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Angeblich Tempo 30..

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Angeblich Tempo 30..
By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 12:25:

Also bin vor fast 2 Monaten geblitzt worden mit nem Radar.
Ich bin und war der Meinung 50 fahren zu dürfen. Bin geblitzt mit 54 unter Beachtung der Toleranz.
Bin in eine Ortschaft gefahren. Ortseingangsschild - 30-Zeichen (kein Zonenschild!). Fahre meine 30, komme an einer Kreuzung und verlasse diese Straße und fahre auf die Vorfahrtsstraße auf. Da bin ich der Meinung 50 fahren zu dürfen und tue das auch. Und da werde ich dann nach 100 Meter geblitzt. Das LRA setzt als Höchstgeschwindigkeit 30 an, es steht aber kein Schild!
Erschwerend kommt hinzu, bin noch in der Probezeit!
Wäre euch über Antworten, was ich jetzt noch tun kann etc., sehr dankbar.

By Landy (217.81.159.35) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 13:45:

@Denis

Erstmal auf gar keinen Fall die Tat zugeben, das ist vorneweg das wichtigste.

Dann fahr am besten die Strecke nochmal ab und versichere dich nochmal genau, wie schnell man an der Stelle fahren darf. Straßennamen usw. muss ja alles auf dem AB stehen.

Auf wen ist denn das Auto zugelassen mit dem du gefahren bist? Wann genau wurdest du geblitzt und wann genau kam der AB, und an wen?

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:01:

Also haargenau das selbe Schreiben hat meine Mutter vor ca. einem Monat bekommen. Sie ist übrigens Halterin. Da kein Foto dabei war, hat sie die Tat zugegeben.
Die Strecke habe ich gleich am Tag, als wir das erste Schreiben bekommen haben, nochmals befahren.
Ich bin immer noch der Meinung, dort darf ich 50 fahren. Was ich ja so ziemlich auch gefahren bin.
Noch mal die Situation, man kommt in die Ortschaft (Ortseingansschild), kurz danach ein 30er Zeichen (kein Zonenschild!), fährt danach an eine Kreuzung (ist Nebenstraße) und muss zwangsläufig auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Auf dieser Straße steht definitiv kein neues Tempo-30-Zeichen.
Ich bin der Meinung, da ich auf eine andere Straße gefahren bin, gilt dort innerorts Tempo 50.
Laut StVO gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung solange, bis sie wieder aufgehoben/geändert wird.
Wäre es eine 30er-Zone gewesen (also mit Schild Zone 30), dann wäre das für mich vollkommen klar gewesen, sprich Tempo 30!.
Nur hat uns das auch leider keiner in der Fahrschule beigebracht.
Geblitzt: 08.07.
Erstes Schreiben an meine Mutter (Halterin): 01.09.
Heute Schreiben an mich (bezeichnet als Fahrzeughalter(-in)).
Ich frage mich auch, wie die darauf kommen, mich jetzt anzuschreiben, da wir sicher keine Aussage zum Fahrer gemacht haben!
Nun habe ich eine Woche Zeit mich zu äußern.
Hat es denn Sinn, falls wirklich in dieser Situation Tempo 30 ist, zu schreiben, dass ich der Meinung war, 50 zu fahren? Es war ja sicher kein Vorsatz, dann eher Unwissenheit, die mich wahrscheinlich nicht vor Strafe schützt..
Was kann ich noch tun?
Ich werde noch mal mit meinem Fahrschullehrer drüber reden. Schließlich kassiert er dann auch das Geld für die Nachschulung.
Und ich werde noch mal einen Bekannten konsultieren.
Hoffe, dass ich das heute noch in die Reihe bekomme, denn ab morgen kann ich erst mal nicht wirklich mehr reden. Habe nen Eingriff beim Zahnarzt...

By Landy (217.81.159.35) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:09:

@Denis

Wie jetzt, das erste Schreiben geht an deine Mutter, die macht keine Angaben und die nächste Post ging an dich?

Sehr merkwürdig und genauso erschreckend.

Dein Problem ist, dass du wahrscheinlich beweisen musst, dass an der Stelle 50km/h erlaubt ist.

Frage erstmal deinen Fahrlehrer, der sollte das ja wissen, wenn er deine Version bestätigt, kannst du beim Amt mal anrufen (Tel. steht auf dem AB), weil sie dich ja anscheinend schon am Wickel haben. Wenn der AB erstmal an dich ging, hast du ein echtes Problem.

Sag uns dann, was der Fahrlehrer gesagt hat, bevor du weiteres unternimmst, ok?

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:54:

Noch mal kurz zum Gang der Dinge.
Erst das Schreiben an meine Mutter. Sie hat den Verstoß zugegeben, weil keiner wusste, wer an dem Tag gefahren ist. Ist ja schließlich auch ihr Auto.
Und jetzt auf einmal kommt das Schreiben an mich. Es hat aber sicher keiner gesagt, dass ich als Fahrer in Frage komme.
Würde mich mal interessieren, wie die darauf kommen, dass ich fahre.
Ich werde jetzt gleich einmal meinen Fahrlehrer anrufen. Treffe mich Samstag mit ihm.

By rennfahrer (80.140.59.184) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:54:

@Denis

Wie die darauf kommen ??

Die schauen sich das Bild an, "ohh... das ist aber nicht die Frau X, das ist ja ein Mann"
"Hmm...wer könnte das denn gewesen sein, sieht ja auch noch recht jung aus...?!"
"Na fordern wir mal das Foto vom Einwohnermeldeamt an"
"Erwischt, der Sohn wars"

So kommen sie auf dich!

Jetzt wirds eng, wenns nicht sogar schon zu spät ist...

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 18:10:

Na und was könnte ich jetzt noch machen?
Übrigens hat sich auch noch keiner zur Verkehrslage geäußert. Ist denn dort wirklich 30?!
Und was passiert, wenn ich mich gar nicht zu der Sache äußere? Ist ja schließlich mein Recht und ich muss mich doch nicht selbst belasten!
Und bringt es was, wenn ich schreiben würde, dass ich gefahren bin und denen versuche zu erklären, dass ich der Meinung war, 50 fahren zu dürfen, was ich ja auch tat?

By Multa (62.104.209.81) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 18:41:

Man kann nicht genau sagen, ob dort 30km/h oder 50km/h erlaubt waren. Geschwindigkeitsbegrenzungen können aber nur durch neue Begrenzungen oder durch das "Aufhebungszeichen" aufgehoben werden!
Vielleicht steht ja auf der Hauptstraße auch ein 30km/h Schild?!

By bebu (217.199.68.239) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 19:39:

@denis
In meiner Wohngegend ist auch das ganze Viertel
30-Zone.Vor dem Einfahren in die Hauptstrassen
wird jedesmal die 30km/h-Zone mit einem Schild aufgehoben.Ich denke, wenn das in Deinem Fall nicht so war,gilt die Haptstrasse auch mit 30km.

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:15:

@Multa

Wenn man die Strecke so fährt, steht auf der Vorfahrtsstraße definitiv kein neues 30er Zeichen!
Auf der Vorfahrtsstraße steht nach beiden Ortseingangsschildern ebenfalls ein 30 Schild, aber keines davon sehe ich, wenn ich so fahre. Und es kann mir keiner erzählen, dass vorausgesetzt wird, dass man wissen muss, dass da irgendwo mal ein Schild stand, das man aber nicht sehen kann!

@bebu

Es handelt sich eben nicht um eine 30er Zone, es steht lediglich ein rundes Tempo-30-Schild.

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:15:

@Multa

Wenn man die Strecke so fährt, steht auf der Vorfahrtsstraße definitiv kein neues 30er Zeichen!
Auf der Vorfahrtsstraße steht nach beiden Ortseingangsschildern ebenfalls ein 30 Schild, aber keines davon sehe ich, wenn ich so fahre. Und es kann mir keiner erzählen, dass vorausgesetzt wird, dass man wissen muss, dass da irgendwo mal ein Schild stand, das man aber nicht sehen kann!

@bebu

Es handelt sich eben nicht um eine 30er Zone, es steht lediglich ein rundes Tempo-30-Schild.

By Landy (217.230.22.144) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:20:

@Denis

Wird das 30er Schild aufgehoben, bevor du auf die Hauptstraße einbiegst?

Falls nicht, setzt man wahrscheinlich voraus, dass du da nur 30 fahren darfst.

Ist allerdings ein sehr strittiger Fall.

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:29:

Nein, es wird weder aufgehoben, noch erneut gestellt!

Sorry, dass der Beitrag vorhin doppelt steht.

By Landy (217.230.22.144) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:38:

@ Denis

Sorry, dass der Beitrag vorhin doppelt steht.

Da kannst du nix dafür, der Fehler lag da nicht an dir, ist mir auch schon ein paar mal passiert.

Wenn es nicht aufgehoben wird, dann gilt es doch noch weiter, oder? Da hat wahrscheinlich eine Kreuzung keinen Einfluss darauf.

Kann aber auch sein, dass du ein Recht darauf hast, dass es nach einer Kreuzung nochmals gezeigt wird.

Du könntest deshalb auf jeden Fall Einspruch einlegen.


Gute Möglichkeit:

Such doch mal in den anderen Nebenstraßen, von denen man auch auf die Hauptstraße kommen kann, wenn da einmal das Tempo 30 Schild aufgehoben wird, bist du gerettet. Dann sagst du, dass du von da gekommen bist, und du hast wirklich keine Schuld.

By Denis (217.0.221.200) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 20:55:

Muss dich enttäuschen, die 30 wird definitiv auch nirgendwo aufgehoben.

Es ist ein Dorf, 3 Ortseingangsschilder, jeweils danach 3 30er Zeichen und 2 Straßen (die Vorfahrtsstraße und die Nebenstraße).

Wenn ich Einspruch einlege, gebe ich ja zu, dass ich gefahren bin.. Ich weiß nicht, ob das dann Sinn macht, weil wenn der Einspruch nicht durchgeht, habe ich mich ja selbst belastet.

By Landy (217.230.22.144) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 23:01:

@ Denis

Du enttäuschst da nicht mich, sondern dich, dann wirst du Schwierigkeiten bekommen, aus der SAche gut rauszukommen. Man wird dir sagen, dass du es wissen müsstest.

ABER...mal an die Experten:

Es ist doch möglich, dass du in dieser Nebenstraße übernachtet hast, jemand anderes ist am Tag davor gefahren und du hast geschlafen. Du setzt dich ins Auto, siehst kein Verkehrszeichen, fährst 50, als ob du im Ort wärst, und FLASH.

Da kannst du ja wirklich nicht wissen, wie schnell man da fahren darf.


Einspruch einlegen musst du in jedem Fall, schätze ich.

Du belastest dich nicht mehr selbst, die haben ein Foto und durch das ewma hat man dich eindeutig identifiziert. Da kommst du nicht mehr raus.

By farendil (217.235.51.45) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:50:

@multa: Man kann nicht genau sagen, ob dort 30km/h oder 50km/h erlaubt waren.
man kann es schon sagen, man darf nur ncith multa heißen.

@denis: also wenn du an der kreuzung abgebogen bist, konntest du davon ausgehen, daß 50 erlaubt waren, wenn es keine anhaltspunkte für ein anders limit gibt.

schreib das der behörde.
identifiziert bist du schon.

By Denis (217.0.222.80) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 15:02:

@ Landy

Damit kommt man eh nicht durch. Erstens liegt das Dorf 5 Kilometer von meinem Wohnort weg, zweitens bin ich gegen 19 Uhr geblitzt worden und drittens könnte das ja jeder behaupten.

@farendil

Nach der Kreuzung steht ja kein neues Schild. Es ist halt nur die Frage, ob die 30 von nach dem Ortseingangsschild noch ihre Wirkung haben.
Was macht dich so sicher, dass wirklich 50 erlaubt sind?
Also ich war ja auch der Meinung, aber meiner Ansicht nach ist das in der StVO nur sehr schwammig beschrieben, wie sich das mit den Geschwindigkeiten verhält, und ich würde mich sehr freuen, wenn ich Recht hätte.

Nur mal zum Trost: Die Älteren hier sagten mir, dass es zu DDR-Zeiten so war, dass an jeder Kreuzung/Einmündung das Schild neu aufgestellt werden musste, d.h. dass ich im Recht wäre.

By Aufklärer (80.128.124.164) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:03:

streckenverbote werden an kreuzungen und einmündungen NICHT aufgehoben, wo sollte das denn stehen?

nur parkverbote enden da

By Aufklärer2 (80.128.124.164) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:06:

hier ein interessantes urteil für dich:

Streckenverbote, aber auch andere Regelungen, z.B. Einbahnstraßen, gelten über Einmündungen und Zufahrten hinaus selbstverständlich auch für den dort einbiegenden bzw. zufahrenden Verkehr. Die Straßenverkehrsbehörden sind in solchen Fällen gehalten und verpflichtet, durch eine Wiederholung der Beschilderung auch diesen Verkehr entsprechend zu informieren.

Wird dies verabsäumt, begehen einbiegende oder zufahrende, falschfahrende Kraftfahrer zwar objektiv (tatbestandsmäßig) gesehen die entsprechende Ordnungswidrigkeit, können aber dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden, da es an der sogenannten "subjektiven Verwirklichung" des Tatbestandes (fahrlässige oder vorsätzliche Begehung im Wissen darum, das etwas verboten ist) fehlt. Letzteres kann natürlich nicht in Anspruch genommen werden, wenn dem Betroffenen nachgewiesen werden kann, dass er von der Regelung Kenntnis haben musste, z.B. weil er die Strecke sehr häufig befährt und daher davon auszugehen ist, dass er die Regelung kennt.

By Denis (217.0.222.80) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:33:

Ähm ja, danke für das Urteil.
Aber: Was heißt das nun für mich? Habe die Situation ja geschildert. Habe ich eine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen? Ist es denn so, dass ich richtig in der Annahme war, 50 fahren zu dürfen?
Die sollten mir erst mal nachweisen, dass ich dort häufig fahre. Ich fahre dort jetzt ohnehin nicht mehr lang..

By Multa (172.179.255.214) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 18:51:

Das Urteil passt hier sehr gut. Da Du ja nur 30km/h fahren durftest und eine Kreuzung passiert hast, gelten die 30km/h weiterhin. Das wird sehr schwer, da herauszukommen.
Farendil, toll!

By diomega (217.159.1.68) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 18:59:

@Aufklärer

nur parkverbote enden da

..und eine Radwegebenutzungspflicht

(sorry für OT)

By Hannes (80.128.39.242) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 19:29:

Ich würde mir das entsprechende Aktenzeichen von dem Urteil (bitte posten, würd mich auch interessieren) besorgen und einen Urteilsauszug anfertigen, mit diesem und der Schilderung könntest dann Glück haben!

CU Hannes

By Denis (217.0.222.80) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 20:07:

Das Aktenzeichen würde mich auch einmal interessieren. Bitte mal hinzu schreiben!
Und irgendwie blicke ich jetzt nicht mehr durch. Multa schreibt, dass das Urteil sehr gut passt. Aber dann auch, dass ich hätte 30 fahren müssen. Das Urteil entlastet mich doch, oder?!
Was ist nun? Wie schnell hätte ich nun fahren dürfen? Ich bin auf eine andere Straße gefahren, die Vorfahrtsstraße war. Und dort steht nur eine Begrenzung auf das zulässige Gesamtgewicht.

By Hubert (217.230.105.51) on Samstag, den 7. September, 2002 - 10:14:

@Multa
Da Du ja nur 30km/h fahren durftest und eine Kreuzung passiert hast, gelten die 30km/h weiterhin.

Gehen wir mal davon aus, dass das Urteil stimmt (und wir noch ein Aktenzeichen bekommen), dann steht und fällt der ganze Sachverhalt wahrscheinlich mit der Tatsache, dass er die Kreuzung nicht einfach nur passiert hat, sondern in eine andere Strasse eingebogen ist. Ich meine das hier die 30er Begrenzung nicht mehr gilt. Allerdings kann Dir ein Richter unterstellen, da es sich um den eigenen Wohnort handelt, muesste die 30er Begrenzung bekannt sein. Das muss man dann erst einmal entkräften.

@Denis
Habt Ihr eine RV. Dann auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen und gegen die Sache vorgehen.

By farendil (217.85.239.166) on Samstag, den 7. September, 2002 - 12:43:

@multa: Das Urteil passt hier sehr gut.
der einzig richtige satz...

Da Du ja nur 30km/h fahren durftest und eine Kreuzung passiert hast, gelten die 30km/h weiterhin.
du kapierst es nicht!
deine intellektuellen fähigkeiten sind mir völlig egal, nicht aber, daß du andere damit verunsicherst!!!


@denis: laß dich bitte nicht von dem dummen gequatsche eiunes dreiradfahrers verunsichern!
der ist mindestens körperlich noch nicht alt genug, einen pkw zu fahren...

wie aufklärer und ich schon geschrieben ahben, kannst du ncith zur verantwortunggezogen werden. schreib denen das so und gut ist.

By Multa (172.179.48.174) on Samstag, den 7. September, 2002 - 14:55:

@farendil: ... darf ich leider nicht schreiben, sonst bekomme ich Ärger!

By Denis (217.80.138.101) on Samstag, den 7. September, 2002 - 18:35:

So, ich fahre jetzt gleich zu meinem Fahrlehrer und werde mich mit dem noch mal unterhalten.

@Hubert

Es handelt sich dabei nicht um meinen eigenen Wohnort.
Ja, haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, Selbstbeteiligung: 102 EUR. Glaube nicht, dass sich das lohnt.

Dennoch bin ich mir immer noch nicht sicher, ob das Urteil hier seine Berechtigung hat. Schließlich hat mir auch jemand von der Polizei gesagt, dass dort 30 ist. Aber es stand halt nirgendwo.
Noch mal ganz ehrlich von mir: Ich war der Ansicht, dass ich 50 fahren darf, da auf der neuen Straße nicht erneut eine 30 stand. Aber ich glaube nicht, dass das irgendeinen Eindruck bei denen im Amt hinterlässt. Könnte ja jeder schreiben und so rauskommen..
Ob es einen Sinn hat, bei der Bußgeldstelle vorbei zu schauen und mit denen das direkt mal zu bereden?! Bin ja eh schon 'enttarnt', kann ja nicht leugnen, dass ich gefahren bin. Vielleicht verstehen die mich ja. Andernfalls habe ich es halt versucht.
Ich glaube nicht, dass es über einen Anwalt viel besser kommt. Schließlich müsste ich ja dann mindestens auch die 102 EUR bezahlen.

Dennoch ist immer noch nicht geklärt, wie die Lage nun wirklich dort ist. D.h. welche Geschwindigkeit dort erlaubt ist. Mein Vorschlag an die Leute, die die Schilder aufstellen: Macht das nächste Mal gleich eine 30er-Zone daraus, dann ist es wenigstens eindeutig und ich hätte es auch kapiert!

@alle
Lasst doch mal eure privaten Fehden und beschränkt euch aufs Wesentliche!

By Nachtkutscher (62.180.170.206) on Samstag, den 7. September, 2002 - 19:45:

Hubert hat es doch eindeutig geschrieben: fährst Du GERADEAUS über die Kreuzung (bleibst also auf Deiner Straße) gilt die Geschw.-beschr. für Dich weiter. BIEGST DU AB kannst Du nicht wissen, ob dort eine Geschw.-beschr. gilt wenn kein Schild dort steht - also gelten die normalen Limits (i.d.F. Ortschaft = 50). Deswegen gibt es ja die Erfindung "Zone" - damit man für die abbiegenden Fahrer nicht jedesmal die Schilder wiederholen muß.
Vor einiger Zeit wurde hier mal diskutiert, daß an vielen 70-er Einmündungen die Beschränkung erst mehrere 100m später aufgehoben wird. Eigentlich waren sich hier alle einig, daß dann für den auf der Hauptstraße Tempo 70 bis zum "Ende"-Schild gilt - für den Einbiegenden aber Tempo 100 (wenn er es schafft so schnell zu beschleunigen ;-) )

Ich denke, die Sache sieht sehr gut für Dich aus. Aber wechsele trotzdem die Rechtschutzversicherung!

By Denis (217.80.138.101) on Samstag, den 7. September, 2002 - 20:34:

Mein Fahrlehrer war auch der Meinung. Er hat mir jetzt die 2 dicken Bände Verkehrsrecht mitgegeben und die werde ich mir morgen einmal anschauen.
Mal sehen, was da drin steht. Vielleicht habe ich echt Glück.
Dennoch, bitte schreibt mal das Aktenzeichen von dem besagten Urteil!

Die Rechtsschutzversicherung ist für alle unsere Fahrzeuge in der Familie abgeschlossen, sonst haben wir keine.

By Nachtkutscher (145.254.176.230) on Samstag, den 7. September, 2002 - 22:36:

Trotzdem: über 100 Euro Selbstbeteiligung ist ein Witz! Hol Dir mal andere Angebote!

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 01:33:

@denis:
es ist nicht möglich, ALLe straßen durch einen ort mit zone 30 zu versehen. Eine Hauptstraße muß frei von ZONENschildern sein. wenn dort aber dann ein separates schild 30 steht, wäre der ganze ort "dicht".

By Denis (217.80.138.12) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 11:10:

@Chris

Der Ort hat nur 2 Straßen, von daher wäre es nicht so viel. Aber dann fällt mir ein, dass man in einer Zone an der nächsten Kreuzung/Einmündung mit Rechts vor Links rechnen muss, d.h. dass keine Unterscheidung zwischen den Straßen ist. Das war ja hier nicht der Fall..

Mein Vater hat sich gestern Abend schon das Verkehrsrecht reingezogen, dort steht nach seiner Aussage auch insbesondere nicht, dass ein derartiges Zeichen an einer Kreuzung aufgehoben wird..
Nun an alle, die hier meine Meinung vertreten. Was nun?! Ich bräuchte dann ja mal eine Grundlage, auf der ich meine Argumentation aufbauen könnte.

Derzeiter Stand der Dinge: Falls ich nichts besseres im Verkehrsrecht finde, werde ich keine Angaben zu der Sache machen und den Anhörungsbogen zurück schicken. Falls ein Bußgeldbescheid kommt, werden wir Einspruch dagegen erheben, eventuell per Anwalt.
Ist diese Vorgehensweise so in Ordnung? Also, dass ich erst einmal nichts dazu sage und später widerspreche?

By farendil (217.235.42.218) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 15:14:

@dennis: tu was du willst, du hast hier alles genannt bekommen!

weißt du was, mach gott und die welt verrückt, frag jeden den du erreichen kannst (wie wärs mit flugblättern??) aber ich frage mich, wozu du im forum nachfragst, wenn es dir dann doch alles nicht recht ist.

By Denis (217.0.222.55) on Montag, den 9. September, 2002 - 17:59:

So jetzt noch mal was von mir.
War heute beim Anwalt und habe ihm die Sache übergeben. Er fordert jetzt Akteneinsicht und wird dann alles prüfen. Und wenn da soweit alles ok ist, gäbe es noch die Möglichkeit bei der Verhandlung heraus zu kommen, indem man den Sachverhalt so schildert, wie es halt war.
Werde mich wieder melden, wenn es Neuigkeiten gibt.

@farendil

Für eine Meinungsbildung ist es sicherlich nicht falsch mehrere unabhängige Meinungen zu hören und sich daraus ein Bild zu formen.
Allerdings ist ein Forum, ohne hier irgendeinem zu Nahe treten zu wollen, ein Ort, wo jeder das schreiben kann, was er will. Das heißt auch, es kann jeder noch so großen Unsinn schreiben, aber vielleicht glaubhaft herüberbringen. Von daher ist das mit Vorsicht zu genießen. Es konnte hier keiner ein Aktenzeichen von besagtem Urteil vorbringen und es bringt mir nichts, wenn ich mich irgendwann auf radarforum.de, Thema: 'Angeblich Tempo 30..', Eintrag 47 berufe. Das wird keinen Richter der Welt interessieren!

Dennoch möchte ich mich bei allen bedanken, die zum Thema etwas beigetragen haben!


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