Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wie lange gilt tempolimit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wie lange gilt tempolimit
By abs (217.85.117.213) on Freitag, den 6. September, 2002 - 13:48:

ich hab folgendes problem:
natuerlich wurde ich geblitzt ;)
ich bin ab einem zeichen 274 (tempo 30) tatsaechlich 30 gefahren.
das schild war mit dem zusatz 300m versehen.
nach 300 metern ist eine einmuendung von rechts, und ca 5-7 meter vom ender der einmuendenden strasse stand ein blitzter.
ich beschleunigte ab der kreuzung im glauben die beschraenkung waere aufgehoben und wurde geblitzt.
auf dem bussgeldbescheid wurde angegeben man haette mich vor der kreuzung geblitzt doch das foto zeigt eindeutig das ich mich hinter der kreuzung befinde, auch sind auf dem foto ein parkender lieferwagen, der nach der einmuendung und noch vor dem blitzer stand eindeutig abgebildet
was tun ich bin denk ich nach vorschrift gefahren und seh nicht ein zu zahlen , und ich finde nirgens in der stvo das ab einmundung das tempolimit zu ende ist aber ich muesste ja meinen einspruch begruenden oder ;)
helft mir bitte schnell wegen 14-tage-frist ;)

By Bluey (80.130.189.115) on Freitag, den 6. September, 2002 - 17:09:

und ich finde nirgens in der stvo das ab einmundung das tempolimit zu ende ist
Genau das ist der Punkt! Die Geschwindigkeitsbeschränkung war noch nicht aufgehoben!

By Jack Daniels (217.1.123.93) on Freitag, den 6. September, 2002 - 18:42:

Wenn unter dem 30er Schild 300m steht heisst das doch das das Tempolimit für die nächsten 300m gilt und dann endet,oder irre ich mich da?Wenn er dann auf dem Foto die Einmündung passiert hat ist er doch ausserhalb der Begrenzung geblitzt worden,oder wird man jetzt erst zig Metern später geblitzt?
Mess doch mal aus wie weit die Stelle,bei der du auf dem Foto bist,vom Schild weg ist,notfalls soll ein Anwalt einspruch einlegen.

By Hannes (80.128.36.191) on Freitag, den 6. September, 2002 - 23:58:

Laut §40StVO gibt es zweierlei Angaben:
Auf dem einen Schild steht nur eine Meterangabe, z.B. 300m. Dieses bedeutet dass IN 300METER ENTFERNUNG etwas aktiv wird, sich dort eine Gefahr befinden o.ä. (kommt natürlich auf das sich darüber befindende Schild an).

War es allerdings ein solches Schild, bei dem rechts und links neben der metrischen Angabe jeweils ein Pfeil nach oben (vorne) steht, so bedeutet dass, das drüberstehendes Ge- oder Verbot für die angegebene Strecke gilt, dann nicht mehr (gibt also die Länge der Gefahrenstrecke an)!

Hoffe geholfen zu haben
CU Hannes

By Nudel (217.80.122.244) on Samstag, den 7. September, 2002 - 10:32:

Ist die Angabe in "300 m gilt 30" verbindlich oder nur als Hinweis zu verstehen?

Ich kenne die Schilder nur als Zusatz. Bei vielen Stopp-Schildern steht bei uns 100m vorher ein "Vorfahrt gewähren"-Schild mit einem Hinweis, dass man in 100m Vorfahrt gewähren muss. Seltsamerweise steht als "Vorschild" immer "Vorfahrt gewähren" und nie ein Stopp-Schild.

Die Schilderaufsteller spinnen sowieso bei uns: Im Rahmen der Schilderwaldfällung wurden so ziemlich alle "Streckenverbotaufhebungsschilder" entfernt und durch Schilder "70 auf den nächsten 365m" ersetzt. Da hat man wohl jemanden losgeschickt, er soll die Entfernung zwischen Verbot- und Verbotaufhebungsschild ausmessen. Anschließen hat man dann die Schilder fertigen lassen. So kommen dann ständig Entfernungen von 435m, 325m oder 565m zu Stande. Mich wundert, dass man die Angaben nicht auf den Millimeter genau macht.

Ich finde die ganze Aktion sinnlos. Ich fahre lieber 70 bis zur Aufhebung, als mir zu merken, wie viele Meter ich noch 70 fahren muss. Außerdem ist es lästig, jedesmal mit einem Maßband auszumessen, wann die 385m vorbei sind. Meine Kilometerzähler zeigt leider nur auf 100m genau an.

By abs (217.226.249.26) on Samstag, den 7. September, 2002 - 22:17:

das mit dem pfeil ist ne gute idee ich werd nochmal nachsehen
aber mich aergert das ich an dem kinderheim das da is immer 30 fahr danach is keine gefahr mehr sondern freies bauland zu beiden seiten deshalb aergerts mich besonders ich hatte gerade gas gegeben und da hamse mich erwischt :(

By Yoda (62.224.156.14) on Montag, den 9. September, 2002 - 11:36:

Bei uns im Ort gibt es eine ähnliche Konstellation mit Schildern:

Vor einer Engstelle wird die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt mit dem Zusatz "für 300 Meter". Unmittelbar *hinter* dem Schild kommt noch eine Einmündung in Fahrtrichtung rechts. Fahrzeuge aus dieser Straße erhalten so gar keinen Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung - die dürften also 50 fahren während diejenigen auf der Hauptstraße verlangsamen müssen?!?

So kann es ja nicht sein. Ich erinnere mich, daß in der Fahrschule gelehrt wurde, eine Geschwindigkeitsbeschränkung müsse nach einer Einmündung wiederholt werden - ansonsten wäre sie aufgehoben.

By chiko (195.243.22.35) on Montag, den 9. September, 2002 - 15:22:

@yoda
aufgehoben nicht, aber für den einbiegenden eben nicht sichtbar. Aber vermutlich ist die Einmündung so kurz vor der Engstelle, dass nur mit einem F1-Start dort mehr als 30 gefahren werden könnte, oder ?

By Yoda (62.156.49.169) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 11:27:

@chiko

Nein. Es ist mit normaler Fahrweise möglich, nach dem Einbiegen bis zur Engstelle auf 50 km/h zu kommen.

--
Yoda

By Yoda (62.156.49.169) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 12:00:

Habe im Netz etwas dazu gefunden:

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Ist schon irgendwie eigenartig...


--
Yoda

By Steffen (80.137.137.236) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 16:39:

Vor allem insofern ist das eigenartig, als man in allen mir bekannten Fahrschulen lehrt, daß Kreuzungen Verkehrsbeschränkungen aufheben.

Generell gilt natürlich der Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Aber falls jemand aus seiner(!) Sicht davon ausgehen konnte, rechtmäßig zu handeln, kann er für diese Tat nicht bestraft werden. Ob bzw. in wie weit ein Fahrlehrer allerdings für einen ehemaligen Kunden aussagt, bleibt dahingestellt. Ich selbst bin - aufgrund echter(!) Unwissenheit - 13 Jahre davon ausgegangen, daß Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Kreuzungen aufgehoben werden, da ich in meiner Fahrschule und Prüfung(!) entsprechend gefahren bin und das nicht nur nicht beanstandet, sondern ausdrücklich gelobt wurde.

Und noch ein letztes: Warum haben wir in Deutschland einen Schilderwald, wenn doch noch unzählige Unklarheiten übrig bleiben?!

By farendil (217.225.248.98) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 17:20:

@yoda/steffen: was wollt ihr denn? im ernstfall müssen die euch nachweisen, daß ihr NICHT aus der querstraße gekommen seit.

By Sunburst (80.128.118.44) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 19:18:

@yoda:

ich fahre auch jeden tag eine strecke, wo ein 30er schild ist, das nach einer kreuzung nicht wiederholt wird.
und auch ich habe in der fahrschule gelernt, dass eine geschwindigkeitsbegrenzung durch eine kreuzung aufgehoben wird.
deine quelle sagt aber genau das gegenteil.
es kann doch nicht sein, dass die fahrlehrer die stvo nicht kennen.

By Yoda (62.227.193.23) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 22:04:

@Sunburst
Mir wurde es in der Fahrschule auch so beigebracht, daß eine Einmündung die Begrenzung aufhebt. In der StVO steht aber scheinbar wirklich nichts dergleichen. Es würde ja eigentlich Sinn machen, daß die Begrenzung aufgehoben wird, weil sie ja für die aus der Seitenstraße kommenden Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht gelten dürfte...

@farendil
Die Aussage des Ordnungsbeamten oder Polizisten wird dafür schon genügen. ;)


--
Yoda

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 11:50:

@Yoda

daran wird er (Polizist) sich kaum erinnern können, den aufzeichnen tun die das ja nicht (Gottseidank).

Damit ist abs aus der Falle, wenn nicht schon die
300-Meter Klausel dafür reicht.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page