Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Messbereich von Lasergeraeten Teil 3

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Messbereich von Lasergeraeten Teil 3
By stang66 (62.227.169.47) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 19:40:

Moin!

Heute habe ich eine Gerichtsvorladung wegen eines Verstosses vom 5.3.02 bekommen.

Hier die Kurzfassung fuer die, die nicht alles durchlesen wollen:

Mit 72 bei angebl. 50 (es war keine 50m vor dem 70er Schild) gelasert, angehalten worden, Personalien zweifelsfrei festgestellt, Halter=Fahrer. Das ganze aus >400m Entfernung mit einer Riegl, wahrscheinlich eine FG-21. Hier die Chronologie des Schriftverkehrs:

- Verstoss: 5.3.02
- Anhoerungsbogen (weiss nicht mehr wann)
- BGB mit Niederlegung: 19.3.02
- Einspruch abgeschickt am 3.4.02
- Vorladung aufs Polizeirevier 9.5.02, nicht hingegangen
- erneute Vorladung aufs Revier 20.5.02, nicht hingegangen
- Schreiben von der Stadt "dieser Bussgeldbeschied besteht zu Recht, bitte zahlen Sie" 10.7.02
- Schreiben von der Stadt, dass die Sache der Staatsanwaltschaft uebergeben wurde 6.8.02
- Ladung vom Amtsgericht per "vereinfachte Zustellung" 4.9.02

Bis auf die gruen markierten Schreiben kam alles andere per normaler Post, im Zweifel habe ich sie also nie erhalten. Vom BGB (19.3.) bis zur Ladung (4.9.) sind also definitiv mehr als 3 Monate vergangen. Zaehlen die Schreiben per normaler Post dennoch als verjaehrungsunterbrechend? Wenn nein, gelten dann die 3 Monate und bin ich aus dem Schneider?

Verhandlungstermin soll am 25.9.02 sein; wie soll ich mich nun verhalten?
- Selbst zur Verhandlung gehen und auf Verjaehrung plaedieren
- Wenn das nicht geht, selbst zur Verhandlung gehen und mir beweisen lassen, dass der Messstandort und die sonstigen Umstaende der Messung korrekt waren
- Anwalt zur Verhandlung schicken (teuer, habe keine RV)
- Oder ein Schreiben aufsetzen, dass ich nichts zur Sache aussagen werde, dann waere ich naemlich von der Erscheinungspflicht entbunden. Allerdings kann ich mir dann ausrechnen, dass ich "verliere".


Details finden sich im Archiv:
hier gibts Teil 1

hier gibts Teil 2

By farendil (217.235.51.45) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:58:

@stang: ab dem bgb gelten 6 monate verjährungsfrist.
ausserdem unterbricht die abgabe der akten ans gericht die verjährung.


und mir beweisen lassen, dass der Messstandort und die sonstigen Umstaende der Messung korrekt waren
der richter wird - wenn du keine anhaltspunkte fuer eine fehlmessung vorlegst - von einer korrekten messung ausgehen.


was du amchen sollst?
nun, dir gehts sicher um die 2 km/h...

das ist davon abhängig, wie wichtig dir die sache ist.

mit einem recht guten anwalt hast du eine - sagen wir mal realistische - chance, wenn derjenige sich auskennt und ein paar anhaltspunkte findet.

ohne anwalt ist deine chance minimal....

auf jeden fall wünsche ich dir viel glück - so oder so wirst du es brauchen können

By stang66 (194.74.143.194) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 08:45:

@farendil
Erstmal danke fuer deine Anteilnahme;-)
Ja, mir gehts um die 2 km/h. Allerdings nicht die, die mich von +22 auf +20 und somit aus dem Punktebereich bringen wuerden, sondern die +2km/h, die uebrigbleiben, wenn sie mich in der 70er gmessen haetten.
Was wuerde ein Anwalt in diesem Fall kosten? Es geht um 68EUR und einen Punkt.
Wenn ich "verliere", kann es dann teurer werden?

By farendil (217.225.241.9) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:26:

@stang: damit wirst du nciht duchkommen. vielelicht wenn der richter milde ist eine ermäßigung.

aber an sich darfst du eben erst direkt ab dem schild schneller sein.


was ein anwalt kostet? ganz unterschiedlich. ein super-anwalt macht so ein pillepalle sowieso nur über eine honararvereinbaarung, da laut brago nciht so viel zu holen ist.

aber auch sonst ist ein anwalt im vergleich zu der strafe kein schnäppchen.


Wenn ich "verliere", kann es dann teurer werden?
die gerichtskosten sind sehr gering. wenn zeugen beötigt werden, so kosten die nur, wenn es keine beamten sind, die im dienst sind.

ansonsten ist es ermessen des richters, die strafe zu erhöhen oder zu erniedrigen (ersteres bekommst du meist vor dem urteil mit und kannst vorher deinen einspruch zurücknehmen...)

By stang66 (62.227.172.236) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 20:55:

Heute war die Verhandlung. Oder Anhoerung? Jedenfalls ging es aus wie das Hornberger Schiessen. Der PHM war als Zeuge mit dabei, meine Fragen nach Messentfernung und Umstaenden der Messung konnten vollstaendig beantwortet werden, da gab es nix mehr zu ruetteln.
Da der Richter (Oder war es ein Staatsanwalt? Er hat sich jedenfalls nicht vorgestellt) sich von vorneherein als Befuerworter des Punktesystems zu erkennen gegeben hat, wollte ich es mangels RV nicht auf ein Urteil ankommen lassen und habe meinen Einspruch auf Empfehlung des Richters zurueckgenommen. Auf zusaetzliche Kosten wurde ich nicht hingewiesen, also gehe ich davon aus, dass die heutige Veranstaltung kostenlos war.
Fazit: Viel gelernt ueber Lasermessungen und die Rechtskraft des Punktes um ca. 6 Monate verzoegert, was in diesem Fall zugegebenermassen saudumm von mir war.

Zum technischen Teil: Die Riegl FG-21 ist definitiv bis 1000m geeicht und zugelassen. Das Geraet hat eine 6fache optische Vergroesserung und war auf einem Stativ angebracht. Die Messung erfolgte mittels Zielen auf das vordere Kennzeichen, weil dies laut Aussage des PHM "das einzige Teil am Fz. ist, was genuegend reflektiert". Ich habe mich nach der Veranstaltung noch ein wenig mit ihm unterhalten und explizit nach den alten, nicht reflektierenden Kennzeichen gefragt. Dazu meinte er, dass die ein wenig problematisch sein koennten bei der Messung. Also, Leute, wenn Ihr noch ein altes Kz. habt, behaltet es, so lange es geht! Es geht also nicht nur um senkrechte Teile am Fahrzeug (Thema Lasermessung beim Motorrad), sondern um reflektierende Teile!
Die Messung erfolgte gezielt in der 50er Zone; die Messentfernung zum 70er Schild wurde beim Einmessen festgestellt, indem der PHM auf einen ein Kollegen mit Warnweste (reflektierend!) zielte, der sich direkt am Schild befand. Grund fuer die Warnweste: die Rueckseite der Verkehrsschilder reflektiert nicht genug fuer den Laser!
Also: Kennzeichen verdrecken lassen kann moelgicherweise gegen Lasermessungen helfen und ist (bis zu einem gewissen Grad) voellig legal.

By Andy (80.132.119.59) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 23:32:

jetzt habe ich mal noch eine Frage dazu. Wenn das Ding das einzige ist das reflektiert. Mein Kennzeichen vorne ist nämlich etwas verbogen, weißt Du ob die Messung dadurch fehlerhaft ausfallen könnte?
gruß


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page