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32km/h zu schnell am Ortseingang ***aaargh***

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 32km/h zu schnell am Ortseingang ***aaargh***
By PhrozenDevil (217.85.220.22) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 05:56:

Hi erstmal,
heute ist mein AB gekommen, was soll ich nun machen???
Die Fakten: Ich stand an ner Ampel, es wurde von 2-spurig auf 1-spurig und ich hab halt den sch**ss Roller noch überholt als es 1-spurig wurde. Dann in ner Kurve BLITZ. Wegen der Kurve und weil es schon fast dunkel war, hab ich das Ortsschild nicht gesehn. Aber die Männer vom Ordnungsamt standen nicht weit nach dem Ortsschild! Dürfen die das???
Gemessen wurde mit einem "Speedophot Radar 454/457" auf dem linken Fahrbahnrand.
Kann es wegen der Kurve zu Messfehlern kommen?
Nach meiner Erinnerung hatte ich knapp 80 auf dem Tacho, aber der eilt ja bekanntlich ein bissl vor.
Soll ich den AB zurückschicken, oder nix machen und den BGB abwarten und dann Einspruch einlegen???

CU PD

By Koral (80.133.14.220) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 07:59:

Wenn Du als Fahrer gleichzeitig der Halter des Autos bist und das Blitzfoto gelungen ist ( meistens gelingen sie), kannst Du den AB unbeantwortet lassen, egal, kannst Du gegen den BuGeBe Einspruch einlegen, egal, Du bist dran. Man wird das Blitzfoto mit Deinem Paßfoto , welches auf dem Einwohnermeldeamt liegt, vergleichen, das reicht dann. Auf dem AB muß doch eigentlich genau stehen, wieviel km/h sie Dir vorwerfen. Ansonsten: 30 km/h minus 3 km/h Toleranz gleich 27 km/h.

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

60 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 18,- EUR Bearbeitungsgebühr), 3 Punkt(e) in Flensburg

Kein Fahrverbot! Wenn Du noch nicht viele Punkte hast, würde ich an Deiner Stelle bezahlen.
Übrigen die Männer vom Ordnungsamt dürfen immer abzocken.

By spsln (145.253.246.208) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 09:24:

Die männer vom ordnungsamt dürfen das nicht immer! die bundesländer haben spezielle richtlinien, wo sie blitzen dürfen, welche abstände z.b. zu ortsschildern eingehalten werden müssen. diese richtlinien sind zwar nicht gesetzlich verankert, aber ich glaube man hat gute chancen, wenn die sich nicht an die richtlinien gehalten haben. am besten mal im internet nachkucken.

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 10:17:

ich habe dazu ein urteil gespostet. such mal danach.

By PhrozenDevil (217.85.220.22) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:45:

Also, Halter=Fahrer
auf dem AB steht:
festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 82 km/h
Hab nur gedacht wegen der Kurve, und weil direkt nach dem Ortsschild, dass sich da vielleicht mit Anwalt was machen lässt, übernimmt ja meine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.

CU PD

By Koral (80.133.18.5) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 18:44:

@PD

festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 82 km/h

Fahrverbot ist also doch dabei. Vielleicht kann Dir Chris mit seinem Urteil weiterhelfen? Hätte ich auch gern gelesen. Hab es im Forum leider nicht gefunden.

Wenn das nichts hilft, gäbe es noch die A-Methode. Siehe Thread im Archiv: Autobahn_zuschnell_leider.

By PhrozenDevil (217.85.220.22) on Freitag, den 13. September, 2002 - 03:39:

Meint ihr den Thread (Urteil) "Schlechtere Karten für die Komunen"???
Da geht es doch um Privatfirmen, aber bei haben doch die Männer vom Odnungsamt geblitzt.
Auf dem AB steht Zeuge: VA ... , was ist ein VA???

Also, ich schick jetz aber den AB mal nicht zurück, und warte ab was dann kommt!
PS: Punkte hab ich noch keine und Probezeit is auch schon lange rum.

CU PD

By PhrozenDevil (217.85.220.22) on Freitag, den 13. September, 2002 - 03:41:

Achso, bin aus BaWü. In den Richtlinien steht, dass die erst 150m nach dem Ortsschild blitzen dürfen, ausser halt an Gefahrenstellen. (aber die bezeichnen ja heutzutage schon fast alles als Gefahrenstelle, die drecks**ke)

CU PD

By Koral (217.228.10.247) on Freitag, den 13. September, 2002 - 09:12:

...und warte ab was dann kommt!

Es wird innerhalb von 3 Monaten ein BuGeBe kommen.

Die A-Methode geht dann nicht mehr.

By PhrozenDevil (80.132.13.119) on Samstag, den 14. September, 2002 - 04:33:

Was heisst A-Methode?? Alberto-Methode?
Ich dachte das geht nicht wenn Halter=Fahrer ist???
Oder doch?

CU PD

By PhrozenDevil (80.132.13.119) on Samstag, den 14. September, 2002 - 04:53:

Oder soll ich den verdammten A-Bogen doch zurückschicken? was soll ich draufschreiben? ich weiss nicht??????

CU PD

By Koral (217.81.19.242) on Samstag, den 14. September, 2002 - 10:13:

1. AB noch nicht abschicken. Er muß nämlich ausgefüllt werden, wenn Du die A-Methode anwendest.
2. "Autobahn_zuschnell_leider" durchlesen, da steht beschrieben, wie die A-Methode funktioniert.
3. Entscheiden, ob Du die Methode anwenden willst.
4. Prüfen, ob Du sie anwenden kannst. Sie funktioniert auch, wenn Fahrer=Halter ist.

Hab im Moment wenig Zeit, melde mich später nochmal.

By Chris (144.41.3.26) on Samstag, den 14. September, 2002 - 11:10:

@devil:

ich kann dir empfehlen, über den abstand zum schild zu versuchen, die sache zu kippen. alberto ist hier nicht unbedingt das mittel der wahl.

und warum zum geier posten hier die leute, wenn sie noch gar KEINEN AB erhalten haben???????

nochwas: die unnötigen beleidigungen gegenüber den grünen spar dir doch bitte.


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