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LKW Kontrolle mit Geschwindigkeitsreduzierung; Hiiiiilfe

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: LKW Kontrolle mit Geschwindigkeitsreduzierung; Hiiiiilfe
By frightnight (217.235.205.236) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 21:52:

Hallo zusammen,
finde das Forum echt toll und versuche auch gleich mal mein Glück.
Also ich wurde Mitte Juli mit einem Firmenwagen auf der Autobahn, 60km/h Begrenzung, mit 125km/h also 61km/h zu schnell geblitzt. Doof, könnte man meinen; aber nicht ganz meiner Ansicht nach!
Die Geschwindigkeitsverringerung war folgendermaßen: Kein Anzeichen einer Verkehrskontrolle, dann folgende Schilderkombination. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100km/h, direkt darunter ein Überholverbot und wiederum drunter ein weißes Schild "nur für LKW und PKW mit Anhänger". Also nicht für mich gültig!? Dann die selben Kombinationen für 80km/h und 60 km/h. Dies war der Grund, daß ich nicht die Geschwindigkeit reduziert habe.
Also wie gesagt ein Firmenwagen und die Firma gibt meinen Namen NOCH nicht preiß. Jedoch war heute 4.9.02 bereits die Polizei mit nem Foto in der Fima. Die konnten mich noch nicht ausfindig machen und so fordert nun die Firma erst mal das Originalfoto an.

Tips und Tricks für mich, damit ich nicht den Lappen für zwei Monate abgeben muß???

Danke Euch.

Frightnight

By Landy (217.230.22.144) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 23:04:

@frightnight

Ganz einfach, die Firma sagt, dass JEDER Mitarbeiter als Fahrer in betracht kommt. Deshalb verweigert sie die Aussage komplett.

Die Polizisten dürfen dich eben nicht zu Gesicht bekommen.


Solche Geschwindigkeitstrichter finde ich auch eine absolute Schweinerei, nur um das mal zu sagen.

Wenn ich so was sehe, mache ich mittlerweile schon aus Reflex eine sehr starke Bremsung, weil häufig bei 60 oder so geblitzt wird.

By Hannes (80.128.34.177) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 23:26:

Offiziell ist es so dass eine solche Einschränkung (z.B. "Nur bei Nässe" oder "Nur LKW") DIREKT unter DEM schild stehen muß, welches betroffen ist. Wenn also ein Geschwindigkeitsschild dasteht unter dem unmittelbar NIX steht was Dir erlaubt schneller zu fahren mußt Du das ernst nehmen. Ist zwar dumm, aber Realität.

Wie Du da rauskommst? Auf jeden Fall versuchen dass die Polizei Dich nicht zu Gesicht bekommt! Dummerweise kommen die unangemeldet, da mußt Du vorsichtig sein! Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate zzgl.14 Tage Postlaufzeit!

CU Hannes

By frightnight (217.235.215.234) on Samstag, den 7. September, 2002 - 23:55:

Noch was;
Ein "netter" Mitfahrer von mir hat bereits meinen Namen bei der Polizei erwähnt!?
Bin ich jetzt schon identifiziert???

By Landy (217.230.26.207) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 10:58:

@ frightnight

Dann sieht es jetzt sehr Sche*** für dich aus.

By frightnight (213.179.131.84) on Montag, den 9. September, 2002 - 08:25:

Ja aber nur mein Name reicht doch da nicht aus, oder? Die benötigen doch meine kompl. Personalien und die gibt die Firma nicht raus.
Da könnte ja sonst jeder kommen und behaupten, daß ich gefahren sei, oder???

By Bluey (80.130.186.41) on Montag, den 9. September, 2002 - 08:59:

@frightnight

I.d.R. reicht aber Dein Name völlig aus. Das Ermitteln der restlichen Daten dürfte reine Formsache sein (auch ohne das Mitwirken der Firma!).

By Meinungsbildner (80.133.167.218) on Montag, den 9. September, 2002 - 09:33:

Ja, schönen Gruß an deinen Mitfahrer, das hat er ganz prima gemacht !!! So ein Depp, denn jetzt sitzt du ziemlich in der Klemme...

Ich hasse auch solche Geschwindigkeitstrichter, zumal das runterbremsen in dem Bereich immer äußerst riskant ist, weil man meist der einzige ist dann und schnell mal einer hinten dran hängt.

By frightnight (217.235.225.231) on Montag, den 9. September, 2002 - 19:53:

Also erst mal wieder Danke für Eure Kommentare!
Glaubt eigentlich jemand, daß mir ein Anwalt weiter helfen könnte? Hab natürlich KEINE Rechtschutzversicherung, aber trotzdem. Die Sache mit den Schildern kann man doch in Frage stellen, oder? Außerdem denke ich, daß die Schilder zu nahe zusammen gestanden haben, und es gab kein Hinweisschild LKW Kontrolle oder sowas, usw.. Der Anwalt könnte zumindest vielleicht das Fahrverbot von zwei auf einen Monat drücken!?
Was bewirkt eigentlich die Aussage, daß man auf den Lappen beruflich angewiesen ist?

By Bluey (80.130.183.236) on Montag, den 9. September, 2002 - 22:15:

@frghtnight

So wie Du das schreibst, war es ja wohl eine Lkw-Kontrolle. Damit man aber auf der BAB Lkw und sonstige Gespanne aus dem fließenden Verkehr herausziehen kann, muß man

a) dafür sorgen, daß diese auf nur EINEM Fahrstreifen fahren (daher das Überholverbot) und

b) auch nicht allzu schnell (damit nix passiert).

Die Schilder dürften so wie beschrieben korrekt sein. Das Tempolimit gilt für ALLE, das Überholverbot für die auf dem Zusatzzeichen aufgeführten Fzge.

Ein Hinweisschild "Lkw-Kontrolle" oder ähnliches muß es nicht unbedingt geben!

Zum Fahrverbot:
Ich glaube kaum, daß ein Anwalt das FB von 2 auf 1 Monat drücken kann. Entweder 2 Monate FB oder gar keines.

Die Aussage daß man auf den Lappen beruflich angewiesen ist bewirkt so überhaupt nichts. Du benötigst schon eine Bestätigung (z.B. durch Deinen Arbeitgeber), daß Du ohne FE Deinen Job verlieren würdest. Das muß meines Wissens nach aber auch in Deinem Arbeitsvertrag stehen!
Wenn sich der Richter darauf einläßt (i.d.R. nur dann, wenn Du zum ersten Mal aufgefallen bist!), dann wird er das BG mindestens verdoppeln.

Aus eigener Erfahrung (als Zeuge) kann ich da nur sagen: besorg Dir einen guten Anwalt!

By frightnight (213.179.131.84) on Montag, den 23. September, 2002 - 15:47:

Hallo mal wieder,
also es sind nun ein paar Wochen vergangen und nichts größeres ist passiert. Die Polizei versucht täglich mich telefonisch zu erreichen, bei mir zu Hause ware die Jungs auch schon, aber bisher haben die mich nicht erwischt; weder telefonisch noch persönlich! Glück gehabt!!!

Hier noch einmal die Frage:
Ist die Verjährung bei mir bereits verlängert, dadurch daß die Polizei irgendwie meinen Namen, aber sonst nix herausgefunden hat?

Der Besuch daheim war reiner Zufall, denn die Adresse wurde von der Firma nicht herausgegeben.


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