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Gelasert mit 101 km/h erlaubt 70 und im Überholverbot überholt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Gelasert mit 101 km/h erlaubt 70 und im Überholverbot überholt
By Freak (80.135.45.32) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 12:55:

Ich habe ein großes Problem, wurde gestern in einer 70-iger Zone mit 101 Km/h gelasert. In der selben Zone ist Überholverbot. Habe aber einen Wagen vor mir überholt - im Überholverbot. Die Laserpistole stand aber erst ca. >300m nach Ende des Überholverbotes und der 70-iger Zone. Die haben mich angehalten, ich hatte aber weder Fahrzeugpapiere, noch Führerschein mit. Da haben sie mir ein Schein ausgestellt, den ich an einer P-Dienststelle mit all den Papieren vorlegen muß. Den Bußgeldbescheid bekomm ich wohl mit Post.
Der Beamte meinte er habe mich in 230 m gelasert, meiner Meinung nach ist aber von dem Stadtort der Laserpistole bis zum Ende des Überholverbotes mehr als 230 m - ca. >300m - werde das nochmal genau ausmessen fahren.

Was kann ich jetzt machen? Gibt mir bitte Tipps!!!
Kann man einfach die Schilder abmontieren und behaupten, dass die an dem Tag auch schon ab waren?

By Goose (80.135.116.228) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 13:14:

Wenn die Beamten 300 Meter nach Ende der 70'er Zone und des Überholverbotes standen und dich in 230 Meter Entfernung gemessen haben, dann brauchst du dir bezüglich der Geschwindigkeit keine Sorgen mehr zu machen. Der Standort wird auch im Messprotokoll vermerkt und lässt sich somit nachvollziehen.
Bezüglich des Überhorvorganges hingegen wird dann trotzdem ein BuGeBe folgen, da du diesen sicherlich noch im Bereich des Überholverbotes begonnen hast.

Natürlich kannst du die Schilder abmontieren und behaupten, sie seien am Tag der Messung dort nicht gewesen. Die meisten von uns vergewissern sich jedoch vor Beginn der Messung immer noch, ob die Schilder lesbar sind. Daher wird man dir das wohl dann nicht glauben. Weiterhin würdest du einen besonders schweren Fall des Diebstahls nach §§ 242, 243 StGB begehen, evtl. könnte man dir auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwerfen (§ 315b StGB) Das lohnt sich dann nicht wirklich für dich.

Gruß
Goose

By Freak (80.135.45.32) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:03:

Die Beamten der Polizeidienststelle kamen aber von der anderen Richtung, also nicht von dort wo die Schilder stehn. Wenn sie extra dort kucken waren, dann hätten sie ca. 750m weiter fahren müssen und dann noch weitere 3km um zu wenden, da zwischendurch kein geeigneter Wendeplatz ist. Meinst du das die extra kucken waren?

Ein paar Meter hinter der Messung war eine provisorische 70`-iger Zone wegen Fahrbahneinengung. Die wurde an dem selben Tag abgebaut und auch die Schilder geändert. Kann man nicht behaupten, dass die von der Straßenwacht die Schilder vielleicht irgendwie ("ausversehen") mit abgebaut haben?

Das Auto ist auch nicht auf meinen Namen zugelassen. Kann man da irgendwie noch was machen?


Wenn ich aber schon bei der Messung auf meiner Spur war, also aus dem Überholverbot raus, dann können sie mir doch eigentlich nix oder?

By Goose (80.135.116.228) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:21:

Mich stört es nicht, wenn ich einen Umweg von 3 km fahren muß, um mich zu vergewissern, ob die Beschilderung tatsächlich noch so ist, wie sie sein sollte. Damit umgehe ich in jedem Fall unliebsamen Überaschungen.

Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist völlig egal, die Kollegen haben deine Personalien vor Ort aufgenommen.

Behaupten kannst du viel, aber ob man es dir glauben wird, steht auf einem anderen Blatt.

Nach deiner Beschreibung (300 Meter zwischen Messstelle und Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung und Messentfernung von 230 Metern) kannman dir keine zu hohe Geschwindigkeit vorwerfen. Du solltest jedoch die Entfernungen noch mal überprüfen.
Bezüglich des Überholens: Wenn du in Höhe der Aufhebung des Verbotes wieder auf deiner Spur warst, hast du den Überholvorgang unstrittig im Überholverbot begonnen. Das ist eine OWi.

Gruß
Goose

By Freak (80.135.52.17) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 19:31:

Noch eins!
Wie wollen die Beamten denn beweisen das an dem Tag die Schilder noch standen? Die müssten das doch auch beweisen, oder? Oder reicht die reine Aussage von denen, wenn die behaupten, dass die Schilder noch standen?
Wenn ich damit durchkommen würde, würden dann den anderen Temposündern, von dem Tag, auch die Verwanungsgelder, Bußgelder gestrichen werden?


Kann man auch behaupten, dass die ja auch das Auto neben mir (das auto was ich überholt habe) gelasert haben können?


Gibt es noch irgend einen anderen Ausweg?


Was passiert eigentlich wenn ich kurz vor den umgedreht hätte und zurück gefahren wäre und die mein Kennzeichen noch nicht erkannt hätten?

By Freak (80.135.52.17) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 19:33:

Achso die Straße wurde erst neu mit Splitt überzogen und es sind noch keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden, weder in der Mitte, weder am Rand.

Kann man sich darauf irgendwie beziehen?

By Goose (217.81.251.94) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 19:45:

Ob die Aussage der Kollegen reichen wird, muß am Ende ein Richter entscheiden.

Wie ich schon sagte, du kannst viel behaupten. Du kannst auch behaupten, als Man in Black Aliens gejagt zu haben und du kannst versuchen, die Kollegen zu blitzdingsen. Ob man dir die Geschichte aber abnehmen wird, wage ich zu bezweifeln, Aber ich bin ja auch kein Richter.

Und in wieweit willst du dich auf fehlende Fahrbahnmarkierungen beziehen?

Gruß
Goose


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