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Am 19.07.2002 mit 23 km/h zuviel innerorts geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Am 19.07.2002 mit 23 km/h zuviel innerorts geblitzt
By InvisiGod (172.178.198.230) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 16:20:

Servus!

wurde am 19.07.2002 mit 23km/h zuviel innerorts geblitzt. Der Halter des Autos ist mein Dad und ich bin nicht mehr in der Probezeit!
Als mein Dad den AB zugeschickt bekommen hat, haben wir natürlich nichts gemacht...
Gestern kam dann der Bußgeldbescheid an meinen Dad.
Was muss ich jetzt machen. Am besten erstmal Einspruch gegen den BG-Bescheid einlegen, oder?

Wie sieht so ein Einspruch formell aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!

InvisiGod

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 16:30:

Für einen Einspruch gibt es keine Formvorschrift. Einfach nur mit einem Satz schreiben, dass gegen den Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen XYZ Einspruch eingelegt wird. Gleichzeitig hinweisen, dass die Begründung zum Einspruch noch nachgereicht wird.
Und dann erst mal abwarten, gegenüber Dir als Fahrer tritt Verjährung ein, wenn bis zum 19.10.02 keine Anhörung (mündlich oder schriftlich) erfolgten.

By InvisiGod (172.178.198.230) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 17:18:

aha gut, aber wenn ich schon schreibe das ich eine begründung nachreiche, muss ich das dann nicht auch tun? reagieren die dann automatisch?

muss ich den einspruch per einschreiben schicken?
wie lange kann ich warten, bis ich denen das schicken muss?

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 17:34:

EInspruch per Einschreiben ist sicherer, oder direkt dort in den Briefkasen werfen (muss übrigens Dein Dad machen, weil gegen den der Bgb gerichtet ist).
Dann erst mal abwarten, die schreiben deinen Dad dann vermutlich an wegen der noch fehlenden Begründung. Dann wartet er nochmals ab und fordert dann (leider wegen Urlaub etwas verspätet) zuerst das Messprotokoll oder Eichunterlagen an.
Falls sie den Braten dann schon riechen (dass sie nämlich den falschen Fahrer am Wickel haben) leiten Sie Ermittlungen ein über Meldeamt oder Polizei. ALso NICHT der Polizei aufmachen, falls das Bild gut sein sollte haben sie dich ansonsten. Einer eventuellen Vorladung zum Polizeirevier einfach unbeachtet lassen, da MUSS man nicht erscheinen.
Dann einfach hier wieder schreiben, wie es Dir ergangen ist.
Vielleicht schaffst Du es so, über den 19.10.02 raus zu kommen.

By InvisiGod (172.178.198.230) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 18:06:

also auf der rückseite steht das ich bzw. mein dad innerhalb von 2 wochen nach erhalt des BGB einspruch einlegen muss.
ist es daher jetzt nicht ersteinmal ratsam ca. ein woche zu warten, bis ich den einspruch absende?

By rennfahrer (134.155.62.88) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 18:20:

warte 10 Tage ab und schick den Einspruch per Einschreiben am 11.Tag weg

By InvisiGod (172.178.198.230) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 18:47:

hoffentlich geht dann da nix schief und der brief kommt noch vor ablauf der frist bei der behörde an, weil wie ich gelesen habe zählt nicht der poststempel sondern der tag des eingangs bei der behörde...

By rennfahrer (134.155.62.125) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 19:05:

@InvisiGod

wie soll da was schiefgehen, bei nem normalen Einschreiben??

Nehmen wir an, du hast den Brief am 1.September bekommen, dann schickst du ihn am 12.September per Einschreiben ab.

By InvisiGod (172.184.26.88) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 12:07:

Hallo!

den Einspruch hat mein Dad abgeschickt und heute habe ICH Post bekommen. Es ist eine Anhörung an meinen Namen adressiert. Das heisst wohl das sie das Foto auf dem Einwohnermeldeamt verglichen haben... Was muss ich jetzt machen? Wahrscheinlich mal wieder erstmal gar nichts, oder?
Vielen dank für eure Hilfe. Muss irgendwie noch bis zum 19.10.02 durchkommen... :(


InvisiGod

By Chris (144.41.20.21) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 13:15:

@alle:

leute, leute, ein unkommentierter Einspruch verleitet NATÜRLICH dazu, daß die bilder abgeglichen werden. Die sind auch nicht doof. Eine Begründung wie "ich möchte die Eichunterlagen etc.", "möchte mich mit meinem anwalt besprechen" führt in der Regeln nicht zu einem mißtrauen.

@InvisiGod:
Jetzt kannst du die Sache vergessen, denn auch auf deinen AB wird ein BuGeBe kommen, und ca. 8 monate winden wird nichts. du bist offensichtlich ausreichend gut fotografiert worden.
fazit: pech gehabt, das nächste mal eben was langsamer fahren.

By InvisiGod (172.184.26.88) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 13:39:

@Chris

tja, das kann ich ja nicht wissen das ein unkommentierter Einspruch zu solchem Mißtrauen führt. Der Eine sagt hier ich soll gar keine Begründung rein schreiben, der Andere sagt jetzt ich hätte es tun sollen. Woher soll ich das als Laie bitte wissen?

Was mich aber interessiert ist, du sagtest 8 Monate winden wird nichts. Wieso 8 Monate? Die Verjährungsfrist ist doch 3 Monate, oder liege ich da flasch?!?

By InvisiGod (172.184.26.88) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 13:44:

achja, könnte es nicht sein, dass sie einfach nur gut kombiniert haben, denn mein Nummernschild sind die Anfangsbuchstaben von Vor- und Zuname?

By Chris (144.41.20.21) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 15:53:

@invisiGod:

nein, die machen da keine rätsel, das geht einfacher.

du hast einen AB erhalten --> monate, irgendwann wird dann, ob du was machst oder nicht, der BuGeBe ankommen -->+ 6 Monate. Macht zusammen so 7-8 Monate.

du mußt schon herausfinden, wem du glauben kannst und wer der engel ohne flügel ist.
tips bekommt man viele aber man muß auch ein wenig selbst nachdenken...

übrigens: wann und wo bist du erwischt worden. in günstigen fällen wirken sich die begleitumstände möglicherweise mildernd aus.

hast du rechtsschutz?

im prinzip hast du nicht viel am hals: geldstrafe und 1 punkt. liegst nicht über +25, also auch ein folgefehler (mäßig zu schnell) wäre nicht mit größeren problemen verbunden.

By InvisiGod (172.184.26.88) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 22:17:

@chris

sorry, aber das mit den Monaten hab ich immer noch nicht verstanden. Vielleicht kannst du es nochmal für ganz doofe wie mich erklären... hab immer gedacht das die Sache nach 3 Monaten verjährt wäre.

also ich bin am 19.07.02 etwa 25m vor ortsausgang geblitzt worden. BuGeBe beläuft sich über 1 Punkt und 68,12€

klar, ich/bzw. mein Dad hat rechtsschutz, aber ich glaub das der nicht so lustig finden wird wegen der Sache den Anwalt einzuschlaten...

By InvisiGod (172.176.178.225) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 16:52:

Ist es nicht so das ich nur noch bis zum 19. Oktober durchkommen muss bis es verjährt ist?

Wäre super, wenn mir jemand was genaues sagen könnte!
Vielen dank schonmal!

By Landy (80.131.85.105) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 17:04:

@ InvisiGod

Nein, die Verjährung hat sich für dich verlängert, weil du einen AB erhalten hast. Ab dem Zeitpunkt an dem du (also der echte Fahrer) einen AB erhalten hast, verlängert sich die Verjährung um 6 Monate.
Somit scheint die Sache für dich gelaufen zu sein, du hast keine Chance mehr, da raus zu kommen.

By InvisiGod (172.176.178.225) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 18:58:

that's pretty shitty! :(
naja, dann muss ich wohl in den sauren apfel beissen, oder fällt noch jemand was ein?
da muss es doch jetzt auch ne möglichkeit geben.

stimmt es eigentlich das man die bearbeitungsgebühr von so nem BeGeBe nicht bezahlen muss?

By InvisiGod (172.185.181.7) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 15:50:

Hallo!

der BuGeBe müsste in den nächsten Tagen kommen. Ist "bezahlen" noch die einzigste Möglichkeit für mich, oder kann ich da doch noch was machen?
bin dankbar für jede Hilfe!

By InvisiGod (172.185.181.7) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 15:54:

Hallo!

der BuGeBe müsste in den nächsten Tagen kommen. Ist "bezahlen" noch die einzigste Möglichkeit für mich, oder kann ich da doch noch was machen?
bin dankbar für jede Hilfe!

By farendil (217.235.60.156) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 13:46:

@invisigod: du kannst es freilich mit dem anwalt versuchen (bei deiner sachlage: probezeit+rechtsschutz) würde ich das in JEDEM FALL machen. die chancen sind zwar nicht groß, nur hier sollte man sie nutzen, zumal man eigentlich nix verlieren kann.

By InvisiGod (217.226.154.156) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 09:36:

@farendil

ich habe keine probezeit mehr und das schon seit geraumer Zeit ;) soviel zu der guten nachricht. sieht wohl alles ziemlich bescheiden aus. werde die 50€ wohl bezahlen.
stimmt es das man die bearbeitungsgebühr eigentlich nicht bezahlen muss?

gruss

By farendil (217.225.254.236) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 10:06:

@invisigod: sorry, hatte mich verlesen.
nein, das mit der bearb. - gebühr stimmt nicht.

By InvisiGod (80.131.237.53) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 11:19:

hm, das ist komisch. habe einen befreundeten polizisten und der meinte das man die gebühr nicht umbedingt bezahlen muss, bzw. das die in den meisten fällen nicht mehr nachhaken.
werde das einfach mal nicht bezahlen und dann schauen was sie machen. was kann da im schlimmsten fall schon passieren? wahrscheinlich das sie die gebühr nachverlangen...

By maga (195.145.30.82) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:37:

@all

Hab hierzu mal ne Frage:
Ich war auch 23 km/h (in einer 30er Begrenzung) zu schnell, allerdings konnte ich das 30 km/h Schild (temporäre Baustelle) nicht sehen, da ich von einer Nebenstrasse eingebogen bin und das Schild 300m weiter vorne aufgestellt war (hab ich am Abend bei Nachforschungen festgestellt, da ich über den Blitz ganz schön überrascht war...)
Soll ich jetzt bei dem AB Einspruch einlegen oder erst bei dem BuGeBe? Dringend!! Die Woche (AB) ist morgen rum...

Und sorry, dass ich so dazwischen funke!

maga

By Landy (80.131.95.8) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:45:

@maga

Gibts die Baustelle noch, oder kannst du das durch irgendwelche Beiweise belegen, dass du nichts von der Beschränkung wusstest? Wie lange gab es die Begrenzung, bis es dich erwischt hat?

Du solltest gegen den AB Einspruch einlegen, aber ohne Beweise hast du schlechte Karten.

By maga (195.145.30.82) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:56:

Die Baustelle gibt es immer noch, sogar die Begrenzung ist noch so geblieben (30-Schild am Anfang, nach der ersten Einmündung KEIN weiteres 30-Schild).
Als ich geblitzt worden bin, bestand das Tempolimit vielleicht ein oder zwei Tage, ich wußte es also tatsächlich nicht.
Einspruch gegen den AB, heißt das, ich sollte zusätzlich zu "Nein, ich gebe den dingsbums nicht zu" auch noch 2-3 Bilder aus Digicam vom "Tatort" mitschicken?? Oder die Bilder erst bei einem möglichen BuGeBe? Hab mit sowas noch keine Erfahrung, hilfe...
Danke für jegliche Info!!!

By Landy (80.131.95.8) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 15:09:

@ maga

Möglichst viele Bilder ist schonmal gut. Du kannst auch nochmal bei der Stadt anrufen, wann genau Baubeginn war, und damit, seit wann das Limit da steht. Das dir vielleicht auch faxen lassen und als Anlage mit dem AB zurückschicken.

Viel Glück

By maga (195.145.30.82) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:02:

@ Landy

Danke, werd's versuchen, wobei das mit "bei der Stadt nachfragen" leider zu spät ist!

Gruß,
maga

By Landy (80.131.95.8) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:07:

@ maga

Warum ist es zu spät? Morgen ist doch auch noch ein Tag, nur keine Hektik, du hast eine Woche Zeit, den Einspruch einzulegen.

By maga (195.145.30.82) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:25:

@ Landy

Leider ist aber morgen die Woche schon rum, hab zuerst gedacht ich schick den AB nur mit "Nein" angekreuzt, aber ohne Begründung zurück. Tja, und da ich jetzt vielleicht doch schon ne Begründung mitschicken sollte, kann ich nur noch auf die Schnelle ein paar Pics machen und per Ausdruck mitschicken. Leider war ich also in diesem Fall nur beim Autofahren zu schnell ;-)

maga

By Ghostrider (80.128.84.78) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 20:31:

@ Gaga: trag es wie ein Mann.

By maga (195.145.30.82) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 08:51:

@ Mostrider

Danke für den Tip, Mostrider äh Ghostrider, ich lass mich gleich umoperieren...

By Ghostrider (217.228.239.26) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 11:02:

:-))


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