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Urteil Abstand Messung Schild - Radar

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Urteil Abstand Messung Schild - Radar
By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:14:

Einem Kraftfahrer muß grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, sich recht-zeitig auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung einstellen zu können. Andernfalls kann ihm das zu hohe Tempo nicht vorgeworfen werden, oder die Justiz muß das Verfahren einstellen.


Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) hingewiesen. Sie beziehen sich dabei auf die Recht-sprechung mehrerer Oberlandesgerichte.
Ein Kraftfahrer ist - außer wenn er sonst Dritte gefährden würde - auch nicht verpflichtet, eine Vollbremsung vorzunehmen, nur um eine überraschend auftauchende Geschwindig-keitsbeschränkung zu befolgen. Dies berücksichtigen die jeweiligen Landespolizei-richtlinien, die (außer in Gefahrenbereichen) Toleranzstrecken von 150 bis 200 Meter vorsehen, in denen Geschwindigkeitsmessungen nicht durchgeführt werden sollen. Meßergebnisse, die unter Verletzung dieser Richtlinien gewonnen werden, dürfen zwar grundsätzlich vor Gericht verwertet werden. Der Verstoß wiegt jedoch weniger schwer - es sei denn, die Geschwindigkeit wäre bereits vorher durch Verkehrszeichen stufenweise reduziert worden. In der Regel ist ein solcher Verstoß nicht so grob, daß ein Fahrverbot verhängt werden müßte. Anders dagegen bei der Ausfahrt aus einer geschwindigkeits-beschränkten Zone, wo Toleranzstrecken grundsätzlich nicht gewährt werden. Deshalb wirkt sich die Tatsache, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst kurz vor Erreichen des Ortsausgangsschilds ermittelt wurde, auf den Grad des Verschuldens nicht aus.
(Rechtsprechung mehrerer OLG)

By Steffen (80.137.151.139) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 10:40:

Na dann hoffen wir mal, daß das auch den "A99-Abgezockten" hilft.


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