfall) nicht möglich.

Einen genauen Zahlenwert weiß ich nur für die Rücksitze von PKW: hier sind Gurte für Fahrzeuge vor Baujahr 1979 nicht vorgeschrieben. Also muß ich meine Frage neu formulieren: Ab wann sind Gurte wo für welche Fahrzeugarten vorgeschrieben?

By Polizist (217.4.1.35) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 11:03:

@Frell: Wenn in einem Lkw Sicherheitsgurte vorhanden sind, müssen sie angelegt werden. Und neue Lkw haben ja inzwischen alle Gurte in der Kabine (nein, ich mein keine Zurrgurte für die Ladung :) )

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 23. September, 2002 - 08:28:

Das kann ich so nicht stehen lassen. § 21a Abs. 1 StVO sagt doch eindeutig, daß nur vorgeschriebene Gurte angelegt sein müssen. Wenn die Gurte in einem Fahrzeug nicht vorgeschrieben sind (z.B. Rücksitze bei PKW vor Baujahr 79 oder Vordersitze bei PKW vor etwa Bj. 68), können sie so lange vorhanden sein wie sie wollen, man muß sie nicht anlegen. Also Butter bei die Fische: Seit wann sind die Gurte bei LKW vorgeschrieben?

Oder kennt jemand ein Urteil, das das Gegenteil aussagt? Aktenzeichen bitte.


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