Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Ca 20-30 bei Tempo 70 zuviel, Probezeit, alberto?!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Ca 20-30 bei Tempo 70 zuviel, Probezeit, alberto?!
By Gast (213.168.220.133) on Montag, den 9. September, 2002 - 20:13:

Hi, erstmal die Situation.

Ich bin mit ca 20-30 über 70 außerorts geblitzt worden. Ich weiß leider nicht genau wie schnell ich war, daher gehe ich vom worst case aus.
+26 würden 3 Punkte, Nachschulung sowie 40€ ergeben, +20-26 1 Punkt und Nachschulung. Unter 20 wäre ein Traum für mich.
Ich bin in der Probezeit, geblitzt wurde ich im Zweitwagen meines Vaters, er ist also der Halter.
War auch das erste mal das ich geblitzt wurde.
So.

Nun endet meine Probezeit am 20.10, also ca. ein Monat noch, geblitzt wurde ich vor 13 Tagen. Post ist noch keine da.
So.

Was muss ich nun genau tun, ich will alles tun um Punkte und Nachschulung zu vermeiden, war ja klar das ich kurz vor Ende der Probezeit geblitzt werde, obwohl ich sonst immer genau das erlaubte fahre :-/.

Brüder hab ich keine, nur Vaddern und Muttern, wie gehen die nun vor? Wie funktioniert alberto?
"Verjährt" das, wenn ich das bis zum ende der probezeit rauszöger? Ich mein ich würds dann ja auch bezahlen aber ich hab keine lust auf +2 jahre weitere probezeit und 500 DM nachschulung, nur weil ich einmal zu schnell gefahren bin ( ich killer ich).

Danke im vorraus!!

By Gast (213.168.222.41) on Montag, den 9. September, 2002 - 20:36:

Was mich noch beschäftigt, so sah die Szenerie aus: ( ich hoffe man kann es erkennen)

Kurve
\Blitzer
|
|
|Vorfahrtgewähren(-) 70 Schild
|-----------------------------
|
|
|
|70 Schild
|
|
|100 erlaubt

Ich bin von unten gekommen, wo 100 erlaubt sind, hab das Schild verpennt und wurde nach der T-Kreuzung geblitzt. Was wäre wenn ich mit nem SL 5.5 von rechts gekommen wäre, nach dem Abbiegen zählen ja die 70 nicht mehr und da kein Schild da war hätte ich ja auf 100 beschleunigen können und wäre geblitzt worden.

Mein Fahrlehrer meinte mal zu mir, wenn man abbiegt gilt die Geschwindigkeit von der Straße wo du vorher gefahren bist nicht mehr. Von daher wäre doch der blitzer deplaziert oder?!

*verwirrte grüße*

By Chris (144.41.3.26) on Montag, den 9. September, 2002 - 20:51:

es ist korrekt, wenn du auf die straße, auf der du geblitzt wurdest, aufgebogen bist, war ab da für dich 100. fragt sich jetzt noch, ob dies theoretisch dein auto hergegeben hätte.

möglicherweise können auch die beamten bezeugen, daß du von gerade aus gekommen bist. dann sieht es schlecht aus.
grundsätzlich hättest du aber die wenigsten schwierigkeiten, wenn dein auto die benötigte leistungsfähigkeit hat.

warte sonst mal den AB ab und die höhe der überschreitung. alles andere sind ungelegte eier.

By michael (80.138.144.164) on Montag, den 9. September, 2002 - 20:55:

@Gast:

"nach dem Abbiegen zählen ja die 70 nicht mehr

Weitverbreiteter Irrtum!

Wurde hier aber im Forum schon öfters diskutiert, benutz mal bei Interesse die Suchfunktion

By Chris (144.41.3.26) on Montag, den 9. September, 2002 - 21:10:

@michael:

du solltest dir die diskussion genau durchlesen, dann wirst du nicht mehr von einem irrtum sprechen.

benutz mal einfach die suchfunktion...

gruesse

By Gast (213.168.220.15) on Montag, den 9. September, 2002 - 21:15:

Wegen den ungelegten Eiern:

Wäre aber nett wenn ihr schon alles aufzählen könntet damit ich über die 3 Monate komme.
Wie sieht das denn allgemein mit der Polizei aus, wollen die nur geld, interessiert die das foto nicht?

By Gast (213.168.220.15) on Montag, den 9. September, 2002 - 21:30:

und wie funzt die alberto methode? Mit der suchfunktion finde 1161 einträge und unter google nur pizzen ;)

By Gast (213.168.220.15) on Montag, den 9. September, 2002 - 22:31:

Und noch etwas:
Es hört sich jetzt vielleicht blöde an, aber gibt es kleine Blitzkästen die man mal eben so aufstellt und am Abend wieder einsammelt?
Ohne das Beamten dabei sind, weil ich bin mir GANZ sicher das da keine Beamten waren, ich hab nur das rote Licht gesehen und die Ecke woher es kam, allerdings kann man sich da nicht mit einem Auto hinstellen?!!? Ich hab da echt keine Polizisten gesehen, also gibt es so etwas?

By michael (80.138.167.154) on Montag, den 9. September, 2002 - 23:49:

@Chris und all die anderen:

Ich behaupte mal, daß ein großer Teil der hier im Forum getroffenen Aussagen sich aufs "Hörensagen" berufen, daher hier nochmal ganz offiziell auszugsweise die Rechtsprechung (Quelle: juris)

- OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 524/01: "Eine Streckenvorschrift gilt nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung oder Straßenkreuzung."

- OLG Hamm, Az. 4 Ss OWi 58/74: "Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote enden nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung."

- OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (OWi) 96/88 - 72/88 I: "Ein Streckenverbot endet nicht ohne weiteres an einer Einmündung oder Kreuzung."

Es gibt noch mehr Urteile mit demselben Tenor, bin aber zu faul, das jetzt rauszusuchen.
Okay, ihr könnt das natürlich auch ignorieren, aber wundert euch dann nicht, wenn dem Richter nur ein müdes Grinsen zu entlocken ist.

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:09:

@michael:

nochmal ganz langsam.

ich habe nichts dagegen gesagt. hast du eine begrenzung auf deiner straße, so gilt diese auch über die kreuzung hinaus, aber nur auf DER FORTSETZUNG der strasse.

biegst du also ab, ist die situation völlig neu. Alles konform zu den von dir aufgeführten urteilen.

@gast:
mensch, wart's doch mal ab, die eier sind doch völlig ungelegt! warum sollen sich jetzt hier menschen den kopf zerbrechen, wenn du sowieso noch nichts tun kannst??


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page