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Verjährung bei Strafzettel

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung bei Strafzettel
By Garip (217.224.174.8) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 09:47:

Hallo,

bei Geschwindigkeitsübetretungen ist es doch so, daß die Sache als verjährt gilt, wenn man nach 3 Monaten noch keine Post bekommen hat.
Wie sieht das bei Strafzetteln aus?

Grüße
Christian


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