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Kurz hinter der Geschwindikeitsbegrenzung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Kurz hinter der Geschwindikeitsbegrenzung
By Dominik (137.193.11.27) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 11:36:

Servus,

ich wurde gestern in München innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ca 30 Meter nach dem Beginn eines 30 km/h Schildes (keine 30er Zone)
mit 57 gelasert...
Ist eine Messung so dicht hinter einer Begrenzung überhaupt zulässig?!?
Über Antwort würde ich mich sehr freuen!!!
So long
Dominik

By hui (213.157.1.218) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 13:52:

Ja, die 100 m. sind glaub ich Richtwerte, diese gelten z.b. nicht wenn dort ein Unfallschwerpunkt ist....

By Hannes (80.128.34.177) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 17:29:

Mir ist das mal in München in der Anton-Will-Straße (Querstraße von der Ingolstädter, ziemlich weit unten) passiert!
Hatte ne Zeugin dabei u.habe zwischen Blitzauto und 30-Schild 70m gemessen.
Den Bußgeldbescheid habe ich angefochten mit eben der Begründung, das Verfahren wurde ohne Wenn und Aber eingestellt. Hätte allerdings nur 70DM gekostet ;-)!

CU Hannes

By farendil (217.235.51.45) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 01:00:

@dominik: sach mal auf der homepage in den richtlinien zur geschwindigkeitsüberwachung nach, ob du was von bayern findest...

By Dominik (137.193.11.27) on Samstag, den 7. September, 2002 - 12:29:

Servus,

da steht was von 200m, kann aber unter Umständen wie Gefahrenpunkte, etc. verkürzt werden. Dieser Punkt wird von der Polizei als solcher bewertet, da mehrer Fußgängerüberwege vor Ort sind.
Weiterhin stehen die Schilder erst seit dem 18.07 und es war 22.02 Uhr.
Ich hab nochmal nachgemessen und ich wurde 23 Meter hinter dem Begrenzungsschild gemessen...

Das kann doch nicht zulässig sein...Gefahrenpunkt hin oder her...

So long
Dominik

By Dominik (137.193.11.27) on Freitag, den 13. September, 2002 - 11:49:

Nachobenschieb...gg

By Willy (213.61.134.162) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:29:

ich denke wenn du mit 47 gemessen worden wärst könntest du vielleicht was drehen, aber mit 57 warst du innerorts ja sowieso zu schnell ... jedenfalls könnte ich mir so eine argumentationsweise von seiten der behörde vorstellen.

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 13. September, 2002 - 12:38:

@willy:
das interessiert nicht, ob etwas hypothetisch wäre.

ich habe die qquelle nicht vortliegen, aber 23m sind auch an einer gefahrenstelle nicht zulässig. sollte die gefahrenstelle 23m hinter der geschwindigkeitsbegrenzung liegen, so wären die schilder nicht korrekt angebracht.

auch ich kann dir empfhelne, einspruch einzulegen mit der begründung zum abstand.

By Yoda (62.227.194.122) on Freitag, den 13. September, 2002 - 14:16:

Wenn die Distanz tatsächlich nur 23 Meter betrug, dann standen die ja bei der Messung nahezu unmittelbar vor ihm. Und da die - so wie Dominik sagt - eine Lasermessung durchgeführt haben, müssen die doch zwangsweise mit effektiv noch kürzerem Abstand zum Schild gemessen haben, dann es wird wohl kaum auf einen Meter Entfernung gemessen... Was ist die kürzeste praktikable Distanz zum Messen mit Laser???


--
Yoda


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