Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Probewagen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Probewagen
By Claudius Hartmann (195.226.103.51) on Montag, den 9. September, 2002 - 08:44:

bin mit einem probewagen bei erlaubten 60 mit 110
geblitzt worden. Vertrag mit autohaus besteht auf meinen namen und mit meinen persönlichen daten!

Was kann man machen? Soll ich mit dem autohaus reden? Oder einfach alles abstreiten?

Wenn es wirklich dazu kommt, kann ich mir den Zeitraum des Fahrverbots aussuchen?

Wäre super, wenn jemand ein paar Tipps für mich hätte!

Danke

By farendil (217.85.237.160) on Montag, den 9. September, 2002 - 10:25:

tja, mit dem autohaus reden wäre das beste. die geben keinen namen an und bekommen dafür was in die kaffeekasse...

By Claudius Hartmann (213.182.136.73) on Montag, den 9. September, 2002 - 13:15:

muß das autohaus nicht einen namen herausgeben?

By Landy (217.230.27.164) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:08:

@ C.H.

Nein, es könnte ja auch einer ihrer Mitarbeiter das Auto gefahren sein, also auch der der gerade gefragt wird --> Zeugnisverweigerungsrecht!

By farendil (217.225.252.240) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:09:

nein - gezwungen werden können sie nciht. wohl aber kann man versuchen, die einzuschühtern.

was wollen die aber machen, wenn es keine unterlagen mehr über den fahrer gibt. das fahrzeug wurde von diesem heil zurückgebracht und damit waren die unterlagen ncith mehr von nöten.

By Autohaus (80.135.13.197) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:31:

Man kann uns zwar nicht zwingen die Daten heraus zu geben wenn di weg sind aber Fakt ist das wir jede Nummer eintragen müssen. Wenn wir das dann nicht belegen können ist ein Auto von uns mit unseren Nummern aber ohne Versicherung gefahren.... die Polizei kann da zwar trotzdem nichts machen wird aber bei einem anderen Vorfall auch keine Gnade mehr kennen wenn es mal um einen Angestellten geht. Kommt total aufs Autohaus und die Chefetage an. Der Verkäufer bekommt sonnst nämlich ziemlich was auf die Rübe wenn es der Chef nicht will und mitbekommt....

By farendil (217.225.252.240) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:58:

@autohaus: das gilt nur bei roten nummern. nicht jedoch bei einem regulär angemeldeten vorführwagen. von letzterem gehe ich mal aus.

und noch was: die polizei droht gerne - sie wird nicht kulant sein, bei verstößen von angestellten und der verfolgungsbehörde mitteilen, daß sie niemanden ermitteln können, wenn das ncith stimmt.
aber sie droht gerne mit sowas - und - bei den meisten wirkts!

By Claudius (213.182.136.91) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:12:

kann ich mir den zeitpunkt des führerscheinentzugs raussuchen und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Danke
Claudius

By farendil (217.225.252.148) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:43:

@claudius: wenn du laut flensburg erstmalig ein FB hast, kannst du dir ab rechtskraft innerhalb von 4 monaten den beginn des fb aussuchen.

By Claudius (195.226.103.238) on Samstag, den 14. September, 2002 - 17:29:

heute kam der anhörungsbogen, 46 kmh zu schnell!

Wie lange dauert es, bis meine Punkte wieder weg sind?

Falls es zur Wiederholungstat (!) kommt, habe ich dann Nachteile (z.B. kann ich mir dann immer noch den zeitpunkt des Fahrverbots aussuchen usw.?

By farendil (217.235.53.196) on Samstag, den 14. September, 2002 - 19:50:

@claudius:
esd aurt 2 jahre bis die punkte weg sind, wenn du nicht neue dazubekommst.

klar hast du anchteile und kannst als wiederholungstäter den zeitpunkt des fb nicht mehr aussuchen (ließ doch erst mal genau!!)

weiterhin sind dann andere nachteile wie erhöhungen bei folgenden strafen drin etc.


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