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Verjährungsfristen???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährungsfristen???
By paule (62.226.250.225) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 18:38:

Frage an Alberto:
Ich bin am 8.5.02 geblitzt worden (+40km/h) ausserhalb geschlossener Ortschaft, der AB erreichte mich seltsamerweise erst jetzt am 4. 9.02 Scheinbar hat es mit der Post irgend welche Schwierigkeiten gegeben, denn der AB ist auf den 18. 6.02 datiert und es sieht so aus als sei er noch ein zweites mal verschickt worden. (Heftklammernlöcher) Es war auch keine Briefmarke drauf, der Postbote sagte es käme direkt vom Landrat, welche Art von Zustellung ist das? Kennt sich da jemand aus? Normalerweise ist das doch verjährt, oder? Wie soll ich mich verhalten?
Jetzt habe ich hier im Forum aber schon verschiedentlich gelesen, dass die Verjährung durch Absenden des AB unterbrochen wird, bzw. dann erst anfängt. Andere sagen, die Verjährung beginnt mit dem Tatzeitpunkt. Was ist denn nun richtig?
Paule

By paule (62.226.250.226) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 19:11:

ich möchte noch hinzufügen, dass der Bogen mit
"Anhörung im Bußgeldverfahren" beginnt, weiter:
"Ihnen wird zur Last gelegt...."
vielleicht ist dieser Hinweis wichtig?
Gruss Paule

By paule (62.226.250.215) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 20:50:

Habe hier inzwischen viel gelesen, deshalb
suche ich jetzt jemanden, der für mich als "Fahrer" nach der Albertomethode einspringt. Ich würde selbstverständlich im Gegenzug auch meine Dienste anbieten.
Wir werden schon eine Möglichkeit finden, uns miteinander bekannt zu machen.
Paule

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 6. September, 2002 - 10:19:

Dies ist ein Doppelposting! Original ist >40 km ausserhalb!<
So verleirt man die Übersicht, es hilft dem Fragenden auch nicht weiter, wenn die Beantworter nicht alle Antworten lesen.

By Koral (80.133.23.47) on Freitag, den 6. September, 2002 - 22:17:

@paule

Ich würde mich als "Fahrer" zur Verfügung stellen. Mir fehlt es nicht an der nötigen Energie. Außerdem bin ich in der Rechtsschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung). Ich sehe aber keine Möglichkeit, wie wir uns miteinander bekannt machen können, ohne daß die andere Seite es mitbekommt. Leider.

By farendil (217.85.231.127) on Samstag, den 7. September, 2002 - 02:03:

@alle: hier gehts weiter...

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