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Nochmal das Thema Verjährung! Bitte um Hilfe!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Nochmal das Thema Verjährung! Bitte um Hilfe!
By Ilker007 (80.135.163.50) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 10:48:

Hallo,
ich weiss das Thema "Verjährung" ist schon öfters hier besprochen worden, aber ich bin mir irgendwie immer noch unsicher.
Ich (Sohn des Halters) bin am 08.06.02 in NRW auf der Autobahn mit +30 geblitzt worden. Mir groht ein Monat Fahrverbot. Erster AB ging an meinen Vater, Foto nicht sehr deutlich, haben Mutter als Fahrerin angegeben. Zweiter AB ging vor 2 Monaten an Mutter. Auf diesen haben wir dann nicht mehr reagiert. Seitdem waren mind. 2x Beamte von der Stadt bei mir, wir haben aber nicht aufgemacht.

Meine Fragen:
1) Heute sind seit Blitztermin 3 Monate um. Bin ich nun aus dem Schneider? Habe von den 2 Wochen Postlaufzeit gelesen. Muss ich in den nächsten 2 Wochen noch mit Besuchen rechnen?

2) Können die sich noch weiterhin an meine Eltern wenden, weil der 2. AB nicht beantwortet wurde oder weil mein Vater eine Falschaussage gemacht hat?

3) Könnten man in so einem Fall nicht sagen, das man gar keinen 2. AB bekommen hat? Kam ja mit normaler Post. Und es kam auch keine weitere Aufforderung auf den AB zu antworten.

Wie muss ich mich jetzt verhalten?

Vielen vielen Dank im voraus.

By farendil (217.235.42.218) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 14:32:

1: eigentlich ja, bis heute müßtest du ermittelt worden sein und eine verjährungsunterbrechende maßnahme gegen dich erlassen worden sein.

2: ja, solange sie denken, daß es deine mamm oder dein dad war schon. gegen die ist es ja nciht verjährt.
wenn sie nachweisen können, daß dein vater absichtlich jemd. falschen eingetragen hat, dann könnt ihr sowieso noch richtig stress bekommen.

3. das solltet ihr sogar.

p.s.: bei +30 droht niemandem ein fahrverbot, es sei denn, du warst innerhalb eines jahres schon mal mehr als +25 zu schnell!

By Ilker007 (80.135.160.239) on Montag, den 9. September, 2002 - 22:25:

Was würde denn passieren, wenn meine Mutter jetzt erst den AB zurückschickt und schreibt das ich es war. Für mich ist es ja verjährt?

Oder sollten wir lieber nichts machen?

By farendil (217.85.231.114) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:58:

machs doch so wie gesagt. im zweifelsfall ist der a-bogen nie angekommen!

By Ilker007 (80.135.163.82) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 09:36:

Das ist ja okay!
Der AB an meine Mutter ist nicht angekommen, deshalb konnten wir auch nicht antworten.

Aber die Ermittlungen gegen meine Eltern laufen ja wohl weiter. Da ist ja nix verjährt.

Wie soll das Ende aussehen ???

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 09:43:

wenn sich etwas tut, klärt ihr die sache auf. fertig

By Wernerall (80.135.160.92) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 11:54:

@Chris

Was meinst Du mit aufklären?
Soll meine Mutter dann hlat sagen das nicht sie sondern der Sohn gefahren ist?

Ich befürchte nur, das dies eventuell Konsequenzen haben könnte, weil sie es nicht sofort gesagt hat.

Allen vielen Dank im voraus.

By _ (80.135.161.93) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 22:15:

_

By Wernerall (80.135.167.95) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 23:18:

So!!! Die 3 Monate und 2 Wochen sind jetzt um. Die Beamten des Ordnungsamtes waren 3 innerhalb der 3 Monate 3 mal da und konnten keinen antreffen.
Mal sehen wie es jetzt weitergeht?

Werner

By Chris (144.41.20.21) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 11:53:

@werner:

ist das so schwer? da geht nichts mehr weiter. Weiter die Aussage verweigern und wenn ein BuGeBe kommt, Einspruch einlegen mit dem hinweis, daß der halter nicht der täter sei, was ja unschwer auf dem foto zu erkennen sein dürfte.

m.E. werdet ihr damit sowieso nicht mehr belästigt.

By Wernerall (80.135.164.171) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 22:06:

So es ist leider doch passiert.
Der Bussgeldbescheid kam gestern per Einschreiben an meine Mutter, die ja eigentlich nicht gefahren ist. Meine Eltern wollen jetzt aber das ich einfach bezahlen soll, damit sie keinen Ärger kriegen, weil mein Vater den 1. AB falsch beantwortet hat. Denn auf dem Foto bin ja ich eigentlich klar zu erkennen.

MfG
Werner

By Peter (152.163.189.235) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 16:08:

Ich bin am 20.7.02 geblitzt worden, ein paar Wochen später wurde mir ein AB zugestellt...allerdings sieht das Ding wie ein normaler Brief aus, scheint kein Einschreiben zu sein.
Die "normale" Dreimonatsfrist dürfte ja jetzt um sein.
Oder wurde die Frist durch einen "normalen" Brief unterbrochen?
(Den AB habe ich natürlich nicht zurückgeschickt...und sollte man mich fragen--bekommen natürlich auch nicht)
Hoffe auf baldige Antwort...danke!!

By Ghostrider (217.228.225.58) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 17:13:

@ Peter: der AB kommt nie als Einschreiben. Er unterbricht die Verjährung und gilt immer als zugegangen, auch wenn du den Zugang abstreitest. Als nächstes wirst du einen Bussgeldbescheid bekommen. Wenn du Fahrer + Halter bist und das Blitzfoto "erkennbar" gut ist, hast du schlechte Karten. Verjährt ist der Vorgang jedenfalls noch nicht.

By farendil (217.235.60.44) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 19:28:

@peter: leidest du an persönlichkeitsspaltung? dann ab zum arzt!!


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