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Etwas für die Nachts zu schnellen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Etwas für die Nachts zu schnellen
By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:10:

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung muß dann kein Regelfahrverbot zur Folge haben, wenn die Straße leer und deshalb die Gefährdungslage gering war.


Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lingen/Ems in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Betroffene frühmorgens um 5.25 Uhr auf einer wenig befahrenen Straße "geblitzt" worden, als er 32 Stundenkilometer zuviel auf dem Tachometer hatte. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Gesetzes-lage zufolge (1996) als Regelfall ein vierwöchiges Fahrverbot zur Folge. Das Gericht machte jedoch eine Ausnahme: Sowohl die Uhrzeit als auch die Tatsache, daß zu dieser frühen Stunde auf der betreffenden Straße kaum Verkehr herrschte, führten zu einem niedrigeren Gefährdungsgrad als während anderer Tageszeiten. Der gesetzliche Regelfall liege deshalb nicht vor. Der betroffene Fahrer kam mit einem Bußgeld von 102,26 € /
200 DM davon.
(AG Lingen/Ems, 3. Mai 1996, Az.: 7 OWi 35 Js 25809/95)

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:11:

Aber auch dies:

Auch bei geringem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn, muß bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 km/h mit Fahrverbot gerechnet werden.


Wer auf der Autobahn bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchst-geschwindigkeit geblitzt wird, wird mit Fahrverbot bestraft. Er kann sich nicht darauf berufen, das durch geringes Verkehrsaufkommen, eine weniger große Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer gegeben war.
(OLG Oldenburg)


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